Zweite Sagradische Republik: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Zweite Sagradische Republik''' ([[Sagradische Sprache|sagr.]] ''Segona República Sagradêsa'') wird die [[Geschichte Sagradiens|Geschichte]] [[Sagradien]]s zwischen der Abschaffung der Monarchie 1891 und dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet. Diese Zeit umfasst die Ausbildung einer liberalen Demokratie, eines modernen pluralistischen Gemeinwesens und der bereits vor 1891 beginnenden industriellen Modernisierung des Landes. Mit Ausbruch des Weltkriegs wurde Sagradien mit den [[Augustgesetze 1940|Augustgesetzen 1940]] unter [[Manuel Álamo Igualde]] zunehmend autoritär regiert (siehe [[Estado Sagradês]]). Nach dem Zweiten Weltkrieg folgte mit der [[Verfassung von 1946]] die [[Dritte Sagradische Republik]].
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Als '''Zweite Sagradische Republik''' ([[Sagradische Sprache|sagr.]] ''Segôna República Sagradêsa'') wird die [[Geschichte Sagradiens|Geschichte]] [[Sagradien]]s [[Geschichte der Sagradischen Republik|zwischen dem Ende des Königtums 1891 und dem Zweiten Weltkrieg]] bezeichnet. Diese Zeit umfasst die Ausbildung einer liberalen Demokratie, eines modernen pluralistischen Gemeinwesens und der bereits vor 1891 beginnenden industriellen Modernisierung des Landes. Zugleich reichen die Anfänge des modernen sagradischen Wohlfahrtsstaats in diese Zeit zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt Sagradien mit der [[Verfassung von 1949]] eine vollständig überarbeitete konstitutionelle Ordnung, weswegen gemeinin von der [[Dritte Sagradische Republik|Dritten Republik]] gesprochen wird.
  
 
== Politisches System ==
 
== Politisches System ==
 
=== Verfassungsordnung ===
 
=== Verfassungsordnung ===
Als konstitutionelle Grundlagen der Zweiten Republik können das provisorische [[Novemberstatut 1891]], die parlamentarische [[Aprilverfassung 1892]] sowie die konservativ orientierten [[Januarrevisionen 1895]] gelten. Nach der Revision von 1895 war die Verfassung nominell - mit mehreren weniger umfassenden Änderungen - bis 1946 in Kraft, ehe sie von der [[Verfassung von 1946|Verfassung der Dritten Republik]] abgelöst wurde. Mit den [[Augustgesetze]]n 1940 wurde die Verfassung jedoch stark in eine autoritär-konservative Richtung umgestaltet.
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Die konstitutionellen Grundlagen der Zweiten Republik bildeten mehrere Gesetze:
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* das provisorische [[Novemberstatut 1891]]  
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* die parlamentarisch-republikanischen [[Verfassungsgesetze von 1893]] (Aprilgesetze)
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* die konservativ orientierten [[Verfassungsrevisionen von 1895]] (Julirevision)
  
==== Aprilverfassung 1892 ====
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Nach der Revision von 1895 war die Verfassung nominell - mit mehreren weniger umfassenden Änderungen - bis 1949 in Kraft, ehe sie von der [[Verfassung von 1949|Verfassung der Dritten Republik]] abgelöst wurde.  
In der [[Januarrevolution 1891]] erklärte die königliche Abgeordnetenkammer die Nobelnkammer für aufgelöst und übertrug die Regierungsmacht bis zur [[Wahl zur Verfassungsgebenden Versammlung 1891|Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung]] im April an eine provisorische Exekutive. Das Einkammerprinzip sollte fortan das monarchische Zweikammerprinzip ablösen. Die neue republikanisch dominierte Nationalversammlung delegierte schließlich die Exekutivbefugnisse auf den [[Volksrat]] unter Führung von Volksratspräsident [[Luis Cavaller]] und Kriegsminister [[Luis María del Castos]], die aber jederzeit von der Versammlung abberufen werden konnten.  
 
  
Im [[Novemberstatut 1891]] und schließlich in der darauf basierenden [[Aprilverfassung 1892]] wurden das Einkammerprinzip und die starke Parlamentsstellung bestätigt. Sagradien wurde als "demokratische, soziale und unteilbare Republik" konstituiert. Die Legislative lag fortan bei der für drei Jahre nach allgemeinem Männerwahlrecht gewählten gesetzgebenden [[Nationalversammlung]], die ihrerseits die Exekutive unter Führung des [[Präsident der Republik|Präsidenten der Republik]] wählte. Dessen Regierung, der [[Ministerrat]] war auf die Zustimmung der Nationalversammlung angewiesen und konnte durch diese zum Rücktritt gezwungen werden. Damit erhielt das System starke Züge einer Versammlungsdemokratie, auch wenn eine formale Abwahl des Präsidenten durch das Parlament nicht vorgesehen war.
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==== Novemberstatut 1891 ====
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In der [[Januarrevolution 1891]] erklärte die königliche Abgeordnetenkammer die amtierende Regierung des [[Conte de Montxerent]] für abgesetzt und übertrug die Regierungsgewalt bis zur [[Wahl zur Verfassungsgebenden Versammlung 1891|Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung]] im April an eine provisorische Exekutive. Damit verfocht das Parlament gegenüber dem König einen eigenen Souveränitätsanspruch. Zugleich wurde die erste Parlamentskammer ausgeschaltet und letzlich per Beschluss der neuen Nationalversammlung abgeschafft. Das Einkammerprinzip sollte fortan das monarchische Zweikammerprinzip ablösen, die provisorische Exekutive wurde von der Nationalversammlung delegiert und konnte jederzeit wieder abberufen werden.  
  
Ebenfalls nicht vorgesehen war das Amt eines Ministerpräsidenten, doch benannte bereits der erste Präsident [[Luis Cavaller]] einen seiner Minister zum ''Präsidenten des Ministerrats'', der faktisch als Regierungschef fungierte, als Mitglied des Ministerrats aber sowohl vom Vertrauen des Präsidenten als auch der Nationalversammlung abhängig war.
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Das Einkammerprinzip und die Wahl der Regierung durch das Parlament wurde schließlich im [[Novemberstatut 1891]], dem ''Estatú de Governo'' festgeschrieben, sodass Sagradien erstmals ein parlamentarisches Regierungssystem erhielt. Der Regierungsrat fungierte fortan als ausführendes Organ der Nationalversammlung und war vollständig an deren Vorgaben gebunden.
  
