Sagradischer Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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Erst mit den [[Januarrevisionen 1895]] beschloss die bürgerliche Mehrheit der Nationalversammlung eine Rückkehr zum Zwei-Kammer-System und die Wiedererrichtung des sagradischen Senats und der [[Abgeordnetenkammer]]. Anders als die Abgeordnetenkammer wurde der Senat in der Folge nicht direkt gewählt, sondern ging aus indirekten Wahlen hervor. Zudem waren ländliche Regionen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl deutlich überrepräsentiert, womit der Senat in der Praxis meist ein konservatives Gegengewicht zur Abgeordnetenkammer darstellte. Trotzdem waren beide Kammern der Nationalversammlung im Gesetzgebungsverfahren und in ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gleichberechtigt. Die Verfassungsbestimmung,  wonach der Ministerrat als Regierung "des Vertrauens der Nationalversammlung" bedürfe, wurde nun so ausgelegt, dass beide Kammern der Nationalversammlung jeweils separat ihr Misstrauen gegenüber der Regierung ausdrücken konnten.   
 
Erst mit den [[Januarrevisionen 1895]] beschloss die bürgerliche Mehrheit der Nationalversammlung eine Rückkehr zum Zwei-Kammer-System und die Wiedererrichtung des sagradischen Senats und der [[Abgeordnetenkammer]]. Anders als die Abgeordnetenkammer wurde der Senat in der Folge nicht direkt gewählt, sondern ging aus indirekten Wahlen hervor. Zudem waren ländliche Regionen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl deutlich überrepräsentiert, womit der Senat in der Praxis meist ein konservatives Gegengewicht zur Abgeordnetenkammer darstellte. Trotzdem waren beide Kammern der Nationalversammlung im Gesetzgebungsverfahren und in ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gleichberechtigt. Die Verfassungsbestimmung,  wonach der Ministerrat als Regierung "des Vertrauens der Nationalversammlung" bedürfe, wurde nun so ausgelegt, dass beide Kammern der Nationalversammlung jeweils separat ihr Misstrauen gegenüber der Regierung ausdrücken konnten.   
  
Nach seiner Wiedereinführung 1895 blieb der Senat, nicht zuletzt aufgrund seines konservativen Zuschnitts, Objekt politischer Diskussionen. Mit der [[Verfassungsreform 1919]] wurde die Wahl zum Senat weiter demokratisiert und der Wahlkreiszuschnitt an die veränderten Einwohnerzahlen angepasst. Zudem durften nun auch Frauen wählen und gewählt werden. Die Gleichberechtigung der beiden Kammern blieb aber bestehen. Erst mit der [[Verfassung der Dritten Sagradischen Republik]] erhielt der Senat nach dem Zweiten Weltkrieg einen ganz neuen Zuschnitt und verlor zahlreiche Kompetenzen wie beispielsweise die Kontrolle der Regierung und das Instrument des Misstrauensvotums. Anders als zuvor konnte der Senat nun bei einfachen Gesetzen durch die Abgeordnetenkammer überstimmt werden. Aus dem symmetrischen wurde daher ein asymmetrischer Bikameralismus.
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Nach seiner Wiedereinführung 1895 blieb der Senat, nicht zuletzt aufgrund seines konservativen Zuschnitts, Objekt politischer Diskussionen. Mit der [[Verfassungsreform 1919]] wurde die Wahl zum Senat weiter demokratisiert und der Wahlkreiszuschnitt an die veränderten Einwohnerzahlen angepasst. Zudem durften nun auch Frauen wählen und gewählt werden. Die Gleichberechtigung der beiden Kammern blieb aber bestehen. Erst mit der [[Verfassung der Dritten Sagradischen Republik]] erhielt der Senat nach dem Zweiten Weltkrieg einen ganz neuen Zuschnitt und verlor zahlreiche Kompetenzen wie beispielsweise die Kontrolle der Regierung und das Instrument des Misstrauensvotums. Anders als zuvor konnte der Senat nun bei einfachen Gesetzen durch die Abgeordnetenkammer überstimmt werden. Aus dem symmetrischen wurde daher ein asymmetrischer Bikameralismus. Aufgrund der reduzierten Rolle des Senats gab es seither immer wieder Diskussionen um eine weitere Reform oder eine vollständige Abschaffung des sagradischen Oberhauses.
  
 
=== Zusammensetzung und Wahl des Senats ===
 
=== Zusammensetzung und Wahl des Senats ===

Version vom 20:00, 5. Feb 2015

Der sagradische Senat (Senâu Sagradês) ist das Oberhaus der sagradischen Nationalversammlung, im politischen Prozess Sagradiens aber verglichen mit der Abgeordnetenkammer die weniger einflussreiche Kammer des Parlaments.

