Zweite Sagradische Republik: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | + | Vor dem Hintergrund der sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre kam es schließlich in einem polarisierten Klima wiederum zu einem Verfassungskampf um die Ausdeutung der Verfassungsbestimmungen. In dieser Auseinandersetzung nahm der Großteil der politischen Rechten die Position ein, die Verfassung sei so zu deuten, dass sie dem Präsidenten im Zweifel die größeren Vollmachten einräume, während die politische Linke für die Prärogative der Parlamentsmehrheit eintrat. | |
| − | + | Akut wurde die Auseinandersetzung, als die bürgerliche Regierung von [[Daniel Laponte]] 1932 ihre Mehrheit einbüßte und von Präsident [[Domênco Scalfín]] durch ein parteiloses Expertenkabinett unter [[Martín Celano López]] ersetzt wurde. Das neue Kabinett verfügte über keine parlamentarische Mehrheit und blieb daher ein Übergangsphänomen. Der im August ins Amt gelangte Nachfolger Scalfíns [[Gaitán Alemà Sobrantes]] ernannte schließlich eine Regierung seines Vertrauens, die mit ihrem wirtschaftlichen Notprogramm aber in der Nationalversammlung scheiterte. Alemà Sobrantes löste daraufhin nach Monaten der Krise die Nationalversammlung auf und berief sich auf sein Auflösungsrecht. Mit seiner Vorgehensweise gelang es Alemà schließlich, die oppositionellen Sozialisten unter Druck zu setzen und diese schließlich nach der Wahl im Dezember zur Kooperationen mit der Regierung zu bewegen. Faktisch hatte sich das Machtgewicht nun in Zeiten instabiler Mehrheitsverhältnisse zugunsten des Präsidenten und der Exekutive verschoben, die gegenüber dem Parlament das Auflösungsrecht eindeutig politisch gebrauchte. | |
| − | Als | + | Der Verfassungskonflikt schwelte jedoch weiter. Nach weiteren Krisenjahren suchte schließlich auch Präsident Alemà Sobrantes 1934 sein Heil in einer parteilosen Expertenregierung unter [[Sergio Rafael Dini]]. Als die Nationalversammlung aber auch diesem im Sommer 1935 das Vertrauen entzog, löste Gaitán Alemà erneut die Versammlung auf, ohne die Regierung zu entlassen. Zudem vermied er es wie bereits im Jahr 1932, sich seinen Akt vom Rat der Republik ausdrücklich bestätigen zu lassen, sondern ging von einer stillschweigenden Zustimmung des Rates aus. |
| − | + | Aus [[Parlamentswahl 1935|Neuwahlen im September 1935]] ging schließlich die oppositionelle [[Volksfront]] aus [[PS|Sozialisten]], [[PCS|Kommunisten]] und [[PRR|Radikalen]] als deutlicher Sieger hervor, die nun mit ihrer Mehrheit einen Rücktritt des Präsidenten forderte, da dieser sein Auflösungsrecht politisch missbraucht und sich über die Zustimmungspflicht des Rates der Republik hinweggesetzt habe. Der Präsident wiederum berief sich auf die Unabhängigkeit seines Amtes und lehnte einen Rücktritt ab. Außerdem verweigerte er dem parlamentarischen Mehrheitsführer [[Santiago Laval]] die Ernennung zum Ministerpräsidenten und beauftragte stattdessen den [[PRI|unabhängigen Radikalen]] [[José Gael Montira]] mit der Regierungsbildung, womit er letztlich vergeblich hoffte, die [[Partido Radical|Radikale Partei]] aus dem [[Volksfront]]-Bündnis lösen zu können. Da sich sowohl Präsident als auch Regierungsmehrheit auf eine unterschiedliche Auslegung der Verfassung beriefen, entstand eine handfeste Verfassungskrise, in der nur ein Gericht hätte entscheiden können. | |
| − | + | Als Reaktion auf die Verweigerungshaltung Alemàs verabschiedete die Nationalversammlung mit der Mehrheit der Volksfrontparteien eine ultimative Forderung an den Präsidenten, eine sozialistisch-radikale Regierung zu ernennen oder zurückzutreten, und drohte mit einer formellen, möglicherweise verfassungswidrigen Neuwahl des Präsidenten. Damit war auch klar, dass die Radikale Partei relativ geschlossen im Volksfrontbündnis verbleiben würde. Als der mit der Regierungsbildung beauftragte Montira schließlich sein Scheitern einräumte und auch der noch amtierende Ministerpräsident [[Sergio Rafael Dini]] einen weiteren Verbleib im Amt ablehnte, blieb Präsident Alemà nichts mehr übrig als im Verfassungsstreit nachzugeben und seinen Rücktritt einzureichen. Einen dem Präsidenten von ultrakonservativer Seite nahegelegten Staatsstreich gegen das Parlament und eine unmittelbare Wiederauflösung der unliebsamen Nationalversammlung lehnte er dagegen ab, zumal die Linksparteien bereits Demonstrationen gegen den Präsidenten organisiert hatten. | |
