Sancristo
Das Fürstentum San Cristo (gol. Princepait de Sant Crèst, sagr. Pricipado de San Cristo; micol. Principat de Sant Chrést) ist ein Staat in Westeuropa. Der am Blauen Meer gelegene Kleinstaat grenzt im Westen und Norden an die micolinische Region Golen, im Osten an Sagradien.
Inhaltsverzeichnis
Landschaft und Bevölkerung
Mit einer Fläche von 378 Quadratkilometern gehört San Cristo zu den kleinsten Staaten der Welt. Hauptstadt des Landes ist Ciutat de Sant Crèst (La Citá de San Cristo, Citat de Sant Chrést). Die Einwohnerzahl beträgt etwa 65300, die Bevölkerungsdichte liegt bei 173 Einwohnern pro Quadratkilometer (2005). Etwa 80 Prozent der Bevölkerung sind Stadtbewohner (2003). San Cristo-Stadt ist mit etwa 32 000 Einwohnern die größte Stadt des Landes. Die einheimische Bevölkerung spricht vornehmlich Golisch, jedoch dominieren im Handel die Sprachen Micolinisch und v.a. Sagradisch. Dementsprechend gelten alle drei Sprachen als Amtssprachen.
Staats- und Regierungsform
San Cristo ist eine konstitutionelle Monarchie. Die gültige Verfassung des Landes stammt aus dem Jahr 1974. Staatsoberhaupt ist der Fürst (Erbprinz), der in allen wichtigen Entscheidungen Veto-Recht besitzt und nominell die Regierung ernennt, die sich aus einem fünfköpfigen Regierenden Generalkonsulat zusammensetzt. Legislativorgan ist der 64-köpfige, direkt gewählte Generalrat (Cosilio General, Conselj Xeneral). Der Generalrat wählt für fünf Jahre das Regierende Generalkonsulat (Côsulado General Governante, Consulait Xeneral Gobrenant), dessen fünf Mitglieder jeweils ein Jahr lang als Erster Konsul (Premer Côsul, Premer Consul), auch Cap de Gobern genannt, amtieren. Als Beratungsorgan des Fürsten besteht zudem ein 10-köpfiger Staatsrat (Cosilio d’Estado, Conselj d’Estait), vom dem vier Mitglieder vom Generalrat gewählt und weitere vier Mitglieder vom Fürsten ernannt werden. Die restlichen zwei Staatsräte werden von den acht gewählten oder ernannten Staatsräten kooptiert.
Wirtschaft und Währung
Aufgrund der niedrigen Steuersätze und der strengen Gesetze bezüglich des Bankgeheimnisses wurde das Fürstentum besonders in den neunziger Jahren Sitz zahlreicher Banken. Währungseinheit ist seit dem 1. Januar 2002 der Euro zu 100 Cents, der die Zahlungsmittel Sagradischer Denar und Micolinische Libra ablöste.
Geschichte
Das Gebiet des heutigen San Cristo gehörte in römischer Zeit zur Provinz Sisinia und wurde nach dem Einfall der Germanen auf der Konsettenhalbinsel vom Stamm der Golen besiedelt. In den Folgejahrhunderten gehörte San Cristo zum Königreich Golen, das im 12. Jahrhundert mit dem Königreich Sagradien vereint wurde.
Namensgeber und Ausgangspunkt der Siedlung San Cristo war ein im 7.Jahrhundert gegründetes Kloster im Norden der heutigen Stadt, welche im 11. Jahrhundert als Handelsplatz der Tulinischen Comitat-Republik im Südosten Golens entstand und bis zu deren Auflösung 1475 ständiges Streitobjekt zwischen den tulinesischen Contes und den benachbarten Grafen von Alagua war. Vor allem in der Zeit des Fünfzigjährigen Kriegs wechselte San Cristo binnen kurzer Zeit mehrmals den Besitzer und war Zeuge mehrerer verhehrender Schlachten.
Nach der Eingliederung des tulinesischen Comitats ins Königreich Sagradien 1475 gehörte San Cristo zum Besitz des Fürsten von Valier Luis Filipe de Sántori, dessen unehelicher Sohn Amauri de Sántori die Stadt 1491 vom golischen Markgrafen Lŏis d'Elaque (Ludwig von Golen) eroberte und den Titel eines Herren von San Cristo und Guillard annahm. Amauri konnte seine Herrschaften in der Folge gegen Widerstände und Ansprüche benachbarter Herren verteidigen und auf diese Weise den Ursprung des heutigen Staates San Cristo legen. Während der micolinischen Besatzung Golens 1495 aus der Stadt vertrieben, kämpfte er auf Seiten Sagradiens gegen Micolinien und kehrte um 1500 in seine Herrschaft zurück.