==== Januarrevision 1895 ====
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==== Aprilverfassung 1893 ====
Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen [[Wahl zur sagradischen Nationalversammlung 1892|Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1892]] in die Kritik. Die gestärkten konservativen Kräfte kritisierten vor allem die ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die sie als Ursprung politischer Instabilität ansahen. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894 setzten die liberalkonservativen Kräfte mit Unterstützung des amtierenden Präsidenten [[Luis Cavaller]] schließlich eine umfassende Verfassungsrevision ([[Januarrevisionen 1895]]) durch. Die Verfassung von 1892 wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Neben die alle vier Jahre direkt gewählte [[Nationalversammlung]] als Volkskammer des Parlaments wurde ein nicht direkt gewählter [[Rat der Republik]] gestellt, der von einem eigenen Wahlmännergremium, bestehend aus lokalen Amtsträgern, bestellt wurde und ein konservatives Gegengewicht gegen den ungebändigten Parlamentswillen darstellen sollte.  
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Mit dem Novemberstatut war die Frage der Staatsform aber noch nicht entschieden, da weiterhin Verhandlungen mit dem Thronfolger [[José Filipe (Thronfolger)|José Filipe]] andauerten, der von überzeugten Monarchisten als ''Philipp XI.'' geführt wurde, jedoch niemals regierte. Die Verhandlungen zogen sich über Monate hin und scheiterten endgültig im Herbst 1892, nachdem der "Brief aus Chateauvieille" bekannt geworden war, in dem der Thronfolger sich abschätzig über das Parlament geäußert hatte. In der "Deklaration über die Staatsform" erklärte die Nationalversammlung schließlich am 2. Januar 1893 endgültig die Monarchie für abgeschafft.  
  
Der Präsident der Republik sollte fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch die Abgeordneten der Nationalversammlung und des Staatsrats gewählt werden und dadurch Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament gewinnen. Das per Gesetz festgelegte Wahlprozedere sah vor, dass ein Kandidat in gemeinsamer Sitzung der Nationalversammlung und des Rats der Republik durch eine absolute Mehrheit der Delegierten gewählt werden musste. Durch die stets deutlich höhere Zahl an Abgeordneten der Nationalversammlung gegenüber den Räten der Republik kam dem Unterhaus dadurch ein stärkeres Gewicht zu als dem nominellen Oberhaus.
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Im April 1893 verabschiedete die Nationalversammlung schließlich ein umfassendes [[Lêi Costitucional]], das auf dem Novemberstatut basierte und zahlreiche Zusatzbestimmungen enthielt. Sagradien wurde nun erstmals als "demokratische, soziale und unteilbare Republik" konstituiert. Die Legislative lag fortan bei der für zwei Jahre nach allgemeinem Männerwahlrecht gewählten gesetzgebenden [[Nationalversammlung]], die ihrerseits die Exekutive unter Führung des [[Präsident der Republik|Präsidenten der Republik]] wählte. Zugleich sollten die Minister dem Parlament gegenüber verantwortlich sein:
  
Die Stellung des Präsidenten wurde zusätzlich gestärkt, indem ihm das Recht zugestanden wurde, die Nationalversammlung ''im Einvernehmen'' mit dem Rat der Republik und mit den Ministern aufzulösen. Mit den Januarrevisionen ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident zwar vom Parlament gewählt wurde, aber eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Nationalversammlung abhängig und entwickelte in der Verfassungsrealität eine relative Unabhängigkeit vom Präsidenten.
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"Der Präsident der Republik ernennt die Minister. Diese bedürfen des Vertrauens der Nationalversammlung."
  
==== Konfliktpotenziale der Verfassung ====
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Damit erhielt das System starke Züge einer Versammlungsdemokratie, auch wenn eine formale Abwahl des Präsidenten durch das Parlament nicht vorgesehen war. Auch das Amt eines Premierministers als Regierungschefs wurde in der Aprilverfassung nicht beschrieben, doch ernannte bereits der erste Präsident [[Luis Cavaller]] ein Regierungsmitglied zum ''Minister für allgemeine Angelegenheiten'' (''Ministro d'Asuntoes Generales''), der in seiner Abwesenheit die Geschäfte leiten sollte und der sich de facto zum Regierungschef entwickelte. Der Ministerrat war damit sowohl vom Vertrauen des Präsidenten als auch der Nationalversammlung abhängig.
Ähnlich wie die erste wies auch die zweite republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Zwar sah die Verfassung die Verantwortlichkeit der Minister gegenüber der Nationalversammlung, nicht aber die des Präsidenten vor. Da dieser aber durch die Nationalversammlung und den Rat der Republik gewählt wurde, wurde von Vertretern einer starke Parlamentsherrschaft im Sinn der [[Verfassung von 1892]] argumentiert, dass der Präsident ein Delegierter der Versammlung sei und daher bereits vor Ablauf seiner Amtszeit ersetzt werden könnte. Demgegenüber argumentierten Präsidentialisten im Sinne der [[Januarrevisionen 1895]] zugunsten einer unabhängigen Stellung des Präsidenten vom Parlament, die durch seine Wahl für eine längere Amtszeit und durch die gemeinsame Versammlung von Abgeordneten und Räten der Republik garantiert sei.
 