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Version vom 13:13, 12. Apr 2013
Als Zweite Sagradische Republik (sagr. Segona República Sagradêsa) wird die Geschichte Sagradiens zwischen der Abschaffung der Monarchie 1891 und dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet. Diese Zeit umfasst die Ausbildung einer liberalen Demokratie, eines modernen pluralistischen Gemeinwesens und der bereits vor 1891 beginnenden industriellen Modernisierung des Landes. Mit Ausbruch des Weltkriegs wurde Sagradien mit den Augustgesetzen 1940 unter Manuel Álamo Igualde zunehmend autoritär regiert (siehe Estado Sagradês). Nach dem Zweiten Weltkrieg folgte mit der Verfassung von 1946 die Dritte Sagradische Republik.
Inhaltsverzeichnis
Politisches System
Verfassungsordnung
Als konstitutionelle Grundlagen der Zweiten Republik können das provisorische Novemberstatut 1891, die parlamentarische Aprilverfassung 1892 sowie die konservativ orientierten Januarrevisionen 1895 gelten. Nach der Revision von 1895 war die Verfassung nominell - mit mehreren weniger umfassenden Änderungen - bis 1946 in Kraft, ehe sie von der Verfassung der Dritten Republik abgelöst wurde. Mit den Augustgesetzen 1940 wurde die Verfassung jedoch stark in eine autoritär-konservative Richtung umgestaltet.
Aprilverfassung 1892
In der Januarrevolution 1891 erklärte die königliche Abgeordnetenkammer die Nobelnkammer für aufgelöst und übertrug die Regierungsmacht bis zur Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung im April an eine provisorische Exekutive. Das Einkammerprinzip sollte fortan das monarchische Zweikammerprinzip ablösen. Die neue republikanisch dominierte Nationalversammlung delegierte schließlich die Exekutivbefugnisse auf den Volksrat unter Führung von Volksratspräsident Luis Cavaller und Kriegsminister Luis María del Castos, die aber jederzeit von der Versammlung abberufen werden konnten.
Im Novemberstatut 1891 und schließlich in der darauf basierenden Aprilverfassung 1892 wurden das Einkammerprinzip und die starke Parlamentsstellung bestätigt. Sagradien wurde als "demokratische, soziale und unteilbare Republik" konstituiert. Die Legislative lag fortan bei der für drei Jahre nach allgemeinem Männerwahlrecht gewählten gesetzgebenden Nationalversammlung, die ihrerseits die Exekutive unter Führung des Präsidenten der Republik wählte. Dessen Regierung, der Ministerrat war auf die Zustimmung der Nationalversammlung angewiesen und konnte durch diese zum Rücktritt gezwungen werden. Damit erhielt das System starke Züge einer Versammlungsdemokratie, auch wenn eine formale Abwahl des Präsidenten durch das Parlament nicht vorgesehen war.
Ebenfalls nicht vorgesehen war das Amt eines Ministerpräsidenten, doch benannte bereits der erste Präsident Luis Cavaller einen seiner Minister zum Präsidenten des Ministerrats, der faktisch als Regierungschef fungierte, als Mitglied des Ministerrats aber sowohl vom Vertrauen des Präsidenten als auch der Nationalversammlung abhängig war.
Januarrevision 1895
Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1892 in die Kritik. Die gestärkten konservativen Kräfte kritisierten vor allem die ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die sie als Ursprung politischer Instabilität ansahen. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894 setzten die liberalkonservativen Kräfte mit Unterstützung des amtierenden Präsidenten Luis Cavaller schließlich eine umfassende Verfassungsrevision (Januarrevisionen 1895) durch. Die Verfassung von 1892 wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Neben die alle vier Jahre direkt gewählte Nationalversammlung als Volkskammer des Parlaments wurde ein nicht direkt gewählter Rat der Republik gestellt, der von einem eigenen Wahlmännergremium, bestehend aus lokalen Amtsträgern, bestellt wurde und ein konservatives Gegengewicht gegen den ungebändigten Parlamentswillen darstellen sollte.
