Sancristo
| Fürstentum Sancristo Princepait de Sant-Crèst (Golisch) Flagge Wappen | |||||||
| Wahlspruch: Ius et Pax (Recht und Frieden) | |||||||
| Amtssprache | Golisch | ||||||
| Hauptstadt | Citat de Sant-Crèst | ||||||
| Staatsform | Erbmonarchie | ||||||
| Regierungssystem | Konstitutionelle Erbmonarchie | ||||||
| Staatsoberhaupt | Fürst Philipp V. | ||||||
| Regierungschef | Erster Konsul Joann Montarq (2015) | ||||||
| Fläche | 378 km² | ||||||
| Einwohnerzahl | 68.121 (Stand: Dezember 2015) | ||||||
Bruttoinlandsprodukt
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2013 | ||||||
| Human Development Index | |||||||
| Währung | Euro (EUR) | ||||||
| Nationalhymne | |||||||
| Nationalfeiertag | |||||||
| Zeitzone | UTC±0 WEZ UTC+1 WESZ | ||||||
| Kfz-Kennzeichen | SCR | ||||||
| ISO 3166 | SC, SCR, 653 | ||||||
| Internet-TLD | .sc | ||||||
| Telefonvorwahl | +388 | ||||||
Das Fürstentum Sancristo (gol. Princepait de Sant-Crèst) ist ein Staat in Westeuropa. Der am Blauen Meer gelegene Kleinstaat grenzt im Westen und Norden an die mikolinische Provinz Golen, im Osten an Sagradien.
Amtierendes Staatsoberhaupt von Sancristo war bis zu seinem Tod am 4. Juni 2011 Fürst Johann VI. Viktor (*1935, regierend seit 1969) aus dem Haus Bosa-Gerval. Seither regiert sein Sohn und Nachfolger Philipp V. von Sancristo (*1965).
Inhaltsverzeichnis
Landschaft und Bevölkerung[bearbeiten]
Mit einer Fläche von 378 Quadratkilometern gehört Sancristo zu den kleinsten Staaten der Welt. Hauptstadt des Landes ist Citat de Sant-Crèst (La Citá de Sancristo). Die Einwohnerzahl beträgt etwa 65.300, die Bevölkerungsdichte liegt bei 173 Einwohnern pro Quadratkilometer (2005). Etwa 80 Prozent der Bevölkerung sind Stadtbewohner (2003). Sancristo-Stadt ist mit etwa 32 000 Einwohnern die größte Stadt des Landes. Amtssprache und Landessprache ist Golisch. Daneben sind Sagradisch und Mikolinisch weit verbreitet.
Politisches System[bearbeiten]
Staats- und Regierungsform[bearbeiten]
Sancristo ist eine konstitutionelle Monarchie. Die gültige Verfassung des Landes stammt aus dem Jahr 1974. Staatsoberhaupt ist der Fürst (Erbprinz), der in allen wichtigen Entscheidungen Veto-Recht besitzt und nominell die Regierung ernennt. Legislativorgan ist der 64-köpfige, direkt gewählte Generalrat (Conselj Xeneral). Der Generalrat wählt für fünf Jahre die fünfköpfige Regierende Generalität (Xeneralitait Gobrenant), dessen fünf Mitglieder jeweils ein Jahr lang als Erster Konsul (Premer Côsul), auch Cap de Gobern genannt, amtieren. Als Beratungsorgan des Fürsten besteht zudem ein Staatsrat (Conselj d’Estait) mit zehn Mitgliedern, von denen vier vom Generalrat gewählt und weitere vier Mitglieder vom Fürsten ernannt werden. Die restlichen zwei Staatsräte werden von den acht gewählten oder ernannten Staatsräten kooptiert.
Parteiensystem[bearbeiten]
In Sancristo bildete sich nach dem Zweiten Weltkrieg ein jahrzehntelang stabiles Vier-Parteiensystem heraus. Bedeutendste Partei der Nachkriegszeit war die 1948 nach dem Vorbild der mikolinischen Zentrumspartei CDM sowie der sagradischen PPC gegründete Christdemokratische Volkspartei (PPCD), die als Partei der praktizierenden Katholiken zur großen Volkspartei der Mitte wurde. Daneben bestand auf der Rechten die nationalistische und konservative Nationaldemokratische Partei (PND), die aus der Fusion der rechtskonservativen Vaterlandsunion (UP) mit der Liberalen Partei Sancristos (PLSC) hervorgegangen war.
