Zweite Sagradische Republik

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Als Zweite Sagradische Republik (sagr. Segôna República Sagradêsa) wird die Geschichte Sagradiens zwischen dem Ende des Königtums 1891 und dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet. Diese Zeit umfasst die Ausbildung einer liberalen Demokratie, eines modernen pluralistischen Gemeinwesens und der bereits vor 1891 beginnenden industriellen Modernisierung des Landes. Zugleich reichen die Anfänge des modernen sagradischen Wohlfahrtsstaats in diese Zeit zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt Sagradien mit der Verfassung von 1949 eine vollständig überarbeitete konstitutionelle Ordnung, weswegen gemeinin von der Dritten Republik gesprochen wird.

Politisches System[bearbeiten]

Verfassungsordnung[bearbeiten]

Die konstitutionellen Grundlagen der Zweiten Republik bildeten mehrere Gesetze:

Nach der Revision von 1895 war die Verfassung nominell - mit mehreren weniger umfassenden Änderungen - bis 1949 in Kraft, ehe sie von der Verfassung der Dritten Republik abgelöst wurde.

Novemberstatut 1891[bearbeiten]

In der Januarrevolution 1891 erklärte die königliche Abgeordnetenkammer die amtierende Regierung des Conte de Montxerent für abgesetzt und übertrug die Regierungsgewalt bis zur Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung im April an eine provisorische Exekutive. Damit verfocht das Parlament gegenüber dem König einen eigenen Souveränitätsanspruch. Zugleich wurde die erste Parlamentskammer ausgeschaltet und letzlich per Beschluss der neuen Nationalversammlung abgeschafft. Das Einkammerprinzip sollte fortan das monarchische Zweikammerprinzip ablösen, die provisorische Exekutive wurde von der Nationalversammlung delegiert und konnte jederzeit wieder abberufen werden.

Das Einkammerprinzip und die Wahl der Regierung durch das Parlament wurde schließlich im Novemberstatut 1891, dem Estatú de Governo festgeschrieben, sodass Sagradien erstmals ein parlamentarisches Regierungssystem erhielt. Der Regierungsrat fungierte fortan als ausführendes Organ der Nationalversammlung und war vollständig an deren Vorgaben gebunden.

Aprilverfassung 1893[bearbeiten]

Mit dem Novemberstatut war die Frage der Staatsform aber noch nicht entschieden, da weiterhin Verhandlungen mit dem Thronfolger José Filipe andauerten, der von überzeugten Monarchisten als Philipp XI. geführt wurde, jedoch niemals regierte. Die Verhandlungen zogen sich über Monate hin und scheiterten endgültig im Herbst 1892, nachdem der "Brief aus Chateauvieille" bekannt geworden war, in dem der Thronfolger sich abschätzig über das Parlament geäußert hatte. In der "Deklaration über die Staatsform" erklärte die Nationalversammlung schließlich am 2. Januar 1893 endgültig die Monarchie für abgeschafft.

Im April 1893 verabschiedete die Nationalversammlung schließlich ein umfassendes Lêi Costitucional, das auf dem Novemberstatut basierte und zahlreiche Zusatzbestimmungen enthielt. Sagradien wurde nun erstmals als "demokratische, soziale und unteilbare Republik" konstituiert. Die Legislative lag fortan bei der für zwei Jahre nach allgemeinem Männerwahlrecht gewählten gesetzgebenden Nationalversammlung, die ihrerseits die Exekutive unter Führung des Präsidenten der Republik wählte. Zugleich sollten die Minister dem Parlament gegenüber verantwortlich sein:

"Der Präsident der Republik ernennt die Minister. Diese bedürfen des Vertrauens der Nationalversammlung."

Damit erhielt das System starke Züge einer Versammlungsdemokratie, auch wenn eine formale Abwahl des Präsidenten durch das Parlament nicht vorgesehen war. Auch das Amt eines Premierministers als Regierungschefs wurde in der Aprilverfassung nicht beschrieben, doch ernannte bereits der erste Präsident Luis Cavaller ein Regierungsmitglied zum Minister für allgemeine Angelegenheiten (Ministro d'Asuntoes Generales), der in seiner Abwesenheit die Geschäfte leiten sollte und der sich de facto zum Regierungschef entwickelte. Der Ministerrat war damit sowohl vom Vertrauen des Präsidenten als auch der Nationalversammlung abhängig.

Verfassungsrevision 1895[bearbeiten]

Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1893 in die Kritik. Besonders umstritten waren die vermeintlich ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die von vielen als Ursprung politischer Instabilität angesehen wurden. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894/95, in der es zu einem Kompetenzenstreit zwischen Parlament und Präsident gekommen war, setzte Präsident Luis Cavaller Neuwahlen an und konnte in der Folge mit einer gestärkten liberalkonservativen Mehrheit im Parlament eine umfassende Verfassungsrevision durchsetzen.