  
Gleichzeitig blieb im Verhältnis des Präsidenten zur Nationalversammlung unklar, ob der Präsident die Nationalversammlung auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Ministerrats und des Rats der Republik auflösen könne. Im Jahr 1909 kam es erstmals zu einer vorzeitigen Auflösung der Versammlung durch den damaligen Präsidenten [[Joán Cardinal]], der seine Entscheidung vor dem [[Rat der Republik]] begründete und sich von diesem ebenso wie vom Ministerrat in seinem Vorgehen bestätigen ließ. Damit war ein Präzedenzfall geschaffen, der relativ hohe Hürden für eine Auflösung der Versammlung aufstellte, da sich der Ministerrat in der Verfassungswirklichkeit zu einer Vertretung der Parlamentsmehrheit entwickelte, die zudem oftmals von der Mehrheit im Rat der Republik abwich. Im Ergebnis wurde bis 1932 keine Versammlung mehr vorzeitig aufgelöst.
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==== Verfassungsrevision 1895 ====
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Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen [[Wahl zur sagradischen Nationalversammlung 1893|Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1893]] in die Kritik. Besonders umstritten waren die vermeintlich ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die von vielen als Ursprung politischer Instabilität angesehen wurden. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894/95, in der es zu einem Kompetenzenstreit zwischen Parlament und Präsident gekommen war, setzte Präsident [[Luis Cavaller]] [[Parlamentswahl 1895|Neuwahlen]] an und konnte in der Folge mit einer gestärkten liberalkonservativen Mehrheit im Parlament eine umfassende [[Verfassungsrevision 1895|Verfassungsrevision]] durchsetzen.  
  
==== Verfassungskonflikt der Dreißiger Jahre ====
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Die Verfassung wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Die Nationalversammlung sollte fortan aus zwei Kammern bestehen, einer direkt gewählten [[Abgeordnetenkammer|Kammer der Abgeordneten]] und einer indirekt gewählten [[Senat|Kammer der Senatoren]]. Die Senatskammer wurde von einem eigenen Wahlmännergremium, dem ''Colletxu dels Eleitores'', bestehend aus lokalen und provinzialen Amtsträgern, bestellt und sollte ein konservatives Gegengewicht zum ungebändigten Parlamentswillen darstellen.  
Vor dem Hintergrund der sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre kam es schließlich in einem polarisierten Klima wiederum zu einem Verfassungskampf um die Ausdeutung der Verfassungsbestimmungen. In dieser Auseinandersetzung nahm der Großteil der politischen Rechten die Position ein, die Verfassung sei so zu deuten, dass sie dem Präsidenten im Zweifel die größeren Vollmachten einräume, während die politische Linke für die Prärogative der Parlamentsmehrheit eintrat.  
 
  
Akut wurde die Auseinandersetzung, als die bürgerliche Regierung von [[Daniel Laponte]] 1932 ihre Mehrheit einbüßte und von Präsident [[Domênco Scalfín]] durch ein parteiloses Expertenkabinett unter [[Martín Celano López]] ersetzt wurde. Das neue Kabinett verfügte über keine parlamentarische Mehrheit und blieb daher ein Übergangsphänomen. Der im August ins Amt gelangte Nachfolger Scalfíns [[Gaitán Alemà Sobrantes]] ernannte schließlich eine Regierung seines Vertrauens, die mit ihrem wirtschaftlichen Notprogramm aber in der Nationalversammlung scheiterte. Alemà Sobrantes löste daraufhin nach Monaten der Krise die Nationalversammlung auf und berief sich auf sein Auflösungsrecht. Mit seiner Vorgehensweise gelang es Alemà schließlich, die oppositionellen Sozialisten unter Druck zu setzen und diese schließlich nach der Wahl im Dezember zur Kooperationen mit der Regierung zu bewegen. Faktisch hatte sich das Machtgewicht nun in Zeiten instabiler Mehrheitsverhältnisse zugunsten des Präsidenten und der Exekutive verschoben, die gegenüber dem Parlament das Auflösungsrecht eindeutig politisch gebrauchte.
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Auch die Stellung des Präsidenten der Republik wurde gestärkt. Er wurde fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch Abgeordnete und Senatoren gewählt und gewann dadurch an Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament. Das per Gesetz festgelegte Wahlprozedere sah vor, dass ein Kandidat in gemeinsamer Sitzung der beiden Kammern der Nationalversammlung durch eine absolute Mehrheit der Delegierten gewählt werden musste.  
  
Der Verfassungskonflikt schwelte jedoch weiter. Nach weiteren Krisenjahren suchte schließlich auch Präsident Alemà Sobrantes 1934 sein Heil in einer parteilosen Expertenregierung unter [[Sergio Rafael Dini]]. Als die Nationalversammlung aber auch diesem im Sommer 1935 das Vertrauen entzog, löste Gaitán Alemà erneut die Versammlung auf, ohne die Regierung zu entlassen. Zudem vermied er es wie bereits im Jahr 1932, sich seinen Akt vom Rat der Republik ausdrücklich bestätigen zu lassen, sondern ging von einer stillschweigenden Zustimmung des Rates aus.  
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Mit den Verfassungsrevisionen vom Juli 1895 ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident zwar vom Parlament gewählt wurde, aber eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Abgeordnetenkammer abhängig und entwickelte in der Verfassungsrealität eine relative Unabhängigkeit vom Präsidenten.
  
Aus [[Parlamentswahl 1935|Neuwahlen im September 1935]] ging schließlich die oppositionelle [[Volksfront]] aus [[PS|Sozialisten]], [[PCS|Kommunisten]] und [[PRR|Radikalen]] als deutlicher Sieger hervor, die nun mit ihrer Mehrheit einen Rücktritt des Präsidenten forderte, da dieser sein Auflösungsrecht politisch missbraucht und sich über die Zustimmungspflicht des Rates der Republik hinweggesetzt habe. Der Präsident wiederum berief sich auf die Unabhängigkeit seines Amtes und lehnte einen Rücktritt ab. Außerdem verweigerte er dem parlamentarischen Mehrheitsführer [[Santiago Laval]] die Ernennung zum Ministerpräsidenten und beauftragte stattdessen den [[PRI|unabhängigen Radikalen]] [[José Gael Montira]] mit einer Regierungsbildung. Da sich beide Parteien auf eine unterschiedliche Auslegung der Verfassung beriefen, entstand eine handfeste Verfassungskrise, in der nur ein Gericht hätte entscheiden können.
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==== Verfassungsrevision 1919 ====
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Nach dem Ersten Weltkrieg setzte die Linksregierung unter [[Francisco Calbane]] 1919 eine umfassende Revision der Verfassung von 1893/95 durch, die vor allem eine weitere Demokratisierung einleiten sollte. Mit den Stimmen der Linksparteien und der Katholiken wurde das aktive und passive Frauenwahlrecht eingeführt und das Wahlalter für Männer und Frauen gleichzeitig von 25 auf 21 Jahre gesenkt. Gleichzeitig trat bei Wahlen zur Abgeordnetenkammer an die Stelle der bisher praktizierten absoluten Mehrheitswahl in Einer-Wahlkreisen das Verhältniswahlrecht.
  
