Zweite Sagradische Republik: Unterschied zwischen den Versionen

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Ähnlich wie die erste wies auch die zweite republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Gleichzeitig blieb unklar, ob der Präsident die Nationalversammlung auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Rats der Republik auflösen könne. Im Jahr 1909 kam es erstmals zu einer vorzeitigen Auflösung der Versammlung durch den damaligen Präsidenten [[Joán Cardinal]], der seine Entscheidung zwar vor dem [[Rat der Republik]] bekannt gab und von dessen Präsidenten gegenzeichnen ließ, aber keine Abstimmung durchführen ließ. Zwar kam es bereits zu dieser Zeit zu Kritik an diesem Vorgehen, aber zu keinen Konsequenzen. Die Frage blieb daher offen.  
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Ähnlich wie die erste wies auch die zweite republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Gleichzeitig blieb unklar, ob der Präsident die Nationalversammlung auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Rats der Republik auflösen könne. Im Jahr 1909 kam es erstmals zu einer vorzeitigen Auflösung der Versammlung durch den damaligen Präsidenten [[Joán Cardinal]], der seine Entscheidung vor dem [[Rat der Republik]] begründete und sich von diesem in seinem Vorgehen bestätigen ließ.  
  
Zum zweiten Mal löste ein Präsident im Jahr 1926 die Kammer auf, die durch eine Pattsituation zwischen den Blöcken lahmgelegt war. Der damalige Präsident [[Carles Simón López]] ging, gestützt durch die Regierung [[Angel Colón]]s vor wie sein Vorgänger [[Joán Cardinal]], musste im Nachhinein aber teils heftige Kritik vor allem von Seiten der politischen Rechten einstecken, da ihm vorgeworfen wurde, die Meinung des Rats der Republik übergangen zu haben - dies obwohl sich im Rat der Republik kein Widerstand gegen den Präsidenten abgezeichnet hatte. Nach weiteren Vorwürfen teils privater Art trat López schließlich nach der Wahl von seinem Amt als Präsident zurück.  
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Zum zweiten Mal löste ein Präsident im Jahr 1926 die Kammer auf, die durch eine Pattsituation zwischen den Blöcken lahmgelegt war. Der damalige Präsident [[Carles Simón López]] ging, gestützt durch die Regierung [[Angel Colón]]s vor wie sein Vorgänger [[Joán Cardinal]], musste im Nachhinein aber teils heftige Kritik vor allem von Seiten der politischen Rechten einstecken, da ihm vorgeworfen wurde, die Versammlung aus parteipolitischen Beweggründen aufgelöst zu haben und damit seine Rolle als unabhängiger Richter über den Parteien missbraucht zu haben. Nach weiteren Vorwürfen teils privater Art trat López schließlich nach der Wahl von seinem Amt als Präsident zurück.
  
 
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Version vom 22:40, 9. Apr 2013

Als Zweite Sagradische Republik (sagr. Segona República Sagradêsa) wird die Geschichte Sagradiens zwischen der Abschaffung der Monarchie 1891 und dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet. Diese Zeit umfasst die Ausbildung einer liberalen Demokratie, eines modernen pluralistischen Gemeinwesens und der bereits vor 1891 beginnenden industriellen Modernisierung des Landes. Mit Ausbruch des Weltkriegs wurde Sagradien mit den Augustgesetzen 1940 unter Manuel Álamo Igualde zunehmend autoritär regiert (siehe Estado Sagradês). Nach dem Zweiten Weltkrieg folgte mit der Verfassung von 1946 die Dritte Sagradische Republik.

Politisches System

Verfassungsordnung

Als konstitutionelle Grundlagen der Zweiten Republik können das provisorische Novemberstatut 1891, die parlamentarische Aprilverfassung 1892 sowie die konservativ orientierten Januarrevisionen 1895 gelten. Nach der Revision von 1895 war die Verfassung nominell - mit mehreren weniger umfassenden Änderungen - bis 1946 in Kraft, ehe sie von der Verfassung der Dritten Republik abgelöst wurde. Mit den Augustgesetzen 1940 wurde die Verfassung jedoch stark in eine autoritär-konservative Richtung umgestaltet.