Der Präsident der Republik sollte fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch die Abgeordneten der Nationalversammlung und des Staatsrats gewählt werden und dadurch Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament gewinnen. Das per Gesetz festgelegte Wahlprozedere sah vor, dass ein Kandidat in gemeinsamer Sitzung der Nationalversammlung und des Rats der Republik durch eine absolute Mehrheit der Delegierten gewählt werden musste. Durch die stets deutlich höhere Zahl an Abgeordneten der Nationalversammlung gegenüber den Räten der Republik kam dem Unterhaus dadurch ein stärkeres Gewicht zu als dem nominellen Oberhaus.
Die Stellung des Präsidenten wurde zusätzlich gestärkt, indem ihm das Recht zugestanden wurde, die Nationalversammlung im Einvernehmen mit dem Rat der Republik und mit den Ministern aufzulösen. Mit den Januarrevisionen ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident zwar vom Parlament gewählt wurde, aber eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Nationalversammlung abhängig und entwickelte in der Verfassungsrealität eine relative Unabhängigkeit vom Präsidenten.
Konfliktpotenziale der Verfassung
Ähnlich wie die erste wies auch die zweite republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Zwar sah die Verfassung die Verantwortlichkeit der Minister gegenüber der Nationalversammlung, nicht aber die des Präsidenten vor. Da dieser aber durch die Nationalversammlung und den Rat der Republik gewählt wurde, wurde von Vertretern einer starke Parlamentsherrschaft im Sinn der Verfassung von 1892 argumentiert, dass der Präsident ein Delegierter der Versammlung sei und daher bereits vor Ablauf seiner Amtszeit ersetzt werden könnte. Demgegenüber argumentierten Präsidentialisten im Sinne der Januarrevisionen 1895 zugunsten einer unabhängigen Stellung des Präsidenten vom Parlament, die durch seine Wahl für eine längere Amtszeit und durch die gemeinsame Versammlung von Abgeordneten und Räten der Republik garantiert sei.
Gleichzeitig blieb im Verhältnis des Präsidenten zur Nationalversammlung unklar, ob der Präsident die Nationalversammlung auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Ministerrats und des Rats der Republik auflösen könne. Im Jahr 1909 kam es erstmals zu einer vorzeitigen Auflösung der Versammlung durch den damaligen Präsidenten Joán Cardinal, der seine Entscheidung vor dem Rat der Republik begründete und sich von diesem ebenso wie vom Ministerrat in seinem Vorgehen bestätigen ließ. Damit war ein Präzedenzfall geschaffen, der relativ hohe Hürden für eine Auflösung der Versammlung aufstellte, da sich der Ministerrat in der Verfassungswirklichkeit zu einer Vertretung der Parlamentsmehrheit entwickelte, die zudem oftmals von der Mehrheit im Rat der Republik abwich. Im Ergebnis wurde bis 1932 keine Versammlung mehr vorzeitig aufgelöst.
Verfassungskonflikt der Dreißiger Jahre
Vor dem Hintergrund der sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre kam es schließlich in einem polarisierten Klima wiederum zu einem Verfassungskampf um die Ausdeutung der Verfassungsbestimmungen. In dieser Auseinandersetzung nahm der Großteil der politischen Rechten die Position ein, die Verfassung sei so zu deuten, dass sie dem Präsidenten im Zweifel die größeren Vollmachten einräume, während die politische Linke für die Prärogative der Parlamentsmehrheit eintrat.
