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	<title>Sagradien - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<title>Sagradischer Bürgerkrieg</title>
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		<updated>2013-11-08T16:15:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;89.15.43.221: /* Zeit des Ständeregiments (''regimen d'estadoes'') */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Als '''Sagradischer Bürgerkrieg''' wird eine Reihe von Aufständen, Kriegen und sonstigen gewaltsamen Auseinandersetzungen bezeichnet, die sich im Königreich Sagradien zwischen 1708 und 1723 ereigneten. Darin ging es um einen Machtkampf zwischen dem sagradischen König und seinen absolutistisch gesinnten Anhängern sowie verschiedenen Strömungen, die eine Form des ständischen Regiments im Gegensatz zur monarchischen Alleinregierung anstrebten. Dazu kamen auswärtige Einmischungen von Seiten Frankreichs und Micoliniens. Kontext der Konflikte war der seit 1701 ausgetragene Spanische Erbfolgekrieg, in dem Sagradien an der Seite Frankreichs gegen die antifranzösische Allianz kämpfte und der das sagradische Königreich erschöpfte und einen günstigen Boden für Aufstände, Protestbewegungen und Gewaltaktionen lieferte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im engeren Sinne wird als Sagradischer Bürgerkrieg klassischerweise der in der neueren Forschung meist als ''Sagradischer Koalitionskrieg'' oder ''Krieg der Coalicionárioes'' bezeichnete militärische Konflikt zwischen König [[Danadier II.]] und der ständisch-oppositionellen Adelskoalition verstanden, der mit Unterbrechungen von 1713 bis 1718 geführt wurde, ehe er 1719-21 in Form von royalistischen Aufständen gegen das Regiment der Stände fortgesetzt wurde. Dagegen zählt die neuere Forschung zum Komplex des Bürgerkriegs auch die Reihe von Aufständen vor 1713 (v.a. den ''[[Juliaufstand 1708]]'' und den ''[[Septemberaufstand 1711]]'') sowie die Auseinandersetzung mit den [[Semess|Semestiner]] Republikanern infolge des ''[[Maiaufstand 1721|Maiaufstands 1721]]'' (auch als ''Zweiter Bürgerkrieg'' bezeichnet) sowie den so genannten ''[[Philippkarlisten]]'', die sich vor allem im Jahr 1721/22 ereigneten und in der Folge bis etwa 1735 andauerten (''Dritter'' und ''Vierter Bürgerkrieg'').&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorgeschichte ===&lt;br /&gt;
Der Bürgerkrieg hatte seine Ursachen vor allem in den sozialen und politischen Entwicklungen in Sagradien während der Regierungszeit König [[Gabriel VII.|Gabriels VII.]] (1651-1698). Dieser verfolgte gemäß den absolutistischen Vorbildern seiner Zeit das Ziel, die Zentralgewalt der Krone zulasten der traditionell einflussreichen Stände, den ''Cortes'' zu stärken. Für diesen Zweck benötigte er in erster Linie ein stabiles Finanzsystem. Das alte System zur Steuereintreibung durch die hochadeligen Gouverneure der Provinzen, hatte sich als ineffektiv erwiesen. Gabriel griff daher die Politk seines ersten Ministers [[Kardinal Bernabêu]] auf und stärkte die Zugriffsrechte des Königs auf die Verwaltung des Landes. Der Adel verlor auf diese Weise rapide an Einfluss und Autonomie. Vorbild Gabriels war die absolutistische Regierungsform Frankreichs, wie sie unter Ludwig XIV. ausgeübt wurde. Auch in Sachen Hofhaltung und Ausgabenpolitik eiferte Gabriel dem französischen Vorbild nach. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Gabriels Nachfolger [[Danadier II.]] (1698-1721) wurde diese unpopuläre Politik fortgeführt und erreichte einen Höhepunkt, der die Staatsfinanzen an den Rand ihrer Möglichkeiten brachte. Die Beteiligung Danadiers am Spanischen Erbfolgekrieg auf Seiten Frankreichs führte zu einem rapiden Anwachsen der Staatsschulden, die der König durch Steuern in den Griff zu bekommen suchte. &lt;br /&gt;