Aprilverfassung 1892

In der Januarrevolution 1891 erklärte die königliche Abgeordnetenkammer die Nobelnkammer für aufgelöst und übertrug die Regierungsmacht bis zur Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung im April an eine provisorische Exekutive. Das Einkammerprinzip sollte fortan das monarchische Zweikammerprinzip ablösen. Die neue republikanisch dominierte Nationalversammlung delegierte schließlich die Exekutivbefugnisse auf den Volksrat unter Führung von Volksratspräsident Luis Cavaller und Kriegsminister Luis María del Castos, die aber jederzeit von der Versammlung abberufen werden konnten.

Im Novemberstatut 1891 und schließlich in der darauf basierenden Aprilverfassung 1892 wurde das Einkammerprinzip bestätigt. Sagradien wurde als "demokratische, soziale und unteilbare Republik" konstituiert. Die Legislative lag fortan bei der für drei Jahre nach allgemeinem Männerwahlrecht gewählten gesetzgebenden Nationalversammlung, die ihrerseits die Exekutive unter Führung des Präsidenten der Republik wählte. Dessen Regierung, nominell vom Präsidenten des Ministerrats angeführt, war dem Parlament verantwortlich und konnte von diesem entlassen werden.

Januarrevision 1895

Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1892 in die Kritik. Die gestärkten konservativen Kräfte kritisierten vor allem die ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die sie als Ursprung politischer Instabilität ansahen. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894 setzten die liberalkonservativen Kräfte schließlich eine umfassende Verfassungsrevision (Januarrevisionen 1895) durch. Die Verfassung von 1892 wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Neben die alle vier Jahre direkt gewählte Nationalversammlung als Volkskammer des Parlaments wurde ein nicht direkt gewählter Rat der Republik gestellt, der von einem eigenen Wahlmännergremium, bestehend aus lokalen Amtsträgern, bestellt wurde und ein konservatives Gegengewicht gegen den ungebändigten Parlamentswillen darstellen sollte.

Der Präsident der Republik sollte fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch die Abgeordneten der Nationalversammlung und des Staatsrats gewählt werden und dadurch Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament gewinnen. Das Wahlprozedere sah vor, dass der gewählte Präsident sowohl in der Nationalversammlung als auch im Rat der Republik je eine Mehrheit auf sich vereinen musste, was zu äußerst schwierigen Wahlakten führte und den Präsidenten von der wechselnden Mehrheit der Versammlung schützen sollte. Seine Stellung wurde zusätzlich gestärkt, indem ihm das Recht zugestanden wurde, die Nationalversammlung nach Beratung mit dem Rat der Republik aufzulösen. Mit den Januarrevisionen ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Abgeordnetenkammer abhängig, auch wenn ein formales Misstrauensvotum nicht vorgesehen war.

Konfliktpotenziale der Verfassung

Ähnlich wie die erste wies auch die zweite republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Gleichzeitig blieb unklar, ob der Präsident die Nationalversammlung auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Rats der Republik auflösen könne. Im Jahr 1909 kam es erstmals zu einer vorzeitigen Auflösung der Versammlung durch den damaligen Präsidenten Joán Cardinal, der seine Entscheidung vor dem Rat der Republik begründete und sich von diesem in seinem Vorgehen bestätigen ließ.

Zum zweiten Mal löste ein Präsident im Jahr 1926 die Kammer auf, die durch eine Pattsituation zwischen den Blöcken lahmgelegt war. Der damalige Präsident Carles Simón López ging, gestützt durch die Regierung Angel Colóns vor wie sein Vorgänger Joán Cardinal, musste im Nachhinein aber teils heftige Kritik vor allem von Seiten der politischen Rechten einstecken, da ihm vorgeworfen wurde, die Versammlung aus parteipolitischen Beweggründen aufgelöst zu haben und damit seine Rolle als unabhängiger Richter über den Parteien missbraucht zu haben. Nach weiteren Vorwürfen teils privater Art trat López schließlich nach der Wahl von seinem Amt als Präsident zurück.

Verfassungskonflikt der Dreißiger Jahre

Vor dem Hintergrund der sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre kam es schließlich in einem polarisierten Klima wiederum zu einem Verfassungskampf um die Ausdeutung der Verfassungsbestimmungen. In dieser Auseinandersetzung nahm der Großteil der politischen Rechten die Position ein, die Verfassung sei so zu deuten, dass sie dem Präsidenten im Zweifel die größeren Vollmachten einräume, während die politische Linke für die Prärogative der Parlamentsmehrheit eintrat.

