Erbteilungsplan Martins VII.: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Der Plan sah vor, dass Martins ältester Sohn | + | Der Plan sah vor, dass Martins ältester Sohn Jakob die Krone von Sagradien und Golen und sein jüngerer Sohn Johann die Krone Mikoliniens und die Peruziens erben sollte. Ob der Plan erst nach dem Tod Martins greifen sollte, oder ob dieser an eine Abdankung dachte, ist bis heute ungeklärt. Als erstes stimmten die Stände Mikoliniens in der '''Konvention von Marbore''' im Jahr 1368 dem Plan zu. Ehe es jedoch zu einer Bestätigung auch in den anderen Reichsteilen hätte kommen können, starb Martins jüngerer Sohn Johann überraschend, wodurch die Konvention hinfällig wurde. Nach Martins Tod 1378 übernahm sein Sohn Jakob IV. daher in allen Reichsteilen die Herrschaft. |
| − | Als es 1386 jedoch in Mikolinien zum Aufstand gegen | + | Als es 1386 jedoch in Mikolinien zum Aufstand gegen Jakob IV. kam, beriefen sich die mikolinischen Stände auf die Konvention von 1368 und den Erbteilungsplan und erklärten diesen für gültig, wodurch das Königtum Jakobs IV. für unwirksam erklärt wurde. An Stelle Jakobs wurde nun Karl von Interea als [[Karl V. von Mikolinien]] zum König erhoben, was den [[Mikolinischer Unabhängigkeitskrieg|Mikolinischen Unabhängigkeitskrieg]] auslöste. |
| − | Im [[Vertrag von Álbero 1390]] erklärte | + | Im [[Vertrag von Álbero 1390]] erklärte Jakob IV. schließlich seinen Verzicht auf die Krone Mikoliniens, durfte aber das Königreich Peruzien behalten, womit die Konvention von Marbore nicht gänzlich durchgesetzt werden konnte. Nach dem Tod Jakobs IV. widerrief Karls Sohn und Nachfolger [[Karl VI. von Mikolinien]] jedoch den Vertrag von Álbero, erklärte die Konvention von 1368 erneut für geltendes Recht und erhob selbst Anspruch auf das Königreich Peruzien, was den [[Sechzigjähriger Krieg|Sechzigjährigen Krieg]] auslöste. Erst 1402 revidierte Karl seine Haltung und erklärte auch die Konvention von Marbore für ungültig, womit er nun nicht nur Anspruch auf die Krone Peruziens, sondern als vermeintlicher Erbe [[Martin der Gute|Martins des Guten]] auch Anspruch auf die sagradisch-golische Königskrone erheben konnte. |
Der [[Friede von Tesqué]], der den Fünfzigjährigen Krieg 1443 beendete, nahm schließlich die Konvention von Marbore aus dem Jahr 1368 und damit den Erbteilungsplan Martins VII. als rechtliche Grundlage, um den im Krieg entstandenen Status Quo zu rechtfertigen, der die Trennung der Territorien Karls VI. und [[Michael II.|Michaels II.]] entlang der so genannten "[[Medéo-Linie]]" festschrieb. Die Krone Peruziens wurde damit - wie bereits 1368 vorgesehen - mit der Mikoliniens vereinigt, während Golen bei Sagradien verblieb. Diese Konstellation blieb im Grunde bis zu den Napoleonischen Kriegen und darüber hinaus wirksam und bildet die Grundlage für den modernen gesamtmikolinischen Nationalstaat, der sich über die gesamte mikolinische Halbinsel erstreckt. | Der [[Friede von Tesqué]], der den Fünfzigjährigen Krieg 1443 beendete, nahm schließlich die Konvention von Marbore aus dem Jahr 1368 und damit den Erbteilungsplan Martins VII. als rechtliche Grundlage, um den im Krieg entstandenen Status Quo zu rechtfertigen, der die Trennung der Territorien Karls VI. und [[Michael II.|Michaels II.]] entlang der so genannten "[[Medéo-Linie]]" festschrieb. Die Krone Peruziens wurde damit - wie bereits 1368 vorgesehen - mit der Mikoliniens vereinigt, während Golen bei Sagradien verblieb. Diese Konstellation blieb im Grunde bis zu den Napoleonischen Kriegen und darüber hinaus wirksam und bildet die Grundlage für den modernen gesamtmikolinischen Nationalstaat, der sich über die gesamte mikolinische Halbinsel erstreckt. | ||
Version vom 23:55, 3. Jan 2016
Als Erbteilungsplan Martins VII. wird das Vorhaben König Martins VII./II. bezeichnet, seine in der Union von Alagua vereinigten Königreiche Sagradien, Mikolinien, Peruzien und Golen nach seinem Tod unter seinen beiden Söhnen Jakob und Johann aufzuteilen. Hintergrund war die Erkrankung Martins, die es ihm zunehmend unmöglich machte, die Herrschaft in allen Teilen des Großreichs auszuüben.