Als Reaktion
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==== Konfliktpotenziale der Verfassung ====
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Insgesamt wies die republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Zwar sah die Verfassung die parlamentarische Verantwortlichkeit der Minister, nicht aber die des Präsidenten vor. Da dieser aber durch die Nationalversammlung gewählt wurde, wurde von Vertretern einer starke Parlamentsherrschaft im Sinn der [[Verfassung von 1893]] argumentiert, dass der Präsident ein Delegierter der Versammlung sei und daher bereits vor Ablauf seiner Amtszeit ersetzt werden könne. Demgegenüber argumentierten Präsidentialisten im Sinne der [[Verfassungsrevisionen 1895]] zugunsten einer unabhängigen Stellung des Präsidenten vom Parlament, die durch seine Wahl für eine längere Amtszeit und durch die gemeinsame Versammlung von Abgeordneten und Senatoren garantiert sei.
  
doch weigerte sich der Präsident in der Folge, den Führer der Volksfront [[Santiago Laval]] mit dem Amt des Regierungschefs zu betrauen und die weiterhin geschäftsführende [[Kabinett Dini I|Regierung Dini]] aus dem Amt zu entlassen. Alemà argumentierte, es stehe allein dem Präsidenten frei, eine Regierung zu ernennen, die Nationalversammlung könne dieser zwar ihr Misstrauen aussprechen, aber selbst keine neue Regierung bestimmen. Darüber entzündete sich schließlich eine handfeste Debatte, in der sich das Staatsoberhaupt auf sein Recht der Ernennung berief, während das Parlament auf sein Kontrollrecht und die Praxis des Misstrauensvotums bestand.  
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==== Entwicklung der Verfassungsrealität ====
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In der politischen Praxis zeigte sich die Verfassung äußerst flexibel. In der ursprünglichen Form von 1893 war im Grunde eine Versammlungsdemokratie vorgesehen: Die monokameralistische Legislative wählte den Präsidenten als Chef der Exekutive und konnte die von diesem benannten Minister einzeln oder insgesamt zum Rücktritt bringen. Theoretisch war der Präsident zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef. Mit der de-facto-Einführung eines zusätzlichen Regierungschefs und der Stärkung der präsidientiellen Position veränderte sich das System in Richtung einer dualen Exekutive. Der Regierungschef und sein Kabinett wurden zwar vom Präsidenten ausgewählt und ernannt, bedurften aber zugleich des Vertrauens der beiden Kammern der Nationalversammlung.  
  
In der Auseinandersetzung drohte Alemà mit einer neuerlichen Parlamentsauflösung, musste aber im Rat der Republik ernsthaften Vorbehalten begegnen. Um den Präsidenten zum Einlenken zu bewegen, entschied sich die linke Mehrheit in der Nationalversammlung dazu, eine Abstimmung über den Präsidenten der Republik anzusetzen, ohne dass das Amt bisher vakant geworden wäre. In unmittelbarer Reaktion darauf erließ der Präsident ein Auflösungsedikt, das jedoch noch durch den Rat der Republik zu ratifizieren war. Angesichts dessen erachtete die Mehrheit der Nationalversammlung das Auflösungsedikt für (noch) nicht gültig und enthob den Präsident vor Inkrafttreten faktisch des Amtes, indem es den Führer der Parlamentsmehrheit [[Santiago Laval]] zum Nachfolger im Präsidentenamt wählte.
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In der Praxis war die Stellung des Präsidenten von der politischen Situation, den Mehrheitsverhältnissen in der Kammer, der Art der Wahl und der Persönlichkeit des Amtsinhabers abhängig. So stellten die ersten beiden Präsidenten [[Luis Cavaller]] und [[Joán Cardinal]] relativ starke Persönlichkeiten dar, die bei der Auswahl der Regierungschefs zwar Rücksicht auf die Mehrheitsverhältnisse in den Kammern nehmen mussten, aber mit Vorliebe Persönlichkeiten ihres Vertrauens mit der Regierungsbildung beauftragten. Dabei nahmen sie auch regelmäßig Einfluss auf die Auswahl der Minister und die Inhalte der Regierungspolitik. Vor allem Cavaller profitierte zudem von der politischen Instabilität der ersten Jahre und wiederkehrenden Staatsstreichgerüchten, die den Ruf nach einem starken Mann an der Spitze laut werden ließen.
  
==== Augustrevision 1940 ====
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Unter den eher schwächeren Präsidenten [[Francisco Berlioz]] und [[Carles Simón López-Iregui]] nahm der Einfluss der Präsidenten gegenüber der Regierung ab, was auch an einer zunehmenden Stabilisierung des parlamentarischen Regierungssystems lag. Der linksliberale [[Cristoval Sánchez]] lieferte sich 1925-1927 eine Dauerfehde mit der konservativ dominierten Parlamentsmehrheit, musste schließlich aber dessen Primat anerkennen. Sein Nachfolger [[Estefán Gaeta d'Alejandro]] versuchte offen, eine präsidentielle Hegemonie herzustellen, indem er Regierungen unabhängig ernannte und entließ, klare politische Vorgaben machte und zeitweise sogar mit Ausnahmedekreten an den Kammern vorbei regierte. Es gelang ihm aber schließlich nicht, sich dauerhaft als exekutiver Präsident zu behaupten. Vor allem die Amtszeitbeschränkung auf sieben Jahre und die Wahl durch die Nationalversammlung verhinderten eine konsequente Präsidialisierung des Regierungssystems.
Mit den [[Augustgesetze]]n 1940 wurde die Verfassung schließlich umfassend revidiert. Sie blieb im Kern zwar erhalten, zentrale Bestimmungen wurden aber neu gefasst. Unter anderem wurde der schwelende Verfassungskonflikt zwischen Parlament und Präsident deutlich zugunsten der Exekutive gelöst. Die Regierung erhielt außerordentliche Gesetzgebungsvollmachten und konnte Edikte erlassen, die erst nachträglich durch eine Mehrheit der [[Nationalversammlung]] revidiert werden konnten. Außerdem wurde das Parlamentsauflösungsrecht des Präsidenten gestärkt und seine vorzeitige Abwahl durch die Nationalversammlung an einen schweren Amtsverstoß sowie an die Zustimmung des Staatsrats gebunden. Der Rat der Republik wurde durch einen korporativen Staatsrat (''Cosiliu d'Estado'') ersetzt, dem Vertreter der lokalen Selbstverwaltungseinrichtungen sowie Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens angehören sollten.
 