Akut wurde die Auseinandersetzung, als die bürgerliche Koalitionsregierung von Gaitán Alemà Sobrantes im Frühjahr 1932 ihre Mehrheit einbüßte und den Präsidenten Domênco Scalfín um eine Auflösung der Nationalversammlung zugunsten vorzeitiger Neuwahlen bat. Vorausgegangen waren bereits Monate politischer Instabilität, in denen die Regierung mehrmals am Rande eines Zusammenbruchs stand. Scalfín hatte bis dahin aber eine Auflösung der Nationalversammlung verweigert. Schließlich gab er nach und übernahm das Argument, die wirtschaftliche und politische Krise verlange ein stabiles Mandat der Bevölkerung für eine starke Exekutive, worin er vom Rat der Republik unterstützt wurde. Da die Neuwahlen aber keine Änderungen der Mehrheitsverhältnisse erbrachte, blieb die Krise bestehen.

Der im August ins Amt gelangte Nachfolger Scalfíns Gaitán Alemà Sobrantes ernannte schließlich eine Regierung seines Vertrauens, die mit ihrem Sparprogramm aber in der Nationalversammlung scheiterte. Alemà Sobrantes löste daraufhin die Nationalversammlung zum zweiten Mal binnen weniger Monate auf und berief sich auf sein Auflösungsrecht, was zu heftigen Protesten der parlamentarischen Linken führte. Mit seiner Vorgehensweise gelang es Alemà aber schließlich, die oppositionellen Sozialisten unter Druck zu setzen und diese schließlich nach der Wahl im Dezember zur Kooperationen mit der Regierung zu bewegen. Faktisch hatte sich das Machtgewicht nun in Zeiten instabiler Mehrheitsverhältnisse zugunsten des Präsidenten verschoben, der das Auflösungsrecht eindeutig politisch gebrauchte.

Der Verfassungskonflikt schwelte jedoch weiter. Als die Nationalversammlung im Sommer 1935 der überparteilichen Regierung unter Sergio Rafael Dini das Vertrauen entzog, löste Gaitán Alemà erneut die Versammlung auf, ohne die Regierung zu entlassen. Aus Neuwahlen im September 1935 ging schließlich die oppositionelle Volksfront aus Sozialisten, Kommunisten und Radikalen als Sieger hervor, doch weigerte sich der Präsident in der Folge, den Führer der Volksfront Santiago Laval mit dem Amt des Regierungschefs zu betrauen und die weiterhin geschäftsführende Regierung Dini aus dem Amt zu entlassen. Alemà argumentierte, es stehe allein dem Präsidenten frei, eine Regierung zu ernennen, die Nationalversammlung könne dieser zwar ihr Misstrauen aussprechen, aber selbst keine neue Regierung bestimmen. Darüber entzündete sich schließlich eine handfeste Debatte, in der sich das Staatsoberhaupt auf sein Recht der Ernennung berief, während das Parlament auf sein Kontrollrecht und die Praxis des Misstrauensvotums bestand.

In der Auseinandersetzung drohte Alemà mit einer neuerlichen Parlamentsauflösung, musste aber im Rat der Republik ernsthaften Vorbehalten begegnen. Um den Präsidenten zum Einlenken zu bewegen, entschied sich die linke Mehrheit in der Nationalversammlung dazu, eine Abstimmung über den Präsidenten der Republik anzusetzen, ohne dass das Amt bisher vakant geworden wäre. In unmittelbarer Reaktion darauf erließ der Präsident ein Auflösungsedikt, das aber erst noch im Rat der Republik zu ratifizieren war.

Angesichts der zweifelhaften Verfassungsgrundlage

Eine zentrale Rolle spielte der linke Parlamentspräsident, der sich weigerte das Auflösungsedikt des Präsidenten vor dessen Abwahl zu verlesen. Mit diesem Schritt wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der das Amt des Präsidenten der Republik wieder formal schwächte, auch wenn der Präsident mit der Absetzung der Regierung und der Auflösung der Abgeordnetenkammer in einer starken Position verblieb.

Augustrevision 1940

Mit den Augustgesetzen 1940 wurde die Verfassung schließlich umfassend revidiert. Sie blieb im Kern zwar erhalten, zentrale Bestimmungen wurden aber neu gefasst. Unter anderem wurde der schwelende Verfassungskonflikt zwischen Parlament und Präsident deutlich zugunsten der Exekutive gelöst. Die Regierung erhielt außerordentliche Gesetzgebungsvollmachten und konnte Edikte erlassen, die erst nachträglich durch eine Mehrheit der Nationalversammlung revidiert werden konnten. Außerdem wurde das Parlamentsauflösungsrecht des Präsidenten gestärkt und seine vorzeitige Abwahl durch die Nationalversammlung an einen schweren Amtsverstoß sowie an die Zustimmung des Staatsrats gebunden. Der Rat der Republik wurde durch einen korporativen Staatsrat (Cosiliu d'Estado) ersetzt, dem Vertreter der lokalen Selbstverwaltungseinrichtungen sowie Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens angehören sollten.

