Zweite Sagradische Republik
Als Zweite Sagradische Republik (sagr. Segona República Sagradêsa) wird die Geschichte Sagradiens zwischen der Abschaffung der Monarchie 1891/92 und dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet. Diese Zeit umfasst die Ausbildung einer liberalen Demokratie, eines modernen pluralistischen Gemeinwesens und der bereits vor 1891 beginnenden industriellen Modernisierung des Landes. Zugleich reichen die Anfänge des modernen sagradischen Wohlfahrtsstaats in diese Zeit zurück. Mit Ausbruch des Weltkriegs wurde Sagradien mit den Augustgesetzen 1940 unter Manuel Álamo Igualde zunehmend autoritär regiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg folgte mit der Verfassung von 1946 die Dritte Sagradische Republik.
Inhaltsverzeichnis
Politisches System
Verfassungsordnung
Als konstitutionelle Grundlagen der Zweiten Republik können das provisorische Novemberstatut 1891, die parlamentarisch-republikanische Aprilverfassung 1892 sowie die konservativ orientierten Januarrevisionen 1895 gelten. Nach der Revision von 1895 war die Verfassung nominell - mit mehreren weniger umfassenden Änderungen - bis 1946 in Kraft, ehe sie von der Verfassung der Dritten Republik abgelöst wurde. Mit den Augustgesetzen 1940 wurde die Verfassung jedoch stark in eine autoritär-konservative Richtung umgestaltet.
Aprilverfassung 1892
In der Januarrevolution 1891 erklärte die königliche Abgeordnetenkammer die amtierende Regierung des Conte de Montxerent für abgesetzt und übertrug die Regierungsgewalt bis zur Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung im April an eine provisorische Exekutive. Damit verfocht das Parlament gegenüber dem König einen eigenen Souveränitätsanspruch. Zugleich wurde die erste Parlamentskammer ausgeschaltet und letzlich per Beschluss der neuen Nationalversammlung abgeschafft. Das Einkammerprinzip sollte fortan das monarchische Zweikammerprinzip ablösen, die provisorische Exekutive wurde von der Nationalversammlung delegiert und konnte jederzeit wieder abberufen werden.
Im Novemberstatut 1891 und schließlich in der darauf basierenden Aprilverfassung 1892 wurden das Einkammerprinzip und die starke Parlamentsstellung bestätigt. Sagradien wurde als "demokratische, soziale und unteilbare Republik" konstituiert. Die Legislative lag fortan bei der für drei Jahre nach allgemeinem Männerwahlrecht gewählten gesetzgebenden Nationalversammlung, die ihrerseits die Exekutive unter Führung des Präsidenten der Republik wählte. Zugleich sollten die Minister dem Parlament gegenüber verantwortlich sein.
"Der Präsident der Republik ernennt den Ministerrat. Dieser bedarf des Vertrauens der Nationalversammlung."
Damit erhielt das System starke Züge einer Versammlungsdemokratie, auch wenn eine formale Abwahl des Präsidenten durch das Parlament nicht vorgesehen war. Auch das Amt eines Premierministers als Regierungschefs wurde in der Aprilverfassung nicht beschrieben, doch ernannte bereits der erste Präsident Luis Cavaller einen Minister zum "Vizepräsidenten des Ministerrats" (später als "Präsident des Ministerrats" bezeichnet), der in seiner Abwesenheit die Geschäfte leiten sollte und der sich de facto zum Regierungschef entwickelte. Der Ministerrat war damit sowohl vom Vertrauen des Präsidenten als auch der Nationalversammlung abhängig.
Januarrevision 1895
Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1892 in die Kritik. Die gestärkten konservativen Kräfte kritisierten vor allem die ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die sie als Ursprung politischer Instabilität ansahen. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894 setzten die liberalkonservativen Kräfte mit Unterstützung des amtierenden Präsidenten Luis Cavaller schließlich eine umfassende Verfassungsrevision (Januarrevisionen 1895) durch.
Die Verfassung wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Die Nationalversammlung sollte fortan aus zwei Kammern bestehen, einer direkt gewählten Kammer der Abgeordneten und einer indirekt gewählten Kammer der Senatoren. Die Senatskammer wurde von einem eigenen Wahlmännergremium, bestehend aus lokalen und provinzialen Amtsträgern, bestellt und sollte ein konservatives Gegengewicht gegen den ungebändigten Parlamentswillen darstellen.
Auch die Stellung des Präsidenten der Republik wurde gestärkt. Er sollte fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch die Abgeordneten der Nationalversammlung und des Staatsrats gewählt werden und dadurch Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament gewinnen. Das per Gesetz festgelegte Wahlprozedere sah vor, dass ein Kandidat in gemeinsamer Sitzung der beiden Kammern der Nationalversammlung durch eine absolute Mehrheit der Delegierten gewählt werden musste. Durch die stets deutlich höhere Zahl an Abgeordneten gegenüber den Senatoren kam dem Unterhaus aber dadurch ein stärkeres Gewicht zu als dem nominellen Oberhaus.
Die Stellung des Präsidenten wurde zusätzlich gestärkt, indem ihm das Recht zugestanden wurde, die Abgeordnetenkammer im Einvernehmen mit dem Senat und mit den Ministern aufzulösen. Mit den Januarrevisionen ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident zwar vom Parlament gewählt wurde, aber eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Abgeordnetenkammer abhängig und entwickelte in der Verfassungsrealität eine relative Unabhängigkeit vom Präsidenten.
