Sagradische Abgeordnetenkammer: Unterschied zwischen den Versionen
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! style="background:#EEEEFF" align="center" colspan="8" | Präsidenten der Abgeordnetenkammer der [[Dritte Sagradische Republik|Dritten Republik]] | ! style="background:#EEEEFF" align="center" colspan="8" | Präsidenten der Abgeordnetenkammer der [[Dritte Sagradische Republik|Dritten Republik]] | ||
Version vom 17:05, 4. Mai 2013
Die Câmara de Deputadōes, die sagradische Abgeordnetenkammer, ist das Unterhaus und im Vergleich zum Senat die wichtigere der beiden Kammern der sagradischen Nationalversammlung.
Zusammensetzung und Wahlmodus
Die Abgeordnetenkammer der sagradischen Nationalversammlung besteht aus 411 Mitgliedern, die für eine Amtsperiode von 4 Jahren nach dem Verhältniswahlrecht in Mehrpersonenwahlkreisen gewählt werden. 312 Abgeordnete werden in 52 Mehrpersonenwahlkreisen gewählt. Zu den 50 Provinzen des Landes, die in der Regel einen Wahlkreis darstellen, kommen ein Wahlkreis für die in den Überseegebieten lebenden Sagradier sowie ein Wahlkreis für Sagradier im Ausland. Die 312 Wahlkreissitze werden je nach Zahl der Wahlberechtigten auf die 52 Wahlkreise verteilt. Kleinster Wahlkreis ist der Wahlkreis Val d’Ambrís-Guillard, der als einziger nicht der Provinzgrenze entspricht, sondern neben der Provinz Val d’Ambrís den Westteil der Provinz Escada Martitím umfasst. Im größten Wahlkreis Semestina werden 29 Sitze verteilt.
Bei der Wahl kommt eine lose gebundene Liste zur Anwendung, auf der die Wähler eine Präferenzstimme für einen Einzelkandidaten der gewählten Liste abgeben können. Zusätzlich werden 99 Sitze kompensatorisch auf nationaler Ebene verteilt, um eine proportionale Mandatsverteilung zu gewährleisten.
Bei der Mandatszuweisung wird zunächst geprüft, welche Parteien auf nationaler Ebene die 3 %-Sperrklausel überwunden haben. Nur solche Parteien werden danach berücksichtigt. Anschließend werden in den Mehrpersonenwahlkreisen die Direktmandate an die Parteien verteilt. Dazu wird nach der Hare/Niemeyer-Methode vefahren. Die 99 Kompensationssitze werden unter Anrechnung der schon zugeteilten Direktmandate nach der Hare/Niemeyer-Methode an die Parteien verteilt, die die Sperrklausel überwunden haben.
- 50 Provinzwahlkreise (Ausnahme: Val d’Ambrís-Guillard umfasst die Mería Guillard)
- 1 Wahlkreis für die Überseegebiete
- 1 Wahlkreis für Auslandssagradier
= 52 Mehrpersonenwahlkreise mit 2-29 zu verteilenden Sitzen = 312 Sitze + 99 Sitze nach nationaler Kompensationsliste = 411 Sitze gesamt