Mindestlohn
Aus Sagradien
Zur Navigation springenZur Suche springenIn Sagradien wurde 1952 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt.
Der sagradische Mindestlohn wird nach Anhörung ökonomischer Experten und Interessenverbände durch das Arbeitsministerium festgelegt und wird jährlich zum 1. Juli an die wirtschaftliche Lage angepasst. Er gilt für jene Arbeitsverhältnisse als bindend, die nicht durch einen Tarifvertrag abgedeckt sind, wobei der tariflich vereinbarte Lohn den gesetzlichen Mindestlohn nicht um mehr als 5 Prozent unterschreiten darf. Ausnahmen bestehen für Arbeitnehmer in Ausbildung.
Im Herbst 2016 betrug der gesetzliche Mindestlohn in Sagradien 9,00 € pro Arbeitsstunde.