Parteien

Die in der Zeit der konstitutionellen Monarchie prägende Spaltung der sagradischen Politik in ein monarchisch-konservatives und konstitutionell-liberales Lager wurde am Übergang zur Republik abgelöst durch die Polarisierung zwischen Anhängern und Gegnern der Republik. Nach den negativen Erfahrungen mit dem autokratischen Verfassungsrevisionismus der Rechten in der Regierungszeit Philipps VIII. stellten sich in der Januarrevolution 1891 große Teile des liberalen Bürgertums auf die Seite der Republik und bescherten bei den Aprilwahlen 1891 der republikanischen Partei eine deutliche Mehrheit. Der liberal-republikanische Verfassungskonsens von 1891/92 prägte die bürgerlich-liberale Gestalt der Republik, an der auch weitere Verfassungskorrekturen bis 1895 nichts ändern konnten.

In den folgenden Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Republik kam es aber bald zu einer Ausdifferenzierung und Spaltung der republikanischen Partei in einen radikalen Flügel (Radicales) und eine moderate Strömung (Moderatas). Während die Moderatas zunächst dominierten und mit Maßnahmen wie der Januarrevision 1895, dem Schutz des Eigentums und des Großgrundbesitzes sowie der katholischen Kirche den Schulterschluss mit konservativen Republikgegnern suchten, drängten die Radicales auf soziale und vor allem laizistische Reformen. Der Kulturkampf um das Verhältnis von Staat und Kirche spaltete die politische Landschaft schließlich in radikale und liberale Laizisten einerseits und konservativ-katholische Republikaner (Unionistas) und Republikgegner andererseits. Der Regierung der laizistisch-liberalen Linken ("Sinistra laica") folgte 1903 eine rechte "Koalition der Moral", die aber letztlich an innerer Zerstrittenheit daran scheiterte, die Republik in Richtung eines konservativ-korporatistischen Staats umzuwandeln.

Seit 1910 begann sich das Parteiensystem der Zweiten Republik erneut zu wandeln. Mit dem zunehmenden Erfolg des Partido Socialista einerseits, der den Partido Radical als größte Linkspartei ablöste, und der Acción Popular andererseits, die als neue Kraft das konservativ-katholische Lager band, traten neue Massenparteien auf die Bildfläche, wodurch die bürgerlich-liberalen Honoratiorenparteien wie die Aliança Republicana und der Partido Unionista zunehmend an Einfluss verloren. Die 1913 eroberte Stellung des PS als stärkste Kraft auf der Linken wurde durch die Einführung der Verhältniswahl 1917 bestärkt. Aus der AP, seit 1913 größte Partei der Rechten, ging 1924 schließlich die Volksunion hervor, die bis zum Ende der Republik die politische Rechte dominierte.

In der zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre standen sich schließlich die linke Volksfront und die national-konservative Rechte gegenüber, die liberale Mitte wurde gänzlich marginalisiert. Zudem erhielt die Republik mit der Sagradischen Kommunistischen Partei und mehreren faschistischen Gruppierungen wie der Frente Fraternal und der Bewegung der Divisionisten neue Gegner. Auch innerhalb der konservativ-katholischen Rechten wuchs die Kritik am parlamentarischen System und wurde der Ruf nach einer autoritären Reform der Republik laut, die in einen korporatistischen Staat mit starker Exekutive umgewandelt werden sollte. Die 1935 gewählte Volksfrontregierung unter Santiago Laval scheiterte letztlich auch an der Uneinigkeit ihrer Unterstützer. Ihr Zerfall führte 1938 zum Wahlsieg der Rechten unter Manuel Álamo Igualde, der als Ministerpräsident im Angesicht der Bedrohung des Zweiten Weltkriegs zu einer autoritären Umgestaltung ansetzte und zur Sammlung der nationalen Kräfte unter dem Banner der Comunión Nacional ansetzte.

Geschichte der Zweiten Republik

siehe dazu Geschichte Sagradiens im 20. Jahrhundert