Avinische Inseln

Aus Sagradien
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Avinische Inseln
Avvynn (avinisch)
Islas Avinas (mikolinisch)
FlaggeAvinen.jpg
Flagge
Wappen
Amtssprache Avinisch, Mikolinisch
Hauptstadt Lianvynn
Staatsform Parlamentarische Monarchie
Regierungssystem Parlamentarische Demokratie
Staatsoberhaupt König Karl XIV. Johann
Staatssekretär für die Avinen Charl Orroéc
Gliederung
Fläche
Einwohnerzahl 54.821 (Stand: Dezember 2015)
Währung Euro (EUR)
Nationalhymne
Nationalfeiertag
Zeitzone UTC±0 WEZ
UTC+1 WESZ
Internet-TLD .av
Lage Avinen.jpg

KarteAvinen.jpg

Die Avinischen Inseln, auch Avinen genannt (avinisch: Avvynn, mikolinisch Islas Avinas) sind eine autonome, zum Königreich Mikolinien gehörende Inselgruppe im Nordatlantik etwa 200 km nordwestlich von Peruzien gelegen.

Die knapp 55.000 Inselbewohner betrachten sich als eigenständiges Volk, das von einer keltischen Kultur geprägt ist. Sie sprechen die Avinische Sprache, eine keltische Sprache, die mit dem Bretonischen, Walisischen und Gälischen verwandt ist.

Politisch galten die Avinen lange Zeit als Entitat Especial des Königreichs Mikolinien, waren damit direkt der Krone unterstellt und damit nicht als Provinz verfasst. Erst 1995 wurden sie als gleichberechtiger Landesteil (Entitat Constituent) in die Mikolinische Staatsverfassung aufgenommen. Als solcher besitzen die Avinen umfangreiche Selbtverwaltungsrechte, die zuletzt im Avinenvertrag des Jahres 2000 definiert wurden. Lediglich die Außen- und Sicherheitspolitik wird vom Königreich Mikolinien wahrgenommen. Die Avinen gehören aber im Gegensatz zu allen anderen Landesteilen Mikoliniens nicht zur Europäischen Union.

Höchstes Selbstverwaltungsorgan bildet das Tynavynn (Asemblëa Avina), das traditionell als Inselparlament fungiert und eines der ältesten Parlamente der Welt darstellt. Die Regierung der Avinen wird als Stiùravynn (Governe Avine) bezeichnet, Regierungschef ist der Treòriçhavynn (Premer-Ministre Avine, wörtlich Führer, kurz Treòr).

Die Avinen treten bei internationalen Sportereignissen regelmäßig mit eigenen Mannschaften unter eigener Flagge an und verfügen z.B. über eine eigene Fußballnationalmannschaft.