Akut wurde die Auseinandersetzung, als die bürgerliche Regierung von Daniel Laponte 1932 ihre Mehrheit einbüßte und von Präsident Domênco Scalfín durch ein parteiloses Expertenkabinett unter Martín Celano López ersetzt wurde. Das neue Kabinett verfügte über keine parlamentarische Mehrheit und blieb daher ein Übergangsphänomen. Der im August ins Amt gelangte Nachfolger Scalfíns Gaitán Alemà Sobrantes ernannte schließlich eine Regierung seines Vertrauens, die mit ihrem wirtschaftlichen Notprogramm aber in der Nationalversammlung scheiterte. Alemà Sobrantes löste daraufhin nach Monaten der Krise die Nationalversammlung auf und berief sich auf sein Auflösungsrecht. Mit seiner Vorgehensweise gelang es Alemà schließlich, die oppositionellen Sozialisten unter Druck zu setzen und diese schließlich nach der Wahl im Dezember zur Kooperationen mit der Regierung zu bewegen. Faktisch hatte sich das Machtgewicht nun in Zeiten instabiler Mehrheitsverhältnisse zugunsten des Präsidenten und der Exekutive verschoben, die gegenüber dem Parlament das Auflösungsrecht eindeutig politisch gebrauchte.
Der Verfassungskonflikt schwelte jedoch weiter. Nach weiteren Krisenjahren suchte schließlich auch Präsident Alemà Sobrantes 1934 sein Heil in einer parteilosen Expertenregierung unter Sergio Rafael Dini. Als die Nationalversammlung aber auch diesem im Sommer 1935 das Vertrauen entzog, löste Gaitán Alemà erneut die Versammlung auf, ohne die Regierung zu entlassen. Zudem vermied er es wie bereits im Jahr 1932, sich seinen Akt vom Rat der Republik ausdrücklich bestätigen zu lassen, sondern ging von einer stillschweigenden Zustimmung des Rates aus.
Aus Neuwahlen im September 1935 ging schließlich die oppositionelle Volksfront aus Sozialisten, Kommunisten und Radikalen als deutlicher Sieger hervor, die nun mit ihrer Mehrheit einen Rücktritt des Präsidenten forderte, da dieser sein Auflösungsrecht politisch missbraucht und sich über die Zustimmungspflicht des Rates der Republik hinweggesetzt habe. Der Präsident wiederum berief sich auf die Unabhängigkeit seines Amtes und lehnte einen Rücktritt ab. Außerdem verweigerte er dem parlamentarischen Mehrheitsführer Santiago Laval die Ernennung zum Ministerpräsidenten und beauftragte stattdessen den unabhängigen Radikalen José Gael Montira mit der Regierungsbildung, womit er letztlich vergeblich hoffte, die Radikale Partei aus dem Volksfront-Bündnis lösen zu können. Da sich sowohl Präsident als auch Regierungsmehrheit auf eine unterschiedliche Auslegung der Verfassung beriefen, entstand eine handfeste Verfassungskrise, in der nur ein Gericht hätte entscheiden können.
Als Reaktion auf die Verweigerungshaltung Alemàs verabschiedete die Nationalversammlung mit der Mehrheit der Volksfrontparteien eine ultimative Forderung an den Präsidenten, eine sozialistisch-radikale Regierung zu ernennen oder zurückzutreten, und drohte mit einer formellen, möglicherweise verfassungswidrigen Neuwahl des Präsidenten. Damit war auch klar, dass die Radikale Partei relativ geschlossen im Volksfrontbündnis verbleiben würde. Als der mit der Regierungsbildung beauftragte Montira schließlich sein Scheitern einräumte und auch der noch amtierende Ministerpräsident Sergio Rafael Dini einen weiteren Verbleib im Amt ablehnte, blieb Präsident Alemà nichts mehr übrig als im Verfassungsstreit nachzugeben und seinen Rücktritt einzureichen. Einen dem Präsidenten von ultrakonservativer Seite nahegelegten Staatsstreich gegen das Parlament und eine unmittelbare Wiederauflösung der unliebsamen Nationalversammlung lehnte er dagegen ab, zumal die Linksparteien bereits Demonstrationen gegen den Präsidenten organisiert hatten.
Augustrevision 1940
Mit den Augustgesetzen 1940 wurde die Verfassung schließlich umfassend revidiert. Sie blieb im Kern zwar erhalten, zentrale Bestimmungen wurden aber neu gefasst. Unter anderem wurde der schwelende Verfassungskonflikt zwischen Parlament und Präsident deutlich zugunsten der Exekutive gelöst. Die Regierung erhielt außerordentliche Gesetzgebungsvollmachten und konnte Edikte erlassen, die erst nachträglich durch eine Mehrheit der Nationalversammlung revidiert werden konnten. Außerdem wurde das Parlamentsauflösungsrecht des Präsidenten gestärkt und seine vorzeitige Abwahl durch die Nationalversammlung an einen schweren Amtsverstoß sowie an die Zustimmung des Staatsrats gebunden. Der Rat der Republik wurde durch einen korporativen Staatsrat (Cosiliu d'Estado) ersetzt, dem Vertreter der lokalen Selbstverwaltungseinrichtungen sowie Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens angehören sollten.