Die Verfassung wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Die Nationalversammlung sollte fortan aus zwei Kammern bestehen, einer direkt gewählten Kammer der Abgeordneten und einer indirekt gewählten Kammer der Senatoren. Die Senatskammer wurde von einem eigenen Wahlmännergremium, dem Colletxu dels Eleitores, bestehend aus lokalen und provinzialen Amtsträgern, bestellt und sollte ein konservatives Gegengewicht zum ungebändigten Parlamentswillen darstellen.

Auch die Stellung des Präsidenten der Republik wurde gestärkt. Er wurde fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch Abgeordnete und Senatoren gewählt und gewann dadurch an Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament. Das per Gesetz festgelegte Wahlprozedere sah vor, dass ein Kandidat in gemeinsamer Sitzung der beiden Kammern der Nationalversammlung durch eine absolute Mehrheit der Delegierten gewählt werden musste.

Mit den Verfassungsrevisionen vom Juli 1895 ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident zwar vom Parlament gewählt wurde, aber eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Abgeordnetenkammer abhängig und entwickelte in der Verfassungsrealität eine relative Unabhängigkeit vom Präsidenten.

Verfassungsrevision 1919[bearbeiten]

Nach dem Ersten Weltkrieg setzte die Linksregierung unter Francisco Calbane 1919 eine umfassende Revision der Verfassung von 1893/95 durch, die vor allem eine weitere Demokratisierung einleiten sollte. Mit den Stimmen der Linksparteien und der Katholiken wurde das aktive und passive Frauenwahlrecht eingeführt und das Wahlalter für Männer und Frauen gleichzeitig von 25 auf 21 Jahre gesenkt. Gleichzeitig trat bei Wahlen zur Abgeordnetenkammer an die Stelle der bisher praktizierten absoluten Mehrheitswahl in Einer-Wahlkreisen das Verhältniswahlrecht.

Konfliktpotenziale der Verfassung[bearbeiten]

Insgesamt wies die republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Zwar sah die Verfassung die parlamentarische Verantwortlichkeit der Minister, nicht aber die des Präsidenten vor. Da dieser aber durch die Nationalversammlung gewählt wurde, wurde von Vertretern einer starke Parlamentsherrschaft im Sinn der Verfassung von 1893 argumentiert, dass der Präsident ein Delegierter der Versammlung sei und daher bereits vor Ablauf seiner Amtszeit ersetzt werden könne. Demgegenüber argumentierten Präsidentialisten im Sinne der Verfassungsrevisionen 1895 zugunsten einer unabhängigen Stellung des Präsidenten vom Parlament, die durch seine Wahl für eine längere Amtszeit und durch die gemeinsame Versammlung von Abgeordneten und Senatoren garantiert sei.

Entwicklung der Verfassungsrealität[bearbeiten]

In der politischen Praxis zeigte sich die Verfassung äußerst flexibel. In der ursprünglichen Form von 1893 war im Grunde eine Versammlungsdemokratie vorgesehen: Die monokameralistische Legislative wählte den Präsidenten als Chef der Exekutive und konnte die von diesem benannten Minister einzeln oder insgesamt zum Rücktritt bringen. Theoretisch war der Präsident zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef. Mit der de-facto-Einführung eines zusätzlichen Regierungschefs und der Stärkung der präsidientiellen Position veränderte sich das System in Richtung einer dualen Exekutive. Der Regierungschef und sein Kabinett wurden zwar vom Präsidenten ausgewählt und ernannt, bedurften aber zugleich des Vertrauens der beiden Kammern der Nationalversammlung.

In der Praxis war die Stellung des Präsidenten von der politischen Situation, den Mehrheitsverhältnissen in der Kammer, der Art der Wahl und der Persönlichkeit des Amtsinhabers abhängig. So stellten die ersten beiden Präsidenten Luis Cavaller und Joán Cardinal relativ starke Persönlichkeiten dar, die bei der Auswahl der Regierungschefs zwar Rücksicht auf die Mehrheitsverhältnisse in den Kammern nehmen mussten, aber mit Vorliebe Persönlichkeiten ihres Vertrauens mit der Regierungsbildung beauftragten. Dabei nahmen sie auch regelmäßig Einfluss auf die Auswahl der Minister und die Inhalte der Regierungspolitik. Vor allem Cavaller profitierte zudem von der politischen Instabilität der ersten Jahre und wiederkehrenden Staatsstreichgerüchten, die den Ruf nach einem starken Mann an der Spitze laut werden ließen.