Dagegen wurde die politische Linke angeführt von der antikatholischen Kommunistischen Partei (PCSC), die als klassische linke Arbeiterpartei in den späten Sechziger und in den Siebziger Jahren einen eurokommunistischen Kurs steuerte und Teile der kritischen Intellektuellen band. Die kleinere Sozialdemokratische Partei (PS), die sich von der Sozialistischen Partei (PSSC) abgespaltet hatte, fuhr dagegen einen deutlich antikommunistischen Kurs. Die PSSC, zunächst mit den Kommunisten verbündet und zunehmend in deren Schatten stehend, versank nach mehreren Spaltungen in den frühen Sechziger Jahren in der Bedeutungslosigkeit. Kleinere Parteien tauchten zwar immer wieder auf, hatten aber keinen langen Bestand. Die zunächst noch bestehende liberale Republikanische Bürgerpartei (PCR) konnte sich ebenso wenig halten wie die neofaschistische Volksbewegung Sancristos (MPSC).
Bei den ersten freien Wahlen nach 1948 siegten die Christdemokraten, die daraufhin eine bürgerliche Koalition bildeten. Bei den Folgewahlen 1953 kam es zu einem politischen Erdbeben, als die linke Volksfront aus der Kommunistischen (PCSC) und der Sozialistischen Partei (PSSC) einen Sieg davon trug und eine linke Generalität bilden wollte. Es kam zu einer politischen Krise, als Fürst Albert V. die Ernennung einer Linksregierung ablehnte. Nachdem es zu Unruhen gekommen war, musste der Fürst das Land verlassen. Die linke Generalratsmehrheit wählte daraufhin ohne das verfassungsrechtlich erforderliche Einverständnis des Prinzen eine linke Generalität.
Als die neue Regierung diplomatische Beziehungen zur Sowjetunion aufnehmen wollte, kam es zu ernsthaften Verstimmungen zwischen Sancristo und seinen Nachbarn, die die Finanzhilfen einstellten. Dies führte 1954 zur Abspaltung des rechten Flügels der PSSC als Partet Socialist Independent (seit 1955 Partet Socialdemocrat). Damit verlor die Regierung ihre Mehrheit. Drohungen aus Mikolinien, mit militärischen Mitteln den Fürsten wieder einsetzen zu wollen, sowie Streiks und Demonstrationen des antikommunistischen Bürgertums zwangen die linke Mehrheit schließlich zur Aufgabe und zum geschlossenen Rücktritt. Der Fürst kehrte zurück und ernannte eine parteilose Übergangsregierung.
Aus Neuwahlen 1955 ging die antikommunistische Koalition als Sieger hervor. Die Sozialisten mussten eine empfindliche Niederlage einstecken. Nach weiteren Niederlagen löste sich die PSSC 1964 ganz auf. Nach mehreren wechselnden Koalitionen zwischen Christ- und Nationaldemokraten oder Christ- und Sozialdemokraten regierte seit 1972 immer eine Koalition aus PPCD und PS das Land, die sich als Koalition des Zentrums ansah und die Generalität stets im Verhältnis 3:2 besetzte. Die Christdemokraten waren seit 1948 durchgängig die stärkste Kraft im Parlament, während die Kommunisten als stärkste Linkspartei in der Opposition standen.
Erst der Zusammenbruch des Ostblocks und die Spaltung der PCSC brachte Bewegung in das erstarrte Parteiensystem. Nach einem gescheiterten Reformversuch der PCSC und der Umbenennung zur Partei des Sozialistischen Fortschritts (PSPS) kam es zur Abspaltung des Reformflügels als Demokratische Partei der Linken (PDE), die sich zu den Wahlen 1994 mit der in den Achtziger Jahren entstandenen Grünen Partei (PVSC) sowie einer linken Abspaltung vom PPCD zur linksreformistischen Fortschrittsallianz verbündete. Weder die Allianz noch die wieder in PCSC umbenannten Alt-Kommunisten konnten jedoch an die alte Stärke der Kommunistischen Partei anknüpfen.
Von der Schwächung der kommunistischen Linken profitierte vor allem die Sozialdemokratische Partei (PS), die nach mehreren Regierungskrisen im Herbst 1996 nach 24 Jahren die Koalition mit den Christdemokraten aufkündigte und bei den folgenden vorgezogenen Wahlen 1997 einen deutlichen Wahlsieg feiern konnten. Damit wurde die PPCD erstmals als stärkste Partei abgelöst. Das vorübergehend geschlossene Bündnis aus PPCD und PND wurde damit wieder durch eine Zentrumskoalition abgelöst, diesmal jedoch unter Führung der Sozialdemokraten.