Konfliktpotenziale der Verfassung
Ähnlich wie die erste wies auch die zweite republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Zwar sah die Verfassung die Verantwortlichkeit der Minister gegenüber der Nationalversammlung, nicht aber die des Präsidenten vor. Da dieser aber durch die Nationalversammlung und den Rat der Republik gewählt wurde, wurde von Vertretern einer starke Parlamentsherrschaft im Sinn der Verfassung von 1892 argumentiert, dass der Präsident ein Delegierter der Versammlung sei und daher bereits vor Ablauf seiner Amtszeit ersetzt werden könnte. Demgegenüber argumentierten Präsidentialisten im Sinne der Januarrevisionen 1895 zugunsten einer unabhängigen Stellung des Präsidenten vom Parlament, die durch seine Wahl für eine längere Amtszeit und durch die gemeinsame Versammlung von Abgeordneten und Räten der Republik garantiert sei.
Gleichzeitig blieb im Verhältnis des Präsidenten zur Nationalversammlung unklar, ob der Präsident die Nationalversammlung auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Ministerrats und des Rats der Republik auflösen könne. Im Jahr 1909 kam es erstmals zu einer vorzeitigen Auflösung der Versammlung durch den damaligen Präsidenten Joán Cardinal, der seine Entscheidung vor dem Rat der Republik begründete und sich von diesem ebenso wie vom Ministerrat in seinem Vorgehen bestätigen ließ. Damit war ein Präzedenzfall geschaffen, der relativ hohe Hürden für eine Auflösung der Versammlung aufstellte, da sich der Ministerrat in der Verfassungswirklichkeit zu einer Vertretung der Parlamentsmehrheit entwickelte, die zudem oftmals von der Mehrheit im Rat der Republik abwich. Im Ergebnis wurde bis 1932 keine Versammlung mehr vorzeitig aufgelöst.
Parteien
Frühe Republik
Die in der Zeit der konstitutionellen Monarchie prägende Spaltung der sagradischen Politik in ein monarchisch-konservatives und konstitutionell-liberales Lager wurde am Übergang zur Republik als primäre Konfliktlinie abgelöst durch die Polarisierung zwischen Anhängern und Gegnern der Republik. Nach den negativen Erfahrungen mit dem autokratischen Verfassungsrevisionismus der Rechten in der Regierungszeit Philipps VIII. stellten sich in der Januarrevolution 1891 große Teile des liberalen Bürgertums auf die Seite der Republik und bescherten bei den Aprilwahlen 1891 der republikanischen Partei eine deutliche Mehrheit. Der liberal-republikanische Verfassungskonsens von 1891/92 prägte die bürgerlich-liberale Gestalt der Republik, an der auch weitere Verfassungskorrekturen bis 1895 nichts ändern konnten.
In den folgenden Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Republik kam es aber bald zu einer Ausdifferenzierung und Spaltung der republikanischen Partei in einen radikalen Flügel (Radicales) und eine moderate Strömung (Moderatas). Während die Moderatas zunächst dominierten und mit Maßnahmen wie der Januarrevision 1895, dem Schutz des Eigentums und des Großgrundbesitzes sowie der katholischen Kirche den Schulterschluss mit konservativen Republikgegnern suchten, drängten die Radicales auf soziale und vor allem laizistische Reformen. Der Kulturkampf um das Verhältnis von Staat und Kirche spaltete die politische Landschaft schließlich in radikale und liberale Laizisten einerseits und konservativ-katholische Republikaner (Unionistas) und Republikgegner andererseits. Der Regierung der laizistisch-liberalen Linken ("Sinistra laica") folgte 1903 eine rechte "Koalition der Moral", die aber letztlich an innerer Zerstrittenheit daran scheiterte, die Republik in Richtung eines konservativ-korporatistischen Staats umzuwandeln.
Mittlere und späte Republik
Seit 1910 begann sich das Parteiensystem der Zweiten Republik erneut zu wandeln. Mit dem zunehmenden Erfolg des Partíu Socialista einerseits, der den Partíu Radical als größte Linkspartei ablöste, und der Acción Popular andererseits, die als neue Kraft das konservativ-katholische Lager band, traten neue Massenparteien auf die Bildfläche, wodurch die bürgerlich-liberalen Honoratiorenparteien wie die Aliança Republicana und der Partíu Unionista zunehmend an Einfluss verloren. Die 1913 eroberte Stellung des PS als stärkste Kraft auf der Linken wurde durch die Einführung der Verhältniswahl 1917 bestärkt. Aus der AP, seit 1913 größte Partei der Rechten, ging 1924 schließlich die Volksunion hervor, die bis zum Ende der Republik die politische Rechte dominierte.
In der zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre standen sich schließlich die linke Volksfront und die national-konservative Rechte gegenüber, die liberale Mitte wurde gänzlich marginalisiert. Zudem erhielt die Republik mit der Sagradischen Kommunistischen Partei und mehreren faschistischen Gruppierungen wie der Frente Fraternal und der Bewegung der Divisionisten neue Gegner. Auch innerhalb der konservativ-katholischen Rechten wuchs die Kritik am parlamentarischen System und wurde der Ruf nach einer autoritären Reform der Republik laut, die in einen korporatistischen Staat mit starker Exekutive umgewandelt werden sollte. Die 1935 gewählte Volksfrontregierung unter Santiago Laval scheiterte letztlich auch an der Uneinigkeit ihrer Unterstützer. Ihr Zerfall führte 1938 zum Wahlsieg der Rechten unter Manuel Álamo Igualde, der als Ministerpräsident im Angesicht der Bedrohung des Zweiten Weltkriegs zu einer autoritären Umgestaltung ansetzte und zur Sammlung der nationalen Kräfte unter dem Banner der Comunión Nacional ansetzte.
Geschichte der Zweiten Republik
siehe dazu Geschichte Sagradiens im 20. Jahrhundert