Der Plan sah vor, dass Martins ältester Sohn Jakob die Krone von Sagradien und Golen und sein jüngerer Sohn Johann die Krone Mikoliniens und die Peruziens erben sollte. Ob der Plan erst nach dem Tod Martins greifen sollte, oder ob dieser an eine Abdankung dachte, ist bis heute ungeklärt. Als erstes stimmten die Stände Mikoliniens in der Konvention von Marbore im Jahr 1368 dem Plan zu. Ehe es jedoch zu einer Bestätigung auch in den anderen Reichsteilen hätte kommen können, starb Martins jüngerer Sohn Johann überraschend, wodurch die Konvention hinfällig wurde. Nach Martins Tod 1378 übernahm sein Sohn Jakob IV. daher in allen Reichsteilen die Herrschaft.
Als es 1386 jedoch in Mikolinien zum Aufstand gegen Jakob IV. kam, beriefen sich die mikolinischen Stände auf die Konvention von 1368 und den Erbteilungsplan und erklärten diesen für gültig, wodurch das Königtum Jakobs IV. für unwirksam erklärt wurde. An Stelle Jakobs wurde nun Karl von Interea als Karl V. von Mikolinien zum König erhoben, was den Mikolinischen Unabhängigkeitskrieg auslöste.
Im Vertrag von Álbero 1390 erklärte Jakob IV. schließlich seinen Verzicht auf die Krone Mikoliniens, durfte aber das Königreich Peruzien behalten, womit die Konvention von Marbore nicht gänzlich durchgesetzt werden konnte. Nach dem Tod Jakobs IV. widerrief Karls Sohn und Nachfolger Karl VI. von Mikolinien jedoch den Vertrag von Álbero, erklärte die Konvention von 1368 erneut für geltendes Recht und erhob selbst Anspruch auf das Königreich Peruzien, was den Sechzigjährigen Krieg auslöste. Erst 1402 revidierte Karl seine Haltung und erklärte auch die Konvention von Marbore für ungültig, womit er nun nicht nur Anspruch auf die Krone Peruziens, sondern als vermeintlicher Erbe Martins des Guten auch Anspruch auf die sagradisch-golische Königskrone erheben konnte.
Der Friede von Tesqué, der den Fünfzigjährigen Krieg 1443 beendete, nahm schließlich die Konvention von Marbore aus dem Jahr 1368 und damit den Erbteilungsplan Martins VII. als rechtliche Grundlage, um den im Krieg entstandenen Status Quo zu rechtfertigen, der die Trennung der Territorien Karls VI. und Michaels II. entlang der so genannten "Medéo-Linie" festschrieb. Die Krone Peruziens wurde damit - wie bereits 1368 vorgesehen - mit der Mikoliniens vereinigt, während Golen bei Sagradien verblieb. Diese Konstellation blieb im Grunde bis zu den Napoleonischen Kriegen und darüber hinaus wirksam und bildet die Grundlage für den modernen gesamtmikolinischen Nationalstaat, der sich über die gesamte mikolinische Halbinsel erstreckt.