Bei den Generalratswahlen des Jahres 2002 konnten die Christdemokraten ihre Stellung als stärkste Partei zwar wieder zurückerobern, Wahlsieger waren aber die Oppositionsparteien, die kräftig zulegen konnten. Sowohl die mit rechtspopulistischen Parolen auf sich aufmerksam machende PND als auch die aus der Fortschrittsallianz hervorgegangene linksreformistische PPD konnten ihre Sitzanteile deutlich verbessern. Daraufhin wurde die Regierungskoalition aus PPCD und PS um die PPD zu einer breiten Dreiparteienkoalition erweitert. Erstmals in der Nachkriegsgeschichte waren damit ehemalige Kommunisten an einer Regierung beteiligt.
Bei den Wahlen 2007 fielen die Sozialdemokraten auf den vierten Platz hinter PPCD, PPD und PND zurück. Die zweitplatzierte PPD erhielt nun den zweiten Regierungssitz der PS. Zudem zog mit der ANLS wieder eine rechtsextreme Partei in den Generalrat ein, die in der Folge aber wieder auseinanderbrach. Bei der Generalratswahl 2012 schaffte es die nationalkonservative PND erstmals, die Christdemokraten zu übertreffen und zur stärksten Partei im Parlament zu werden. Die PPCD fiel auf den dritten Platz hinter das neue Mitte-Links-Bündnis P&S aus Progressiven und Sozialdemokraten zurück. Ungeachtet des Wahlerfolgs der Nationaldemokraten setzten Christdemokraten und Mitte-Links-Parteien ihre bestehende Koalition fort, konnten sich aber zunächst auf kein gemeinsames Programm einigen. Anfang 2013 wurde schließlich die PND mit einem eigenen Vertreter in die Regierung aufgenommen, die damit auf vier Parteien erweitert wurde.
Wirtschaft und Währung[bearbeiten]
Aufgrund der niedrigen Steuersätze und der strengen Gesetze bezüglich des Bankgeheimnisses wurde das Fürstentum besonders in den neunziger Jahren Sitz zahlreicher Banken. Währungseinheit ist seit dem 1. Januar 2002 der Euro zu 100 Cents, der die Zahlungsmittel Sagradischer Denar und Mikolinische Libra ablöste.
Geschichte[bearbeiten]
Das Gebiet des heutigen Sancristo gehörte in römischer Zeit zur Provinz Sisinia und wurde nach dem Einfall der Germanen auf der Konsettenhalbinsel vom Stamm der Golen besiedelt. In den Folgejahrhunderten gehörte Sancristo zum Königreich Golen, das im 12. Jahrhundert mit dem Königreich Sagradien vereint wurde.
Namensgeber und Ausgangspunkt der Siedlung Sancristo war ein im 7.Jahrhundert gegründetes Kloster im Norden der heutigen Stadt, welche im 11. Jahrhundert als Handelsplatz der Tulinischen Comitat-Republik im Südosten Golens entstand und bis zu deren Auflösung 1475 ständiges Streitobjekt zwischen den tulinesischen Contes und den benachbarten Grafen von Alagua war. Vor allem in der Zeit des Sechzigjährigen Kriegs wechselte Sancristo binnen kurzer Zeit mehrmals den Besitzer und war Zeuge mehrerer verhehrender Schlachten.
Als Besitz der Herren von Guillard ging Sancristo 1434 durch die Ehe von Carla María de Guillard mit Alexander von Santori an den Grafen von Perin, der Sancristo gegen den golischen Markgrafen Lŏis d'Elaque (Ludwig von Golen) behaupten konnte. Nach seinem Tod 1470 vermachte Alexander die beiden Herrschaftn von Guillard und Sancristo seinem unehelichen Sohn Amauri de Sántori. Amauri konnte seine Herrschaften in der Folge gegen Widerstände und Ansprüche benachbarter Herren verteidigen und auf diese Weise den Ursprung des heutigen Staates Sancristo legen. Während der mikolinischen Besatzung Golens 1495 aus der Stadt vertrieben, kämpfte er auf Seiten Sagradiens gegen Mikolinien und kehrte um 1500 in seine Herrschaft zurück und blieb de facto weitgehend unabhängig vom sagradischen Königtum. Alberts Nachfolger Catalín de Sancristo verkaufte die Stadt Sancristo und das Umland 1562 an den Grafen von Bosa, der Kauf wurde später aber wieder rückgängig gemacht und die Bosaner aus der Stadt vertrieben.