  
 
=== Parteien ===
 
=== Parteien ===
Die in der Zeit der konstitutionellen Monarchie prägende Spaltung der sagradischen Politik in ein monarchisch-konservatives und konstitutionell-liberales Lager wurde am Übergang zur Republik abgelöst durch die Polarisierung zwischen Anhängern und Gegnern der Republik. Nach den negativen Erfahrungen mit dem autokratischen Verfassungsrevisionismus der Rechten in der Regierungszeit [[Philipp VIII.|Philipps VIII.]] stellten sich in der [[Januarrevolution 1891]] große Teile des liberalen Bürgertums auf die Seite der Republik und bescherten bei den [[Aprilwahlen 1891]] der republikanischen Partei eine deutliche Mehrheit. Der liberal-republikanische Verfassungskonsens von 1891/92 prägte die bürgerlich-liberale Gestalt der Republik, an der auch weitere Verfassungskorrekturen bis 1895 nichts ändern konnten.
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==== Frühe Republik ====
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Die in der Zeit der konstitutionellen Monarchie prägende Spaltung der sagradischen Politik in ein monarchisch-konservatives und konstitutionell-liberales Lager wurde am Übergang zur Republik als primäre Konfliktlinie abgelöst durch die Polarisierung zwischen Anhängern und Gegnern der Republik. Nach den negativen Erfahrungen mit dem autokratischen Verfassungsrevisionismus der Rechten in der Regierungszeit [[Philipp IX.|Philipps IX.]] stellten sich in der [[Januarrevolution 1891]] große Teile des liberalen Bürgertums auf die Seite der Republik und bescherten bei den [[Aprilwahlen 1891]] der republikanischen Partei eine deutliche Mehrheit. Der liberal-republikanische Verfassungskonsens von 1891/92 prägte die bürgerlich-liberale Gestalt der Republik, an der auch weitere Verfassungskorrekturen bis 1895 nichts ändern konnten.
  
In den folgenden Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Republik kam es aber bald zu einer Ausdifferenzierung und Spaltung der republikanischen Partei in einen radikalen Flügel ([[Partido Radical|Radicales]]) und eine moderate Strömung ([[Moderatas]]). Während die Moderatas zunächst dominierten und mit Maßnahmen wie der [[Januarrevision 1895]], dem Schutz des Eigentums und des Großgrundbesitzes sowie der katholischen Kirche den Schulterschluss mit konservativen Republikgegnern suchten, drängten die Radicales auf soziale und vor allem laizistische Reformen. Der Kulturkampf um das Verhältnis von Staat und Kirche spaltete die politische Landschaft schließlich in [[Partido Radical|radikale]] und [[Partido Republicano Liberal|liberale]] Laizisten einerseits und konservativ-katholische Republikaner ([[Unionistas]]) und Republikgegner andererseits. Der Regierung der laizistisch-liberalen Linken ("Sinistra laica") folgte 1903 eine rechte "[[Koalition der Moral]]", die aber letztlich an innerer Zerstrittenheit daran scheiterte, die Republik in Richtung eines konservativ-korporatistischen Staats umzuwandeln.  
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In den folgenden Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Republik kam es aber bald zu einer Ausdifferenzierung und Spaltung der republikanischen Partei in einen radikalen Flügel ([[Partíu Radical|Radicales]]) und eine moderate Strömung ([[Moderatas]]). Während die Moderatas zunächst dominierten und mit Maßnahmen wie der [[Januarrevision 1895]], dem Schutz des Eigentums und des Großgrundbesitzes sowie der katholischen Kirche den Schulterschluss mit konservativen Republikgegnern suchten, drängten die Radicales auf soziale und vor allem laizistische Reformen. Der Kulturkampf um das Verhältnis von Staat und Kirche spaltete die politische Landschaft schließlich in [[Partíu Radical|radikale]] und [[Partíu Republicano Liberal|liberale]] Laizisten einerseits und konservativ-katholische Republikaner ([[Unionistas]]) und Republikgegner andererseits. Der Regierung der laizistisch-liberalen Linken ("Sinistra laica") folgte 1903 eine rechte "[[Koalition der Moral]]", die aber letztlich an innerer Zerstrittenheit daran scheiterte, die Republik in Richtung eines konservativ-korporatistischen Staats umzuwandeln.  
  
