Zweite Sagradische Republik: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Sagradien
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 13: Zeile 13:
 
Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen [[Wahl zur sagradischen Nationalversammlung 1892|Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1892]] in die Kritik. Die gestärkten konservativen Kräfte kritisierten vor allem die ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die sie als Ursprung politischer Instabilität ansahen. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894 setzten die liberalkonservativen Kräfte schließlich eine umfassende Verfassungsrevision ([[Januarrevisionen 1895]]) durch. Die Verfassung von 1892 wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Neben die alle vier Jahre direkt gewählte [[Nationalversammlung]] als Volkskammer des Parlaments wurde ein nicht direkt gewählter [[Rat der Republik]] gestellt, der von einem eigenen Wahlmännergremium, bestehend aus lokalen Amtsträgern, bestellt wurde und ein konservatives Gegengewicht gegen den ungebändigten Parlamentswillen darstellen sollte.  
 
Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen [[Wahl zur sagradischen Nationalversammlung 1892|Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1892]] in die Kritik. Die gestärkten konservativen Kräfte kritisierten vor allem die ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die sie als Ursprung politischer Instabilität ansahen. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894 setzten die liberalkonservativen Kräfte schließlich eine umfassende Verfassungsrevision ([[Januarrevisionen 1895]]) durch. Die Verfassung von 1892 wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Neben die alle vier Jahre direkt gewählte [[Nationalversammlung]] als Volkskammer des Parlaments wurde ein nicht direkt gewählter [[Rat der Republik]] gestellt, der von einem eigenen Wahlmännergremium, bestehend aus lokalen Amtsträgern, bestellt wurde und ein konservatives Gegengewicht gegen den ungebändigten Parlamentswillen darstellen sollte.  
  
Der Präsident der Republik sollte fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch die Abgeordneten der Nationalversammlung und des Staatsrats gewählt werden und dadurch Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament gewinnen. Das Wahlprozedere sah vor, dass der gewählte Präsident sowohl in der Nationalversammlung als auch im Rat der Republik je eine Mehrheit auf sich vereinen musste, was zu äußerst schwierigen Wahlakten führte und den Präsidenten von der wechselnden Mehrheit der Versammlung schützen sollte. Seine Stellung wurde zusätzlich gestärkt, indem ihm das Recht zugestanden wurde, die Nationalversammlung ''nach Beratung'' mit dem Rat der Republik aufzulösen. Mit den Januarrevisionen ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Abgeordnetenkammer abhängig, auch wenn ein formales Misstrauensvotum nicht vorgesehen war.  
+
Der Präsident der Republik sollte fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch die Abgeordneten der Nationalversammlung und des Staatsrats gewählt werden und dadurch Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament gewinnen. Das Wahlprozedere sah vor, dass der gewählte Präsident sowohl in der Nationalversammlung als auch im Rat der Republik je eine Mehrheit auf sich vereinen musste, was zu äußerst schwierigen Wahlakten führte und den Präsidenten von der wechselnden Mehrheit der Versammlung schützen sollte. Seine Stellung wurde zusätzlich gestärkt, indem ihm das Recht zugestanden wurde, die Nationalversammlung ''nach Beratung'' mit dem Rat der Republik aufzulösen. Mit den Januarrevisionen ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Abgeordnetenkammer abhängig, auch wenn ein formales Misstrauensvotum nicht vorgesehen war.
 
 
Ähnlich wie die erste wies auch die zweite republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Gleichzeitig blieb unklar, ob der Präsident sein Auflösungsrecht auch gegen das ausdrückliche Votum des Rats der Republik
 
 
 
Bis zur Verfassungskrise der 1930er Jahre
 
  
 
==== Verfassungskonflikt der Dreißiger Jahre ====
 
==== Verfassungskonflikt der Dreißiger Jahre ====

Version vom 19:36, 9. Apr 2013

Als Zweite Sagradische Republik (sagr. Segona República Sagradêsa) wird die Geschichte Sagradiens zwischen der Abschaffung der Monarchie 1891 und dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet. Diese Zeit umfasst die Ausbildung einer liberalen Demokratie, eines modernen pluralistischen Gemeinwesens und der bereits vor 1891 beginnenden industriellen Modernisierung des Landes. Mit Ausbruch des Weltkriegs wurde Sagradien mit den Augustgesetzen 1940 unter Manuel Álamo Igualde zunehmend autoritär regiert (siehe Estado Sagradês). Nach dem Zweiten Weltkrieg folgte mit der Verfassung von 1946 die Dritte Sagradische Republik.

Politisches System

Verfassungsordnung

Als konstitutionelle Grundlagen der Zweiten Republik können das provisorische Novemberstatut 1891, die parlamentarische Aprilverfassung 1892 sowie die konservativ orientierten Januarrevisionen 1895 gelten. Nach der Revision von 1895 war die Verfassung nominell - mit mehreren weniger umfassenden Änderungen - bis 1946 in Kraft, ehe sie von der Verfassung der Dritten Republik abgelöst wurde. Mit den Augustgesetzen 1940 wurde die Verfassung jedoch stark in eine autoritär-konservative Richtung umgestaltet.