Geschichte

Der sagradische Senat aus erste Kammer des sagradischen Parlaments geht auf die Nobelnkammer (Câmara de Nobles) der konstitutionellen Monarchie zurück, die durch die Novemberverfassung von 1817 eingeführt worden war und bereits damals gelegentlich als "Senat" bezeichnet wurde. Nachdem die Januarrevolution 1891 zur Auflösung der Nobelnkammer geführt hatte, fungierte die direkt gewählte Nationalversammlung von 1891 für mehrere Jahre als Einkammerparlament. Dies wurde schließlich in den Verfassungsgesetzen von 1893 festgeschrieben.

Erst mit den Januarrevisionen 1895 beschloss die bürgerliche Mehrheit der Nationalversammlung eine Rückkehr zum Zwei-Kammer-System und die Wiedererrichtung des sagradischen Senats und der Abgeordnetenkammer. Anders als die Abgeordnetenkammer wurde der Senat in der Folge nicht direkt gewählt, sondern ging aus indirekten Wahlen hervor. Zudem waren ländliche Regionen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl deutlich überrepräsentiert, womit der Senat in der Praxis meist ein konservatives Gegengewicht zur Abgeordnetenkammer darstellte. Trotzdem waren beide Kammern der Nationalversammlung im Gesetzgebungsverfahren und in ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gleichberechtigt. Die Verfassungsbestimmung, wonach der Ministerrat als Regierung "des Vertrauens der Nationalversammlung" bedürfe, wurde nun so ausgelegt, dass beide Kammern der Nationalversammlung jeweils separat ihr Misstrauen gegenüber der Regierung ausdrücken konnten.

Nach seiner Wiedereinführung 1895 blieb der Senat, nicht zuletzt aufgrund seines konservativen Zuschnitts, Objekt politischer Diskussionen. Mit der Verfassungsreform 1919 wurde die Wahl zum Senat weiter demokratisiert und der Wahlkreiszuschnitt an die veränderten Einwohnerzahlen angepasst. Zudem durften nun auch Frauen wählen und gewählt werden. Die Gleichberechtigung der beiden Kammern blieb aber bestehen. Erst mit der Verfassung der Dritten Sagradischen Republik erhielt der Senat nach dem Zweiten Weltkrieg einen ganz neuen Zuschnitt und verlor zahlreiche Kompetenzen wie beispielsweise die Kontrolle der Regierung und das Instrument des Misstrauensvotums. Anders als zuvor konnte der Senat nun bei einfachen Gesetzen durch die Abgeordnetenkammer überstimmt werden. Aus dem symmetrischen wurde daher ein asymmetrischer Bikameralismus. Aufgrund der reduzierten Rolle des Senats gab es seither immer wieder Diskussionen um eine weitere Reform oder eine vollständige Abschaffung des sagradischen Oberhauses.

Zusammensetzung und Wahl des Senats

Der sagradische Senat besteht aus 277 Mitgliedern, von denen 210 direkt gewählt, 10 Mitglieder ernannt und 57 Senatoren von den regionalen Parlamenten delegiert werden.

Die 210 gewählten Senatoren werden nach dem relativen Mehrheitswahlrecht in Ein- und Mehr-Personen-Wahlkreisen für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Die Anzahl der Sitze, die jeder Provinz zustehen, richtet sich nach der Einwohnerzahl der Provinz, jedoch stehen jeder Provinz mindestens zwei Senatoren zu, einer pro Teilwahl. Die sagradischen Überseegebiete wählen insgesamt sieben Vertreter in den Senat. Fünf Senatoren werden von den Sagradiern im Ausland gewählt. In der einwohnerstärksten Provinz Semestina werden pro Teilwahl 9 Senatoren, also insgesamt 18 pro Wahlperiode gewählt. Dabei hat jeder Wähler neun Stimmen, die er auf verschiedene Bewerber unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilen kann. Panaschieren ist dabei erlaubt. Auch andere einwohnerstarke Provinzen wie Artiral oder Óstino bilden Mehrpersonenwahlkreise. In den kleinsten Provinzen wird pro Teilwahl nur eine Person nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt.

Die 16 Regionalräte Sagradiens entsenden je nach Einwohnerzahl zwischen einem und sechs Delegierte in den Senat, die nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Jeweils einen Vertreter entsenden die Parlamente der Autonomen Regionen Ambristal, Cuentez, Bretagne und Aziz. Hier wird die Hare/Niemeyer-Methode angewandt.