Seit 1910 begann sich das Parteiensystem der Zweiten Republik erneut zu wandeln. Mit dem zunehmenden Erfolg des [[Partido Socialista]] einerseits, der den [[Partido Radical]] als größte Linkspartei ablöste, und der [[Acción Popular]] andererseits, die als neue Kraft das konservativ-katholische Lager band, traten neue Massenparteien auf die Bildfläche, wodurch die bürgerlich-liberalen Honoratiorenparteien wie die [[Aliança Republicana]] und der [[Partido Unionista]] zunehmend an Einfluss verloren. Die 1913 eroberte Stellung des PS als stärkste Kraft auf der Linken wurde durch die Einführung der Verhältniswahl 1917 bestärkt. Aus der AP, seit 1913 größte Partei der Rechten, ging 1924 schließlich die [[Volksunion]] hervor, die bis zum Ende der Republik die politische Rechte dominierte.  
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==== Mittlere und späte Republik ====
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Seit 1910 begann sich das Parteiensystem der Zweiten Republik erneut zu wandeln. Mit dem zunehmenden Erfolg des [[Partíu Socialista]] einerseits, der den [[Partíu Radical]] als größte Linkspartei ablöste, und der [[Acción Popular]] andererseits, die als neue Kraft das konservativ-katholische Lager band, traten neue Massenparteien auf die Bildfläche, wodurch die bürgerlich-liberalen Honoratiorenparteien wie die [[Aliança Republicana]] und der [[Partíu Unionista]] zunehmend an Einfluss verloren. Die 1913 eroberte Stellung des PS als stärkste Kraft auf der Linken wurde durch die Einführung der Verhältniswahl 1917 bestärkt. Aus der AP, seit 1913 größte Partei der Rechten, ging 1924 schließlich die [[Volksunion]] hervor, die bis zum Ende der Republik die politische Rechte dominierte.  
  
In der zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre standen sich schließlich die linke [[Volksfront]] und die national-konservative Rechte gegenüber, die liberale Mitte wurde gänzlich marginalisiert. Zudem erhielt die Republik mit der [[PCS|Sagradischen Kommunistischen Partei]] und mehreren faschistischen Gruppierungen wie der [[Frente Fraternal]] und der Bewegung der [[Divisionisten]] neue Gegner. Auch innerhalb der konservativ-katholischen Rechten wuchs die Kritik am parlamentarischen System und wurde der Ruf nach einer autoritären Reform der Republik laut, die in einen korporatistischen Staat mit starker Exekutive umgewandelt werden sollte. Die 1935 gewählte Volksfrontregierung unter [[Santiago Laval]] scheiterte letztlich auch an der Uneinigkeit ihrer Unterstützer. Ihr Zerfall führte 1938 zum Wahlsieg der Rechten unter [[Manuel Álamo Igualde]], der als Ministerpräsident im Angesicht der Bedrohung des Zweiten Weltkriegs zu einer autoritären Umgestaltung ansetzte und zur Sammlung der nationalen Kräfte unter dem Banner der [[Comunión Nacional]] ansetzte.
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In der zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre standen sich schließlich die linke [[Volksfront]] und die national-konservative Rechte gegenüber, die liberale Mitte wurde gänzlich marginalisiert. Zudem erhielt die Republik mit der [[PCS|Sagradischen Kommunistischen Partei]] und mehreren faschistischen Gruppierungen wie der [[Frente Fraternal]] und der Bewegung der [[Divisionisten]] neue Gegner. Auch innerhalb der konservativ-katholischen Rechten wuchs die Kritik am parlamentarischen System und wurde der Ruf nach einer autoritären Reform der Republik laut, die in einen korporatistischen Staat mit starker Exekutive umgewandelt werden sollte. Die 1935 gewählte Volksfrontregierung unter [[Santiago Laval]] scheiterte letztlich auch an der Uneinigkeit ihrer Unterstützer. Ihr Zerfall führte 1938 zum Wahlsieg der Rechten unter [[Manuel Sants-Igualde]], der als Ministerpräsident im Angesicht der Bedrohung des Zweiten Weltkriegs zu einer autoritären Umgestaltung ansetzte und zur Sammlung der nationalen Kräfte unter dem Banner der [[Comunión Nacional]] ansetzte.
  
 
== Geschichte der Zweiten Republik ==
 
== Geschichte der Zweiten Republik ==
  
siehe dazu [[Geschichte Sagradiens im 20. Jahrhundert]]
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siehe dazu [[Geschichte der Sagradischen Republik]]
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[[Kategorie: Geschichte der Konsettenhalbinsel]]

Aktuelle Version vom 23. Dezember 2020, 13:23 Uhr

Als Zweite Sagradische Republik (sagr. Segôna República Sagradêsa) wird die Geschichte Sagradiens zwischen dem Ende des Königtums 1891 und dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet. Diese Zeit umfasst die Ausbildung einer liberalen Demokratie, eines modernen pluralistischen Gemeinwesens und der bereits vor 1891 beginnenden industriellen Modernisierung des Landes. Zugleich reichen die Anfänge des modernen sagradischen Wohlfahrtsstaats in diese Zeit zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt Sagradien mit der Verfassung von 1949 eine vollständig überarbeitete konstitutionelle Ordnung, weswegen gemeinin von der Dritten Republik gesprochen wird.

Politisches System[bearbeiten]

Verfassungsordnung[bearbeiten]

Die konstitutionellen Grundlagen der Zweiten Republik bildeten mehrere Gesetze:

Nach der Revision von 1895 war die Verfassung nominell - mit mehreren weniger umfassenden Änderungen - bis 1949 in Kraft, ehe sie von der Verfassung der Dritten Republik abgelöst wurde.

Novemberstatut 1891[bearbeiten]

In der Januarrevolution 1891 erklärte die königliche Abgeordnetenkammer die amtierende Regierung des Conte de Montxerent für abgesetzt und übertrug die Regierungsgewalt bis zur Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung im April an eine provisorische Exekutive. Damit verfocht das Parlament gegenüber dem König einen eigenen Souveränitätsanspruch. Zugleich wurde die erste Parlamentskammer ausgeschaltet und letzlich per Beschluss der neuen Nationalversammlung abgeschafft. Das Einkammerprinzip sollte fortan das monarchische Zweikammerprinzip ablösen, die provisorische Exekutive wurde von der Nationalversammlung delegiert und konnte jederzeit wieder abberufen werden.

Das Einkammerprinzip und die Wahl der Regierung durch das Parlament wurde schließlich im Novemberstatut 1891, dem Estatú de Governo festgeschrieben, sodass Sagradien erstmals ein parlamentarisches Regierungssystem erhielt. Der Regierungsrat fungierte fortan als ausführendes Organ der Nationalversammlung und war vollständig an deren Vorgaben gebunden.