Aprilverfassung 1892

In der Januarrevolution 1891 erklärte die königliche Abgeordnetenkammer die Nobelnkammer für aufgelöst und übertrug die Regierungsmacht bis zur Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung im April an eine provisorische Exekutive. Das Einkammerprinzip sollte fortan das monarchische Zweikammerprinzip ablösen. Die neue republikanisch dominierte Nationalversammlung delegierte schließlich die Exekutivbefugnisse auf den Volksrat unter Führung von Volksratspräsident Luis Cavaller und Kriegsminister Luis María del Castos, die aber jederzeit von der Versammlung abberufen werden konnten.

Im Novemberstatut 1891 und schließlich in der darauf basierenden Aprilverfassung 1892 wurde das Einkammerprinzip bestätigt. Sagradien wurde als "demokratische, soziale und unteilbare Republik" konstituiert. Die Legislative lag fortan bei der für drei Jahre nach allgemeinem Männerwahlrecht gewählten gesetzgebenden Nationalversammlung, die ihrerseits die Exekutive unter Führung des Präsidenten der Republik wählte. Dessen Regierung, nominell vom Präsidenten des Ministerrats angeführt, war dem Parlament verantwortlich und konnte von diesem entlassen werden.

Januarrevision 1895

Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1892 in die Kritik. Die gestärkten konservativen Kräfte kritisierten vor allem die ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die sie als Ursprung politischer Instabilität ansahen. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894 setzten die liberalkonservativen Kräfte schließlich eine umfassende Verfassungsrevision (Januarrevisionen 1895) durch. Die Verfassung von 1892 wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Neben die alle vier Jahre direkt gewählte Nationalversammlung als Volkskammer des Parlaments wurde ein nicht direkt gewählter Rat der Republik gestellt, der von einem eigenen Wahlmännergremium, bestehend aus lokalen Amtsträgern, bestellt wurde und ein konservatives Gegengewicht gegen den ungebändigten Parlamentswillen darstellen sollte.

Der Präsident der Republik sollte fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch die Abgeordneten der Nationalversammlung und des Staatsrats gewählt werden und dadurch Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament gewinnen. Das Wahlprozedere sah vor, dass der gewählte Präsident sowohl in der Nationalversammlung als auch im Rat der Republik je eine Mehrheit auf sich vereinen musste, was zu äußerst schwierigen Wahlakten führte und den Präsidenten von der wechselnden Mehrheit der Versammlung schützen sollte. Seine Stellung wurde zusätzlich gestärkt, indem ihm das Recht zugestanden wurde, die Nationalversammlung nach Beratung mit dem Rat der Republik aufzulösen. Mit den Januarrevisionen ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Abgeordnetenkammer abhängig, auch wenn ein formales Misstrauensvotum nicht vorgesehen war.

Verfassungskonflikt der Dreißiger Jahre

Vor dem Hintergrund der sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre kam es zu einem anhaltenden Verfassungskampf zwischen dem meist konservativen Präsidenten und der teils linken Parlamentsmehrheit. Nachdem die Parlamentswahl im April 1932 keine eindeutige Mehrheit für die Rechte gebracht hatte, machte Präsident Gaitán Alemà Sobrantes von seinen Rechten Gebrauch, löste kurz nach seinem Amtsantritt die Kammern erneut auf und schrieb Neuwahlen im Dezember 1932 aus. In der Folge ernannte er mehrere Präsidialregierungen seines Vertrauens, die nicht aus dem Parlament hervorgingen. Damit wurde in der Praxis das präsidentielle Element der Verfassung gestärkt.

Nach dem Sieg der linken Volksfront bei der Wahl zur sagradischen Nationalversammlung 1935 weigerte sich Alemà schließlich, eine sozialistisch geführte Regierung zu ernennen, für die eine Mehrheit in beiden Parlamentskammern eintrat. Stattdessen drohte Alemà mit einer neuerlichen Parlamentsauflösung, woraufhin er durch die Volksfront-Mehrheit als Präsident abgesetzt wurde. Eine zentrale Rolle spielte der linke Parlamentspräsident, der sich weigerte das Auflösungsedikt des Präsidenten vor dessen Abwahl zu verlesen. Mit diesem Schritt wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der das Amt des Präsidenten der Republik wieder formal schwächte, auch wenn der Präsident mit der Absetzung der Regierung und der Auflösung der Abgeordnetenkammer in einer starken Position verblieb.