Parteien
Die in der Zeit der konstitutionellen Monarchie prägende Spaltung der sagradischen Politik in ein monarchisch-konservatives und konstitutionell-liberales Lager wurde am Übergang zur Republik abgelöst durch die Polarisierung zwischen Anhängern und Gegnern der Republik. Nach den negativen Erfahrungen mit dem autokratischen Verfassungsrevisionismus der Rechten in der Regierungszeit Philipps VIII. stellten sich in der Januarrevolution 1891 große Teile des liberalen Bürgertums auf die Seite der Republik und bescherten bei den Aprilwahlen 1891 der republikanischen Partei eine deutliche Mehrheit. Der liberal-republikanische Verfassungskonsens von 1891/92 prägte die bürgerlich-liberale Gestalt der Republik, an der auch weitere Verfassungskorrekturen bis 1895 nichts ändern konnten.
In den folgenden Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Republik kam es aber bald zu einer Ausdifferenzierung und Spaltung der republikanischen Partei in einen radikalen Flügel (Radicales) und eine moderate Strömung (Moderatas). Während die Moderatas zunächst dominierten und mit Maßnahmen wie der Januarrevision 1895, dem Schutz des Eigentums und des Großgrundbesitzes sowie der katholischen Kirche den Schulterschluss mit konservativen Republikgegnern suchten, drängten die Radicales auf soziale und vor allem laizistische Reformen. Der Kulturkampf um das Verhältnis von Staat und Kirche spaltete die politische Landschaft schließlich in radikale und liberale Laizisten einerseits und konservativ-katholische Republikaner (Unionistas) und Republikgegner andererseits. Der Regierung der laizistisch-liberalen Linken ("Sinistra laica") folgte 1903 eine rechte "Koalition der Moral", die aber letztlich an innerer Zerstrittenheit daran scheiterte, die Republik in Richtung eines konservativ-korporatistischen Staats umzuwandeln.
Seit 1910 begann sich das Parteiensystem der Zweiten Republik erneut zu wandeln. Mit dem zunehmenden Erfolg des Partido Socialista einerseits, der den Partido Radical als größte Linkspartei ablöste, und der Acción Popular andererseits, die als neue Kraft das konservativ-katholische Lager band, traten neue Massenparteien auf die Bildfläche, wodurch die bürgerlich-liberalen Honoratiorenparteien wie die Aliança Republicana und der Partido Unionista zunehmend an Einfluss verloren. Die 1913 eroberte Stellung des PS als stärkste Kraft auf der Linken wurde durch die Einführung der Verhältniswahl 1917 bestärkt. Aus der AP, seit 1913 größte Partei der Rechten, ging 1924 schließlich die Volksunion hervor, die bis zum Ende der Republik die politische Rechte dominierte.
In der zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre standen sich schließlich die linke Volksfront und die national-konservative Rechte gegenüber, die liberale Mitte wurde gänzlich marginalisiert. Zudem erhielt die Republik mit der Sagradischen Kommunistischen Partei und mehreren faschistischen Gruppierungen wie der Frente Fraternal und der Bewegung der Divisionisten neue Gegner. Auch innerhalb der konservativ-katholischen Rechten wuchs die Kritik am parlamentarischen System und wurde der Ruf nach einer autoritären Reform der Republik laut, die in einen korporatistischen Staat mit starker Exekutive umgewandelt werden sollte. Die 1935 gewählte Volksfrontregierung unter Santiago Laval scheiterte letztlich auch an der Uneinigkeit ihrer Unterstützer. Ihr Zerfall führte 1938 zum Wahlsieg der Rechten unter Manuel Álamo Igualde, der als Ministerpräsident im Angesicht der Bedrohung des Zweiten Weltkriegs zu einer autoritären Umgestaltung ansetzte und zur Sammlung der nationalen Kräfte unter dem Banner der Comunión Nacional ansetzte.
Geschichte der Zweiten Republik
siehe dazu Geschichte Sagradiens im 20. Jahrhundert