Aprilverfassung 1893[bearbeiten]

Mit dem Novemberstatut war die Frage der Staatsform aber noch nicht entschieden, da weiterhin Verhandlungen mit dem Thronfolger José Filipe andauerten, der von überzeugten Monarchisten als Philipp XI. geführt wurde, jedoch niemals regierte. Die Verhandlungen zogen sich über Monate hin und scheiterten endgültig im Herbst 1892, nachdem der "Brief aus Chateauvieille" bekannt geworden war, in dem der Thronfolger sich abschätzig über das Parlament geäußert hatte. In der "Deklaration über die Staatsform" erklärte die Nationalversammlung schließlich am 2. Januar 1893 endgültig die Monarchie für abgeschafft.

Im April 1893 verabschiedete die Nationalversammlung schließlich ein umfassendes Lêi Costitucional, das auf dem Novemberstatut basierte und zahlreiche Zusatzbestimmungen enthielt. Sagradien wurde nun erstmals als "demokratische, soziale und unteilbare Republik" konstituiert. Die Legislative lag fortan bei der für zwei Jahre nach allgemeinem Männerwahlrecht gewählten gesetzgebenden Nationalversammlung, die ihrerseits die Exekutive unter Führung des Präsidenten der Republik wählte. Zugleich sollten die Minister dem Parlament gegenüber verantwortlich sein:

"Der Präsident der Republik ernennt die Minister. Diese bedürfen des Vertrauens der Nationalversammlung."

Damit erhielt das System starke Züge einer Versammlungsdemokratie, auch wenn eine formale Abwahl des Präsidenten durch das Parlament nicht vorgesehen war. Auch das Amt eines Premierministers als Regierungschefs wurde in der Aprilverfassung nicht beschrieben, doch ernannte bereits der erste Präsident Luis Cavaller ein Regierungsmitglied zum Minister für allgemeine Angelegenheiten (Ministro d'Asuntoes Generales), der in seiner Abwesenheit die Geschäfte leiten sollte und der sich de facto zum Regierungschef entwickelte. Der Ministerrat war damit sowohl vom Vertrauen des Präsidenten als auch der Nationalversammlung abhängig.

Verfassungsrevision 1895[bearbeiten]

Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1893 in die Kritik. Besonders umstritten waren die vermeintlich ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die von vielen als Ursprung politischer Instabilität angesehen wurden. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894/95, in der es zu einem Kompetenzenstreit zwischen Parlament und Präsident gekommen war, setzte Präsident Luis Cavaller Neuwahlen an und konnte in der Folge mit einer gestärkten liberalkonservativen Mehrheit im Parlament eine umfassende Verfassungsrevision durchsetzen.

Die Verfassung wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Die Nationalversammlung sollte fortan aus zwei Kammern bestehen, einer direkt gewählten Kammer der Abgeordneten und einer indirekt gewählten Kammer der Senatoren. Die Senatskammer wurde von einem eigenen Wahlmännergremium, dem Colletxu dels Eleitores, bestehend aus lokalen und provinzialen Amtsträgern, bestellt und sollte ein konservatives Gegengewicht zum ungebändigten Parlamentswillen darstellen.

Auch die Stellung des Präsidenten der Republik wurde gestärkt. Er wurde fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch Abgeordnete und Senatoren gewählt und gewann dadurch an Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament. Das per Gesetz festgelegte Wahlprozedere sah vor, dass ein Kandidat in gemeinsamer Sitzung der beiden Kammern der Nationalversammlung durch eine absolute Mehrheit der Delegierten gewählt werden musste.

Mit den Verfassungsrevisionen vom Juli 1895 ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident zwar vom Parlament gewählt wurde, aber eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Abgeordnetenkammer abhängig und entwickelte in der Verfassungsrealität eine relative Unabhängigkeit vom Präsidenten.

Verfassungsrevision 1919[bearbeiten]

Nach dem Ersten Weltkrieg setzte die Linksregierung unter Francisco Calbane 1919 eine umfassende Revision der Verfassung von 1893/95 durch, die vor allem eine weitere Demokratisierung einleiten sollte. Mit den Stimmen der Linksparteien und der Katholiken wurde das aktive und passive Frauenwahlrecht eingeführt und das Wahlalter für Männer und Frauen gleichzeitig von 25 auf 21 Jahre gesenkt. Gleichzeitig trat bei Wahlen zur Abgeordnetenkammer an die Stelle der bisher praktizierten absoluten Mehrheitswahl in Einer-Wahlkreisen das Verhältniswahlrecht.

Konfliktpotenziale der Verfassung[bearbeiten]

Insgesamt wies die republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Zwar sah die Verfassung die parlamentarische Verantwortlichkeit der Minister, nicht aber die des Präsidenten vor. Da dieser aber durch die Nationalversammlung gewählt wurde, wurde von Vertretern einer starke Parlamentsherrschaft im Sinn der Verfassung von 1893 argumentiert, dass der Präsident ein Delegierter der Versammlung sei und daher bereits vor Ablauf seiner Amtszeit ersetzt werden könne. Demgegenüber argumentierten Präsidentialisten im Sinne der Verfassungsrevisionen 1895 zugunsten einer unabhängigen Stellung des Präsidenten vom Parlament, die durch seine Wahl für eine längere Amtszeit und durch die gemeinsame Versammlung von Abgeordneten und Senatoren garantiert sei.

Entwicklung der Verfassungsrealität[bearbeiten]

In der politischen Praxis zeigte sich die Verfassung äußerst flexibel. In der ursprünglichen Form von 1893 war im Grunde eine Versammlungsdemokratie vorgesehen: Die monokameralistische Legislative wählte den Präsidenten als Chef der Exekutive und konnte die von diesem benannten Minister einzeln oder insgesamt zum Rücktritt bringen. Theoretisch war der Präsident zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef. Mit der de-facto-Einführung eines zusätzlichen Regierungschefs und der Stärkung der präsidientiellen Position veränderte sich das System in Richtung einer dualen Exekutive. Der Regierungschef und sein Kabinett wurden zwar vom Präsidenten ausgewählt und ernannt, bedurften aber zugleich des Vertrauens der beiden Kammern der Nationalversammlung.

