Societá Anónima: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Mai 2019, 07:54 Uhr
Die Societá Anónima (abgekürzt SA, S.A. oder S/A) ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften nach sagradischem Gesellschaftsrecht. Eine Variante der SA im Profisport ist die Societá Anónima Desportiva.
Sagradische Aktiengesellschaften zeichnen sich in organisatorischer Hinsicht durch eine Mischform des monistischen und des dualistischen Systems aus, wie sie ähnlich auch aus der Schweiz bekannt ist.
Inhaltsverzeichnis
Organe[bearbeiten]
Generalversammlung[bearbeiten]
Oberstes Organ der SA ist die Generalversammlung (Asamblêa General). Sie besteht aus allen Aktionären und kann die Statuten ändern, Verwaltungsrat und Revisionsstelle wählen, Jahresbericht und Konzernrechnung abnehmen mit Entlastung des Verwaltungsrats, über die Verwendung des Jahresgewinnes und Festsetzung der Dividende bestimmen sowie weitere Beschlüsse fällen, die ihr durch Gesetz oder Statuten vorbehalten sind.
Das Stimmrecht an der GV bemisst sich ohne anderslautende statutarische Regelung am Verhältnis des Nennwerts der dem einzelnen Aktionär/der einzelnen Aktionärin gehörenden Aktien. Es ist bei größeren Unternehmungen in aller Regel sehr ungleich unter die einzelnen Teilhaber verteilt – je nach Höhe des jeweiligen Kapital-Anteils. Gemäß Gesetz können allerdings die Statuten die Stimmenzahl der Besitzer mehrerer Aktien beschränken.
Verwaltungsrat[bearbeiten]
Als oberstes Exekutivorgan der Aktiengesellschaft fungiert der Verwaltungsrat (Cosellu d'Aministración, CA). Dem Verwaltungsrat obliegt die Führung der Geschäfte, soweit nicht die Generalversammlung zuständig ist. Der Verwaltungsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Im Gegensatz zum Aufsichtsrat in deutschen und österreichischen Unternehmen ist der Verwaltungsrat nicht nur Aufsichtsorgan, sondern gleichzeitig für die Oberleitung der Gesellschaft verantwortlich. Der Präsident des Verwaltungsrat (Presidente CA, PCA) ist primus inter pares. Er wird vom CA selbst gewählt, soweit die Statuten die Wahl des PCA nicht der Generalversammlung übertragen.
Geschäftsleitung[bearbeiten]
In größeren Aktiengesellschaften setzt der Verwaltungsrat gewöhnlich eine Geschäftsleitung ein (Comité de Dirección oder Comité Executivo), deren Mitglieder dem Verwaltungsrat angehören können, aber nicht müssen.
An der Spitze der Geschäftsleitung steht ein CEO oder Generaldirektor (Director General). In KMUs fungiert der Verwaltungsratspräsident häufig selbst als CEO (Presidente Executivo). Es kann aber auch ein anderer Verwaltungsrat als Delegierter Rat (Coseller-Delegàu) mit der Geschäftsleitung betraut werden. In großen Konzernen sind Verwaltungsrat und Geschäftsleitung meist personell getrennt, sodass sagradische Aktiengesellschaften nahe an die dualistische Spitzenorganisation Deutschlands und Österreichs kommen.