Nach der Trennung der Kronen von Sagradien und Cuentez infolge der Erbteilung König Davids I. 1543 wurden auch die Besitztümer der Herren von San Cristo geteilt. Albert I. von San Cristo war als Herr von San Cristo dem König von Cuentez, für die Herrschaft Guillard dagegen dem König von Sagradien lehnspflichtig. Diese Zwischenstellung erlaubte es den Herren von San Cristo in Wahrheit, de facto als unabhängige Fürsten aufzutreten. Alberts Nachfolger Catalín de San Cristo verkaufte die Stadt San Cristo und das Umland 1562 an den Grafen von Bosa, der Kauf wurde später aber wieder rückgängig gemacht und die Bosaner aus der Stadt vertrieben.
Philipp I. von San Cristo heiratete 1637 Marjolía de Guillard, eine uneheliche Tochter König Gabriels V. von Sagradien und erhielt von diesem schließlich den Titel eines Fürsten von Guillard und damit die Standeserhebung. In der Folge verwendete Philipp den Titel eines Fürsten von Guillard und San Cristo, obwohl der cuentesische König Karl III. erst Philipps Neffen Albert III. von San Cristo 1669 als Fürsten von San Cristo anerkannte. Im diesem Jahr wurde San Cristo im Frieden von Villagua zwischen Sagradien, Cuentez und Micolinien zum unabhängigen Fürstentum erhoben. Albert III. stieg auf diese Weise zum souveränen Erbprinzen über San Cristo auf, musste jedoch auf Guillard verzichten, das an den Sohn seiner Schwester, Cornel de Guillard, ging und 1689 schließlich an Sagradien fiel.
Im Cuentesisch-Sagradischen Krieg bzw. im Sagradischen Bürgerkrieg 1713-1721 wurde San Cristo cuentesisches Protektorat und zeitweise von Truppen des benachbarten Königreichs besetzt. Mit der Union zwischen Sagradien und Cuentez 1723 blieb San Cristo unabhängig, wurde aber sagradisches Protektorat. Der Tod Fürst Johanns IV. im Jahr 1730 führte zum Aussterben des Hauses Santori-San Cristo in männlicher Linie. Dank des Testaments Johanns IV. fiel das Fürstentum jedoch nicht an Sagradien, sondern an Johanns Schwester Catarina Clemença I. von San Cristo, die 1733 schließlich Graf Josemaría III. von Santori-La Franca aus einer illegitimen Nebenlinie der sagradischen Königsdynastie heiratete. Mit Josemaría, der in San Cristo als Fürst Joseph-Maria I. herrschte, kam das Haus Santori-La Franca auf den Fürstenthron.
1805 wurde San Cristo zeitweilig von französischen Truppen Napoléons I. besetzt, auf dem Wieder Kongress 1814 aber als souveränes Fürstentum bestätigt. Dennoch brachten die folgenden Golenkriege zwischen Micolinien und Sagradien dem Fürstentum wechselnde Besatzungen ein. Im Jahr 1834 schließlich schloss San Cristo mit Sagradien, das den Kleinstaat bis 1935 völlig umschloss, einen Freundschaftsvertrag und vereinbarte eine Zollunion.
1848 erlebte das Fürstentum im Zuge der sagradischen Aprilrevolution eine Volkserhebung gegen das Regiment Fürst Philipps III., der von seinem Sohn Johann VII. abgelöst wurde, 1850 jedoch wieder auf den Thron zurückkehrte. Philipps Tod 1862 bedeutete das Erlischen des Hauses Santori-La Franca in männlicher Linie. Philipp hatte jedoch vorgesorgt und die Nachkommen seiner Schwester Cristina aus deren Ehe mit Joan de Gerval aus dem Haus Bosa-Gerval zu seinen Erben bestimmt. So folgte nach seinem Tod 1862 sein erst fünfjähriger Enkel als Philipp IV. auf dem Thron nach.
Die republikanische Januarrevolution 1891 in Sagradien führte zu einer ernsten Krise im Verhältnis zwischen Sagradien und San Cristo, da die neue Sagradische Republik drohte, den monarchisch regierten Staat zu annektieren. Die Krise konnte erst 1895 beigelegt werden, als Sagradien und San Cristo ein vorläufiges Schutzbündnis schlossen und Fürst Johann VIII. von San Cristo erstmals in der Geschichte des Landes eine provisorische Verfassung erließ, die jedoch bereits 1898 wieder außer Kraft gesetzt und durch eine neue, nun dauerhaft gültige Verfassung ersetzt wurde. Während die Verfassung von 1895 noch Anleihen am europäischen Konstitutionalismus gemacht und Anzeichen einer Gewaltenteilung aufgewiesen hatte, sah die Verfassung von 1898 weder eine Gewaltenteilung noch ein gesamtstaatliches Parlament vor. Stattdessen regelte das Werk die Beziehungen zwischen dem regierenden Fürsten und den Gemeinden sowie die Thronfolge.