Philipp I. von Sancristo heiratete 1637 Marjolía de Guillard, eine uneheliche Tochter König Gabriels V. von Sagradien und erhielt von diesem schließlich den Titel eines Fürsten von Guillard und damit die Standeserhebung. In der Folge verwendete Philipp den Titel eines Fürsten von Guillard und Sancristo, obwohl erst Philipps Neffe Albert III. von Sancristo 1669 als Fürst von Sancristo anerkannt wurde.
Im Sagradischen Koalitionskrieg 1713-1718 wurde Sancristo Protektorat des Fürsten von Cuentez und zeitweise besetzt. Mit der Union zwischen Sagradien und Cuentez 1730 blieb Sancristo unabhängig, wurde aber sagradisches Protektorat. Der Tod Fürst Johanns IV. im Jahr 1730 führte zum Aussterben des Hauses Santori-Sancristo in männlicher Linie. Dank des Testaments Johanns IV. fiel das Fürstentum jedoch nicht an Sagradien, sondern an Johanns Tochter Catarina Clemença I. von Sancristo, die 1733 schließlich Josemaría Conte de Franxet aus dem Haus Bosa-Franxet heiratete.
1805 wurde Sancristo zeitweilig von französischen Truppen Napoléons I. besetzt und dem Herzogtum Alagua zugeschlagen, auf dem Wieder Kongress 1814 aber als souveränes Fürstentum restituiert. Dennoch brachten die folgenden Golenkriege zwischen Mikolinien und Sagradien dem Fürstentum wechselnde Besatzungen ein. Im Jahr 1834 schließlich schloss Sancristo mit dem Königreich Sagradien einen Freundschaftsvertrag und vereinbarte eine Zollunion.
1848 erlebte das Fürstentum eine Volkserhebung gegen das Regiment Fürst Philipps III., der von seinem Sohn Alexander IV. abgelöst wurde, 1853 jedoch wieder auf den Thron zurückkehrte. Philipps Tod 1862 bedeutete das Erlischen des Hauses Bosa-Franxet in männlicher Linie. Philipp hatte jedoch vorgesorgt und die Nachkommen seiner Schwester Cristina aus deren Ehe mit Joan de Gerval aus dem verwandtschaftlich verbundenen Haus Bosa-Gerval zu seinen Erben bestimmt. So folgte nach seinem Tod 1862 sein erst fünfjähriger Enkel als Philipp IV. auf dem Thron nach. Dieser dankte 1884 nach einem Eheskandal ab, woraufhin ihm sein Bruder Albert III. von Sancristo nachfolgte.
Die Januarrevolution 1891 in Sagradien führte zu einer ernsten Krise im Verhältnis zwischen Sagradien und Sancristo, da die neue Sagradische Republik drohte, den monarchisch regierten Staat zu annektieren, Sancristo aber einen Garantievertrag mit Mikolinien schloss. Die Krise konnte erst 1895 beigelegt werden, als Sagradien und Sancristo ein vorläufiges Schutzbündnis schlossen und Fürst Albert III. von Sancristo erstmals in der Geschichte des Landes eine provisorische Verfassung erließ, die jedoch bereits 1898 wieder außer Kraft gesetzt und durch eine neue, nun dauerhaft gültige Verfassung ersetzt wurde. Während die Verfassung von 1895 noch Anleihen am europäischen Konstitutionalismus gemacht und Anzeichen einer Gewaltenteilung aufgewiesen hatte, sah die Verfassung von 1898 weder eine Gewaltenteilung noch ein gesamtstaatliches Parlament vor. Stattdessen regelte das Werk die Beziehungen zwischen dem regierenden Fürsten und den Gemeinden sowie die Thronfolge.
Nach der Wahl einer monarchie-freundlichen Regierung in Sagradien im Jahr 1903 kam es 1906 zum Abschluss eines neuen Freundschaftsvertrags zwischen Sancristo und der Sagradischen Republik, die die volle Souveränität Sancristos bestätigte. Unter Albert IV. von Sancristo schloss Sancristo ein erstes bilaterales Abkommen mit Mikolinien, das allerdings nicht verhinderte, dass das Land 1934/35 im Zuge der Golenkrise von mikolinischen Truppen besetzt wurde, da sich mutmaßlich golische Separatisten im Fürstentum aufhielten. In der Folge war das Land faktisch von der Regierung in Servette abhängig und der Zollvertrag mit Sagradien wurde ausgesetzt. Nach einem bilateralen Abkommen zwischen Sagradien und Mikolinien zogen die mikolinischen Truppen 1940 größtenteils ab, die letzten Truppen verließen das Land allerdings erst 1948. 1946 folgte Albert IV. dessen Sohn Albert V. von Sancristo nach.