Unter den eher schwächeren Präsidenten Francisco Berlioz und Carles Simón López-Iregui nahm der Einfluss der Präsidenten gegenüber der Regierung ab, was auch an einer zunehmenden Stabilisierung des parlamentarischen Regierungssystems lag. Der linksliberale Cristoval Sánchez lieferte sich 1925-1927 eine Dauerfehde mit der konservativ dominierten Parlamentsmehrheit, musste schließlich aber dessen Primat anerkennen. Sein Nachfolger Estefán Gaeta d'Alejandro versuchte offen, eine präsidentielle Hegemonie herzustellen, indem er Regierungen unabhängig ernannte und entließ, klare politische Vorgaben machte und zeitweise sogar mit Ausnahmedekreten an den Kammern vorbei regierte. Es gelang ihm aber schließlich nicht, sich dauerhaft als exekutiver Präsident zu behaupten. Vor allem die Amtszeitbeschränkung auf sieben Jahre und die Wahl durch die Nationalversammlung verhinderten eine konsequente Präsidialisierung des Regierungssystems.

Parteien[bearbeiten]

Frühe Republik[bearbeiten]

Die in der Zeit der konstitutionellen Monarchie prägende Spaltung der sagradischen Politik in ein monarchisch-konservatives und konstitutionell-liberales Lager wurde am Übergang zur Republik als primäre Konfliktlinie abgelöst durch die Polarisierung zwischen Anhängern und Gegnern der Republik. Nach den negativen Erfahrungen mit dem autokratischen Verfassungsrevisionismus der Rechten in der Regierungszeit Philipps IX. stellten sich in der Januarrevolution 1891 große Teile des liberalen Bürgertums auf die Seite der Republik und bescherten bei den Aprilwahlen 1891 der republikanischen Partei eine deutliche Mehrheit. Der liberal-republikanische Verfassungskonsens von 1891/92 prägte die bürgerlich-liberale Gestalt der Republik, an der auch weitere Verfassungskorrekturen bis 1895 nichts ändern konnten.

In den folgenden Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Republik kam es aber bald zu einer Ausdifferenzierung und Spaltung der republikanischen Partei in einen radikalen Flügel (Radicales) und eine moderate Strömung (Moderatas). Während die Moderatas zunächst dominierten und mit Maßnahmen wie der Januarrevision 1895, dem Schutz des Eigentums und des Großgrundbesitzes sowie der katholischen Kirche den Schulterschluss mit konservativen Republikgegnern suchten, drängten die Radicales auf soziale und vor allem laizistische Reformen. Der Kulturkampf um das Verhältnis von Staat und Kirche spaltete die politische Landschaft schließlich in radikale und liberale Laizisten einerseits und konservativ-katholische Republikaner (Unionistas) und Republikgegner andererseits. Der Regierung der laizistisch-liberalen Linken ("Sinistra laica") folgte 1903 eine rechte "Koalition der Moral", die aber letztlich an innerer Zerstrittenheit daran scheiterte, die Republik in Richtung eines konservativ-korporatistischen Staats umzuwandeln.

Mittlere und späte Republik[bearbeiten]

Seit 1910 begann sich das Parteiensystem der Zweiten Republik erneut zu wandeln. Mit dem zunehmenden Erfolg des Partíu Socialista einerseits, der den Partíu Radical als größte Linkspartei ablöste, und der Acción Popular andererseits, die als neue Kraft das konservativ-katholische Lager band, traten neue Massenparteien auf die Bildfläche, wodurch die bürgerlich-liberalen Honoratiorenparteien wie die Aliança Republicana und der Partíu Unionista zunehmend an Einfluss verloren. Die 1913 eroberte Stellung des PS als stärkste Kraft auf der Linken wurde durch die Einführung der Verhältniswahl 1917 bestärkt. Aus der AP, seit 1913 größte Partei der Rechten, ging 1924 schließlich die Volksunion hervor, die bis zum Ende der Republik die politische Rechte dominierte.

In der zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre standen sich schließlich die linke Volksfront und die national-konservative Rechte gegenüber, die liberale Mitte wurde gänzlich marginalisiert. Zudem erhielt die Republik mit der Sagradischen Kommunistischen Partei und mehreren faschistischen Gruppierungen wie der Frente Fraternal und der Bewegung der Divisionisten neue Gegner. Auch innerhalb der konservativ-katholischen Rechten wuchs die Kritik am parlamentarischen System und wurde der Ruf nach einer autoritären Reform der Republik laut, die in einen korporatistischen Staat mit starker Exekutive umgewandelt werden sollte. Die 1935 gewählte Volksfrontregierung unter Santiago Laval scheiterte letztlich auch an der Uneinigkeit ihrer Unterstützer. Ihr Zerfall führte 1938 zum Wahlsieg der Rechten unter Manuel Sants-Igualde, der als Ministerpräsident im Angesicht der Bedrohung des Zweiten Weltkriegs zu einer autoritären Umgestaltung ansetzte und zur Sammlung der nationalen Kräfte unter dem Banner der Comunión Nacional ansetzte.

Geschichte der Zweiten Republik[bearbeiten]

siehe dazu Geschichte der Sagradischen Republik