Zusammensetzung

. Fraktion Parteien Del. Sen. Gew. Sen. Sen. Ins.
Sagradischer Senat nach der Teilwahl am 1. Juli 2012
Grupo Socialista (SOC) ASUL, PSA u.a. 24 90 114
Grupo Popular (POP) PPC, PPA u.a. 18 82 100
Grupo Verde Plural (VER) Verdes, Entesa, UDB 5 7 12
Grupo Democrático i del Cientro (DEM) UDS, CU 2 8 10
Grupo del Partíu Social Popular (PSP) PSP 4 4 8
Grupo de la Sinistra (SIN) SDU u.a. 3 4 7
Grupo Mixto (MIX) Radicales, Cŏalitiò Embrisàin, FXA, UPAS u.a. 1 15 16
Ernannte Senatoren auf Lebenszeit 10
Total 277

Kompetenzen

Das parlamentarische System der Dritten Sagradischen Republik funktioniert in Form eines asymmetrischen Bikameralismus. Demnach ist der Senat im Vergleich zur Abgeordnetenkammer die schwächere der beiden Kammern der Nationalversammlung. Anders als die Abgeordnetenkammer ist im Senat kein bindendes Misstrauensvotum vorgesehen, das bedeutet, dass die amtierende sagradische Regierung durchaus eine Mehrheit im Senat, aber nicht in der Kammer, gegen sich haben kann.

Im Gesetzgebungsverfahren verfügt der Senat zunächst über ähnliche Funktionen wie die Abgeordnetenkammer. Beide Kammern können unabhängig voneinander Gesetzesinitiativen einbringen und werden zu jedem Gesetz befragt. Allerdings ist die Macht der Kammer deutlich stärker. Wird ein Gesetz in der Kammer verabschiedet, wird es an den Senat weitergeleitet, der das Gesetz annehmen und damit zur Prüfung und Aushändigung an den Präsidenten der Republik weiterleiten kann. Lehnt der Senat den Gesetzesantrag mit einfacher Mehrheit ab oder erlässt Änderungen, so wird der Antrag zurück an die Kammer verwiesen, die in dieser Angelegenheit erneut beraten muss. Wird das Gesetz in diesem zweiten Stadium von der Abgeordnetenkammer mit absoluter Mehrheit angenommen, so wird das Gesetz direkt an den Präsidenten zur Aushändigung weitergeleitet. De facto verfügt der Senat damit über ein suspensives, aber kein absolutes Veto.

Eine Ausnahme stellen Gesetze mit verfassungsänderndem Charakter dar. Diese müssen sowohl in der Abgeordnetenkammer als auch im Senat mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden.

Präsidenten der Senats

Amtsbeginn Amtsende Präsident (Partei)
Sep 1946 Mär 1949 Ariel Fernando De la Roya (PPC)
Mär 1949 Jul 1952 Daniel Laponte (MRL)
Jul 1952 Jun 1955 Ariel Fernando De la Roya (PPC)
Jun 1955 Jul 1961 Oscar Manuel Corrado (PPC)
Jul 1961 Mai 1967 Fernando Demartín (PPC)
Mai 1967 Jul 1970 Gaetán Munitis (PPC)
Jul 1970 Jul 1976 Pier-Andrés Cornell (ASUL)
Jul 1976 Sep 1979 Santiago Miquel Ramírez (PPC, im Amt verstorben)
Sep 1979 Sep 1979 Filipe López (ASUL), amtierend
Sep 1979 Jul 1985 Simón Belindo (PPC)
Jul 1985 Jul 1988 Filipe López (ASUL)
Jul 1988 Jul 1994 Santiago Lamenta (PPC)
Jul 1994 Jul 1997 Lorenzo de Piacón (PPC)
Jul 1997 Jul 2006 César María Capón (ASUL)
Jul 2006 Jul 2009 Roberto Vidéas Braga (PPC)
Jul 2009 Jul 2012 Santiago Oller (PPC)
Jul 2012 Viviana Marías-Cornell (ASUL)

Vizepräsidenten des Senats

Amtsbeginn Amtsende Präsident (Partei)
Sep 1946 Jul 1949 Inácio Bersantis (PS)
Jul 1949 1955 Oscar Morientes (PS)
1955 Jul 1958 León Franco Aguirre (PS)
Jul 1958 Jul 1961 Francisco López (ASUL)
Jul 1961 Jul 1970 Pier-Andrés Cornell (ASUL)
Jul 1970 Jul 1973 Gaetán Munitis (PPC)
Jul 1973 Jul 1976 Santiago Miquel Ramírez (PPC)
Jul 1976 Jul 1979 Adriano Vitez (ASUL)
Jul 1979 Jul 1985 Filipe López (ASUL)
Jul 1985 Jul 1988 Simón Belindo (PPC)
Jul 1988 Dez 1990 Lorenzo Aguilera (ASUL)
Dez 1990 Jul 1994 Andrés Conel (ASUL)
Jul 1994 1995 Lorenzo Aguilera (ASUL)
1995 Jul 1997 César María Capón (ASUL)
Jul 1997 Jul 2000 Lorenzo de Piacón (PPC)
Jul 2000 Jul 2003 António Lamanto Marques (PPC)
Jul 2003 Jul 2006 António Vallerón Leticí (PPC)
Jul 2006 Jul 2012 Viviana Marías-Cornell (ASUL)