In der Praxis war die Stellung des Präsidenten von der politischen Situation, den Mehrheitsverhältnissen in der Kammer, der Art der Wahl und der Persönlichkeit des Amtsinhabers abhängig. So stellten die ersten beiden Präsidenten Luis Cavaller und Joán Cardinal relativ starke Persönlichkeiten dar, die bei der Auswahl der Regierungschefs zwar Rücksicht auf die Mehrheitsverhältnisse in den Kammern nehmen mussten, aber mit Vorliebe Persönlichkeiten ihres Vertrauens mit der Regierungsbildung beauftragten. Dabei nahmen sie auch regelmäßig Einfluss auf die Auswahl der Minister und die Inhalte der Regierungspolitik. Vor allem Cavaller profitierte zudem von der politischen Instabilität der ersten Jahre und wiederkehrenden Staatsstreichgerüchten, die den Ruf nach einem starken Mann an der Spitze laut werden ließen.

Unter den eher schwächeren Präsidenten Francisco Berlioz und Carles Simón López-Iregui nahm der Einfluss der Präsidenten gegenüber der Regierung ab, was auch an einer zunehmenden Stabilisierung des parlamentarischen Regierungssystems lag. Der linksliberale Cristoval Sánchez lieferte sich 1925-1927 eine Dauerfehde mit der konservativ dominierten Parlamentsmehrheit, musste schließlich aber dessen Primat anerkennen. Sein Nachfolger Estefán Gaeta d'Alejandro versuchte offen, eine präsidentielle Hegemonie herzustellen, indem er Regierungen unabhängig ernannte und entließ, klare politische Vorgaben machte und zeitweise sogar mit Ausnahmedekreten an den Kammern vorbei regierte. Es gelang ihm aber schließlich nicht, sich dauerhaft als exekutiver Präsident zu behaupten. Vor allem die Amtszeitbeschränkung auf sieben Jahre und die Wahl durch die Nationalversammlung verhinderten eine konsequente Präsidialisierung des Regierungssystems.

Parteien[bearbeiten]

Frühe Republik[bearbeiten]

Die in der Zeit der konstitutionellen Monarchie prägende Spaltung der sagradischen Politik in ein monarchisch-konservatives und konstitutionell-liberales Lager wurde am Übergang zur Republik als primäre Konfliktlinie abgelöst durch die Polarisierung zwischen Anhängern und Gegnern der Republik. Nach den negativen Erfahrungen mit dem autokratischen Verfassungsrevisionismus der Rechten in der Regierungszeit Philipps IX. stellten sich in der Januarrevolution 1891 große Teile des liberalen Bürgertums auf die Seite der Republik und bescherten bei den Aprilwahlen 1891 der republikanischen Partei eine deutliche Mehrheit. Der liberal-republikanische Verfassungskonsens von 1891/92 prägte die bürgerlich-liberale Gestalt der Republik, an der auch weitere Verfassungskorrekturen bis 1895 nichts ändern konnten.

In den folgenden Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Republik kam es aber bald zu einer Ausdifferenzierung und Spaltung der republikanischen Partei in einen radikalen Flügel (Radicales) und eine moderate Strömung (Moderatas). Während die Moderatas zunächst dominierten und mit Maßnahmen wie der Januarrevision 1895, dem Schutz des Eigentums und des Großgrundbesitzes sowie der katholischen Kirche den Schulterschluss mit konservativen Republikgegnern suchten, drängten die Radicales auf soziale und vor allem laizistische Reformen. Der Kulturkampf um das Verhältnis von Staat und Kirche spaltete die politische Landschaft schließlich in radikale und liberale Laizisten einerseits und konservativ-katholische Republikaner (Unionistas) und Republikgegner andererseits. Der Regierung der laizistisch-liberalen Linken ("Sinistra laica") folgte 1903 eine rechte "Koalition der Moral", die aber letztlich an innerer Zerstrittenheit daran scheiterte, die Republik in Richtung eines konservativ-korporatistischen Staats umzuwandeln.

Mittlere und späte Republik[bearbeiten]

Seit 1910 begann sich das Parteiensystem der Zweiten Republik erneut zu wandeln. Mit dem zunehmenden Erfolg des Partíu Socialista einerseits, der den Partíu Radical als größte Linkspartei ablöste, und der Acción Popular andererseits, die als neue Kraft das konservativ-katholische Lager band, traten neue Massenparteien auf die Bildfläche, wodurch die bürgerlich-liberalen Honoratiorenparteien wie die Aliança Republicana und der Partíu Unionista zunehmend an Einfluss verloren. Die 1913 eroberte Stellung des PS als stärkste Kraft auf der Linken wurde durch die Einführung der Verhältniswahl 1917 bestärkt. Aus der AP, seit 1913 größte Partei der Rechten, ging 1924 schließlich die Volksunion hervor, die bis zum Ende der Republik die politische Rechte dominierte.

In der zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre standen sich schließlich die linke Volksfront und die national-konservative Rechte gegenüber, die liberale Mitte wurde gänzlich marginalisiert. Zudem erhielt die Republik mit der Sagradischen Kommunistischen Partei und mehreren faschistischen Gruppierungen wie der Frente Fraternal und der Bewegung der Divisionisten neue Gegner. Auch innerhalb der konservativ-katholischen Rechten wuchs die Kritik am parlamentarischen System und wurde der Ruf nach einer autoritären Reform der Republik laut, die in einen korporatistischen Staat mit starker Exekutive umgewandelt werden sollte. Die 1935 gewählte Volksfrontregierung unter Santiago Laval scheiterte letztlich auch an der Uneinigkeit ihrer Unterstützer. Ihr Zerfall führte 1938 zum Wahlsieg der Rechten unter Manuel Sants-Igualde, der als Ministerpräsident im Angesicht der Bedrohung des Zweiten Weltkriegs zu einer autoritären Umgestaltung ansetzte und zur Sammlung der nationalen Kräfte unter dem Banner der Comunión Nacional ansetzte.

Geschichte der Zweiten Republik[bearbeiten]

siehe dazu Geschichte der Sagradischen Republik