Sagradische Überseegebiete
Die Sagradische Republik verfügt über fünf Überseegebiete (Territórioes d'Ultramar), zwei davon in der Karibik (Sabina und Selena, Sant'Elisêu), eines in Südamerika (Madrêsa), eines im Indischen Ozean (Cenâu) sowie eines im Pazifik (Nestorinseln).
Die fünf Überseegebiete gehen alle auf das Sagradische Kolonialreich zurück. Es handelt sich dabei um frühere Kolonien, die aufgrund ihrer Größe und einer fehlenden Unabhängigkeitsbewegung bis heute nicht in die Unabhängigkeit entlassen wurden.
Geschichte
In der Verfassung von 1949 erhielten die bestehenden Kolonien Sagradiens den Status von Überseegebieten mit eigenen Selbstverwaltungsrechten und dem Recht, die Beziehungen zum Mutterland eigenständig zu gestalten. Infolgedessen bildeten die großen Kolonien in Asien und Afrika zunächst Konföderationen und sagten sich anschließend von Sagradien los und wurden in die Unabhängigkeit entlassen.
Zurück blieben die heutigen fünf Überseegebiete, die bis heute nicht in die Unabhängigkeit entlassen worden sind. Das letzte Überseegebiet, das unabhängig wurde, war die Karibikinsel Renonya, die sich 1971 von Sagradien unabhängig machte. In Madrêsa wurden bis heute zwei Volksabstimmungen über eine Unabhängigkeit abgehalten, die jeweils knapp zugunsten des Verbleibs beim Mutterland ausgingen.
Politik
Die Überseegebiete Sagradiens sind nicht Teil der Sagradischen Republik, stehen aber unter ihrer Souveränität. Die sagradische Republik wird jeweils durch einen Generaldelegierten der Regierung vertreten, der vom sagradischen Innenministerium nominiert und vom Präsidenten der Republik ernannt wird. Die Gebiete verfügen aber über eine eigene Rechtsprechung und eigene Gesetzgebung und gestalten ihre inneren Angelegenheiten weitestgehend autonom. Dagegen werden die Überseegebiete außen- und sicherheitspolitisch von der Regierung in Semest vertreten.
Obwohl die Überseegebiete wirtschaftlich stark vom Mutterland abhängig sind und Entwicklungshilfe beziehen, verfügen sie über eigene Währungen und führen nicht den Euro.
Die Überseegebiete haben eigene politische Vertretungen und Landesregierungen sowie eigene politische Statute, die das konstitutionelle System regeln. Auch verfügen sie über eigene staatliche Symbole wie Flagge und Wappen. Sie unterhalten zudem Vertretungen in Semest, die aber nicht als Botschaften bezeichnet werden.
Angehörige der Überseegebiete sind sagradische Staatsbürger und haben das Recht, sich frei in Sagradien aufzuhalten und sich an sagradischen Wahlen zu beteiligen. Allerdings sind die Überseegebiete selbst kein Teil der Sagradischen Republik und auch nicht der Europäischen Union- Sie sind aber als Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete mit der Europäischen Union assoziiert. Sagradisches Recht kommt in den Überseegebieten nur nach Ratifikation durch das jeweilige Landesparlament zur Anwendung.
Liste der sagradischen Überseegebiete
| Gebiet | ISO 3166-2 | Hauptstadt | Ort | Einwohnerzahl | Senatoren | Abgeordnete | |
| Madrêsa | MB | Madrêsa | Südamerika | 68.000 | 2 | ||
| Sabina i Sélena (Sabina und Selena) | SQ | Karibik | 29.000 | 1 | |||
| Sant-Elisêu | EU | Karibik | 9.000 | 1 | |||
| Cenâu | CE | Indischer Ozean | 92.000 | 2 | |||
| Islas Nestorianas (Nestorinseln) | NT | Pazifik | 15.000 | 1 |