Nach der Wahl einer monarchie-freundlichen Regierung in Sagradien im Jahr 1905 kam es 1906 zum Abschluss eines neuen Freundschaftsvertrags zwischen San Cristo und der Sagradischen Republik, die die volle Souveränität San Cristos bestätigte. Unter Albert IV. von San Cristo schloss San Cristo ein erstes bilaterales Abkommen mit dem faschistischen Ulisse-Micolinien, das allerdings nicht verhinderte, dass das Land 1934/35 im Zuge der Golenkrise von micolinischen Truppen besetzt wurde. In der Folge war das Land faktisch von der Regierung in Servette abhängig und der Zollvertrag mit Sagradien wurde ausgesetzt. Nach einem bilateralen Abkommen zwischen Sagradien und Micolinien zogen die micolinischen Truppen 1940 größtenteils ab, die letzten Truppen verließen das Land allerdings erst 1948. 1946 folgte Albert IV. dessen Sohn Albert V. von San Cristo nach.
Nach dem Sturz des micolinischen Juni-Regimes im Jahr 1948 und der Wiederherstellung der Souveränität San Cristos kam es auch zu einer Demokratisierung und zu einer Revision der Verfassung von 1898. Das Kollegium der Generalkonsuln, bisher vom Fürsten für die Verwaltung eingesetzt, wurde zum leitenden Exekutivorgan, mit dem Generalrat wurde ein Parlament eingeführt. Der König aber behielt das alleinige Ernennungsrecht des Konsulats und bestimmte auch den Ersten Konsul, der dem Gremium vorsitzt. Der Zollvertrag mit Sagradien wurde in der Folge wieder in Kraft gesetzt.
Die ersten Wahlen des Jahres 1948 gewannen die Christdemokraten, die eine bürgerliche Parlamentsmehrheit anführten. 1949 ernannte der König den ersten christdemokratischen Generalkonsul, 1952 folgte ein weiterer. Der Sieg der linken oppositionellen Volksfront bei den Wahlen 1953 führte zu einer ernsthaften Krise, die ihren Höhepunkt im Exil des Fürsten Albert V. in Micolinien fand. Die linke Volksfront wählte eigenmächtig ein linkes Generalkonsulat und erklärte das bestehende bürgerliche Kollegium für abgesetzt, eine Abdankung des Fürsten wurde allerdings nicht proklamiert. Drohungen aus dem Ausland, Streiks und Demonstrationen im Innern sowie eine Parteispaltung der Sozialisten führten 1954 zum Rücktritt des linken Generalkonsulats und zur Rückkehr des Fürsten ins Land. Das bürgerliche Generalkonsulat wurde wieder eingesetzt, auf Sanktionen gegenüber der Volksfront allerdings verzichtet.
Danach führten die Christdemokraten alle Regierungen an, seit 1972 in einer festen Koalition mit den Sozialdemokraten. 1969 folgte auf Fürst Albert V. dessen Sohn Johann IX. Viktor, der sich für liberale Reformen einsetzte und schließlich einer Parlamentarisierung der Regierung zustimmte. 1974 wurde eine neue Verfassung erlassen, die die Rechte des Generalrats stark ausweitete und das Frauenwahlrecht einführte. Fortan sollte das Generalkonsulat als kollegiales Regierungsorgan vom Generalrat für eine Legislaturperiode gewählt werden und das Amt des Ersten Konsuls unter den Generalkonsuln rotieren. Der Fürst durfte aber weiterhin den Sitzungen des Generalrats beiwohnen und behielt ein Veto-Recht in Fragen der Gesetzgebung. Außerdem konnte er auch fortan den Generalrat auflösen und Neuwahlen ansetzen.
Auf Initiative der beiden Nachbarstaaten Micolinien und Sagradien hin kam es 1972 zur Gründung des Blaumeerrates (micol. Consile Asumaresq, sagr. Côsíliu Azumarês, gol. Conselj Azoumerèsq), dem auch San Cristo beitrat. Gespräche über eine verstärkte Zusammenarbeit der drei Staaten hatten bereits 1965 in den Dreistaatendialogen begonnen.
In den Neunziger Jahren kam es zu einem Umbruch im Parteiensystem. Der Spaltung der Kommunistischen Partei folgte ein vorübergehendes Erstarken der Sozialdemokraten. Die über jahrzehnte hinweg dominierende PPCD wurde 1997 erstmals von den Sozialdemokraten überholt, die christlich-sozialdemokratische Regierungskoalition 2002 um die postkommunistische PPD erweitert, die 2007 erstmals zweitstärkste Kraft im Parlament hinter den Christdemokraten wurde.
Dominierende Parteien im Fürstentum sind heute der christdemokratische PPCD, der sozialdemokatische PS, der nationalkonservative PND, der altkommunistische PCSC sowie der aus ihm hervorgegangene linksreformistische PPD. San Cristo ist seit 1981 Mitglied des Europarats und seit 1992 der Vereinten Nationen. Das Fürstentum ist kein Mitglied der Europäischen Union, genießt jedoch eine Sonderbehandlung durch die EU.
Im Jahr 2010 kam es zu einer ernsten Erkrankung des seit 1969 amtierenden König Johann IX. Viktor, der die Amtsgeschäfte zunächst seinem Sohn Philipp überließ und im Juni 2011 schließlich im verstarb. Sein Sohn wurde daraufhin als Philipp V. zum Fürsten erhoben.