Nach dem Ende des Golenkriegs und der vollen Wiederherstellung der Souveränität Sancristos kam es auch zu einer Demokratisierung und zu einer Revision der Verfassung von 1898. Das Kollegium der Generalkonsuln, bisher vom Fürsten für die Verwaltung eingesetzt, wurde zum leitenden Exekutivorgan, mit dem Generalrat wurde ein Parlament eingeführt. Der König aber behielt das alleinige Ernennungsrecht des Konsulats und bestimmte auch den Ersten Konsul, der dem Gremium vorsitzt. Der Zollvertrag mit Sagradien wurde in der Folge wieder in Kraft gesetzt.
Die ersten Wahlen des Jahres 1948 gewannen die Christdemokraten, die eine bürgerliche Parlamentsmehrheit anführten. 1949 ernannte der König den ersten christdemokratischen Generalkonsul, 1952 folgte ein weiterer. Der Sieg der linken oppositionellen Volksfront bei den Wahlen 1953 führte zu einer ernsthaften Krise, die ihren Höhepunkt im Exil des Fürsten Albert V. in Mikolinien fand. Die linke Volksfront wählte eigenmächtig eine linke Generalität und erklärte das bestehende bürgerliche Kollegium für abgesetzt, eine Abdankung des Fürsten wurde allerdings nicht proklamiert. Drohungen aus dem Ausland, Streiks und Demonstrationen im Innern sowie eine Parteispaltung der Sozialisten führten 1954 zum Rücktritt der linken Generalität und zur Rückkehr des Fürsten ins Land. Die bürgerliche Regierung wurde wieder eingesetzt, auf Sanktionen gegenüber der Volksfront allerdings verzichtet.
Danach führten die Christdemokraten alle Regierungen an, seit 1972 in einer festen Koalition mit den Sozialdemokraten. 1969 folgte auf Fürst Albert V. dessen Sohn Johann IX. Viktor, der sich für liberale Reformen einsetzte und schließlich einer Parlamentarisierung der Regierung zustimmte. 1974 wurde eine neue Verfassung erlassen, die die Rechte des Generalrats stark ausweitete und das Frauenwahlrecht einführte. Fortan sollte die Generalität als kollegiales Regierungsorgan vom Generalrat für eine Legislaturperiode gewählt werden und das Amt des Ersten Konsuls unter den Generalkonsuln rotieren. Der Fürst durfte aber weiterhin den Sitzungen der Generalität beiwohnen und behielt ein Veto-Recht in Fragen der Gesetzgebung. Außerdem konnte er auch fortan den Generalrat auflösen und Neuwahlen ansetzen.
Auf Initiative der beiden Nachbarstaaten Mikolinien und Sagradien hin kam es 1972 zur Gründung des Blaumeerrates (mikol. Consile Asumaresq, sagr. Cosellu Azumarês, gol. Conselj Azoumerèsq), dem auch Sancristo beitrat. Gespräche über eine verstärkte Zusammenarbeit der drei Staaten hatten bereits 1965 in den Dreistaatendialogen begonnen.
In den Neunziger Jahren kam es zu einem Umbruch im Parteiensystem. Der Spaltung der Kommunistischen Partei folgte ein vorübergehendes Erstarken der Sozialdemokraten. Die über jahrzehnte hinweg dominierende PPCD wurde 1997 erstmals von den Sozialdemokraten überholt, die christlich-sozialdemokratische Regierungskoalition 2002 um die postkommunistische PPD erweitert, die 2007 erstmals zweitstärkste Kraft im Parlament hinter den Christdemokraten wurde.
Sancristo ist seit 1981 Mitglied des Europarats und seit 1992 der Vereinten Nationen. Das Fürstentum ist kein Mitglied der Europäischen Union, genießt jedoch eine Sonderbehandlung durch die EU.
Im Jahr 2010 kam es zu einer ernsten Erkrankung des seit 1969 amtierenden König Johann VI. Viktor, der die Amtsgeschäfte zunächst seinem Sohn Philipp überließ und im Juni 2011 schließlich verstarb. Sein Sohn wurde daraufhin als Philipp V. zum Fürsten erhoben.