Augustrevision 1940

Mit den Augustgesetzen 1940 wurde die Verfassung schließlich umfassend revidiert. Sie blieb im Kern zwar erhalten, zentrale Bestimmungen wurden aber neu gefasst. Unter anderem wurde der schwelende Verfassungskonflikt zwischen Parlament und Präsident deutlich zugunsten der Exekutive gelöst. Die Regierung erhielt außerordentliche Gesetzgebungsvollmachten und konnte Edikte erlassen, die erst nachträglich durch eine Mehrheit der Nationalversammlung revidiert werden konnten. Außerdem wurde das Parlamentsauflösungsrecht des Präsidenten gestärkt und seine vorzeitige Abwahl durch die Nationalversammlung an einen schweren Amtsverstoß sowie an die Zustimmung des Staatsrats gebunden. Der Rat der Republik wurde durch einen korporativen Staatsrat (Cosiliu d'Estado) ersetzt, dem Vertreter der lokalen Selbstverwaltungseinrichtungen sowie Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens angehören sollten.

Parteien

Die in der Zeit der konstitutionellen Monarchie prägende Spaltung der sagradischen Politik in ein monarchisch-konservatives und konstitutionell-liberales Lager wurde am Übergang zur Republik abgelöst durch die Polarisierung zwischen Anhängern und Gegnern der Republik. Nach den negativen Erfahrungen mit dem autokratischen Verfassungsrevisionismus der Rechten in der Regierungszeit Philipps VIII. stellten sich in der Januarrevolution 1891 große Teile des liberalen Bürgertums auf die Seite der Republik und bescherten bei den Aprilwahlen 1891 der republikanischen Partei eine deutliche Mehrheit. Der liberal-republikanische Verfassungskonsens von 1891/92 prägte die bürgerlich-liberale Gestalt der Republik, an der auch weitere Verfassungskorrekturen bis 1895 nichts ändern konnten.

In den folgenden Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Republik kam es aber bald zu einer Ausdifferenzierung und Spaltung der republikanischen Partei in einen radikalen Flügel (Radicales) und eine moderate Strömung (Moderatas). Während die Moderatas zunächst dominierten und mit Maßnahmen wie der Januarrevision 1895, dem Schutz des Eigentums und des Großgrundbesitzes sowie der katholischen Kirche den Schulterschluss mit konservativen Republikgegnern suchten, drängten die Radicales auf soziale und vor allem laizistische Reformen. Der Kulturkampf um das Verhältnis von Staat und Kirche spaltete die politische Landschaft schließlich in radikale und liberale Laizisten einerseits und konservativ-katholische Republikaner (Unionistas) und Republikgegner andererseits. Der Regierung der laizistisch-liberalen Linken ("Sinistra laica") folgte 1903 eine rechte "Koalition der Moral", die aber letztlich an innerer Zerstrittenheit daran scheiterte, die Republik in Richtung eines konservativ-korporatistischen Staats umzuwandeln.

Seit 1910 begann sich das Parteiensystem der Zweiten Republik erneut zu wandeln. Mit dem zunehmenden Erfolg des Partido Socialista einerseits, der den Partido Radical als größte Linkspartei ablöste, und der Acción Popular andererseits, die als neue Kraft das konservativ-katholische Lager band, traten neue Massenparteien auf die Bildfläche, wodurch die bürgerlich-liberalen Honoratiorenparteien wie die Aliança Republicana und der Partido Unionista zunehmend an Einfluss verloren. Die 1913 eroberte Stellung des PS als stärkste Kraft auf der Linken wurde durch die Einführung der Verhältniswahl 1917 bestärkt. Aus der AP, seit 1913 größte Partei der Rechten, ging 1924 schließlich die Volksunion hervor, die bis zum Ende der Republik die politische Rechte dominierte.

In der zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre standen sich schließlich die linke Volksfront und die national-konservative Rechte gegenüber, die liberale Mitte wurde gänzlich marginalisiert. Zudem erhielt die Republik mit der Sagradischen Kommunistischen Partei und mehreren faschistischen Gruppierungen wie der Frente Fraternal und der Bewegung der Divisionisten neue Gegner. Auch innerhalb der konservativ-katholischen Rechten wuchs die Kritik am parlamentarischen System und wurde der Ruf nach einer autoritären Reform der Republik laut, die in einen korporatistischen Staat mit starker Exekutive umgewandelt werden sollte. Die 1935 gewählte Volksfrontregierung unter Santiago Laval scheiterte letztlich auch an der Uneinigkeit ihrer Unterstützer. Ihr Zerfall führte 1938 zum Wahlsieg der Rechten unter Manuel Álamo Igualde, der als Ministerpräsident im Angesicht der Bedrohung des Zweiten Weltkriegs zu einer autoritären Umgestaltung ansetzte und zur Sammlung der nationalen Kräfte unter dem Banner der Comunión Nacional ansetzte.

Geschichte der Zweiten Republik

siehe dazu Geschichte Sagradiens im 20. Jahrhundert