Schnell weitete sich die Kritik im Land, die zunächst vor allem von den Städten aufgekommen war, auf den gesamten Regierungsstil Danadiers aus, der als autokratisch und absolutistisch empfunden wurde. Besonders gegen die verschwenderische Finanzpolitik des Königs wehrten sich die Gegner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vom Juliaufstand 1708 bis zum Ausbruch des Bürgerkriegs ===&lt;br /&gt;
Nach der Erhöhung der allgemeinen Steuern im Jahr 1708 – sie hatten zum Rücktritt des leitenden Ministers [[Santiago Corvón, Graf von Casterley]], geführt – schlug die Missstimmung auf die hungernde [[Semess|Semestiner]] Stadtbevölkerung über, die ihren Unmut im Juli 1708 in einem allgemeinen Aufstand ([[Juliaufstand 1708]]) zum Ausdruck brachte. Danadier ließ die Aufstände niederschlagen. Die Kritik am König hielt aber an. Nachdem der König die Abgaben des Adels zur Kriegsfinanzierung angehoben hatte, war es im September 1711 der niedere Landadel, der sich gegen den König erhob ([[Septemberaufstand 1711]]). Der König reagierte schließlich und berief die Generalstände ein, die nun über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten des Kriegs beraten sollten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den einberufenen Generalständen kristallisierte sich jedoch schnell ein oppositionelles Lager um mehrere führende Adlige heraus, die dem Krieg ablehnend gegenüberstanden und einen raschen Friedensschluss befürworteten. Mehrere Resolutionen der Stände wurden vom König als Affront betrachtet und barsch zurückgewiesen. Die Versuche seines leitenden Ministers [[Carles de Granval]], zu vermitteln, scheiterten allesamt. Granval wurde schließlich entlassen, sein Nachfolger [[Manuel de Cambras]] setzte auf eine Konfrontation mit den Ständen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die neuen Generalstände dem König die Zusicherung weiterer Kredite verweigerten, löste dieser schließlich im April 1713 die Versammlung auf und kehrte zu seiner autokratischen Politik zurück. Gleichzeitig musste Danadier im Friede von Utrecht die strategisch wichtigen Westseestützpunkte [[La Cripón]] und [[Cereza]] an Großbritannien abtreten, konnte sich aber auf keinen Frieden mit dem benachbarten [[Micolinien]] einigen, das den Krieg gegen Sagradien fortsetzte. Eine Abordnung der gerade aufgelösten Generalstände versuchte nun auf Einladung des [[Herzog von Sesin|Herzogs von Sesin]], [[José de Sesín|José de Sántori]], einem entfernten Vetter des Königs, in [[Vesaey]] das weitere Vorgehen zu erörtern. Dabei sollte ein neuerlicher Kompromiss mit dem König gefunden werden. Schließlich verabschiedete die Versammlung die so genannte ''Erklärung von Vesaey'', in der die Versammlung vom König die Wiedereinberufung der Stände forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wurde von Minister Cambras als Akt des Verrats gegen den König interpretiert, die Versammlung wurde gewaltsam aufgelöst und der Herzog von Sesin festgenommen, was schließlich den Bürgerkrieg auslöste, da dessen Anhänger nun aus dem Hochadel Truppen zusammenzogen und Aufstände gegen den König anzettelten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Koalitionskrieg === &lt;br /&gt;
Sesin kam rasch frei und stellte sich an die Spitze des Aufstandes. Sesín versammelte hinter sich eine Koalition aus oppositionellen Adligen, vornehmlich aus den Häusern [[Piacón]] und [[Todesco]]. Nachdem König [[Georg I. von Micolinien]] jede Verwicklung in die Kämpfe verweigert hatte, bewilligte sein Nachfolger [[Georg II. von Micolinien|Georg II.]] die Entsendung eines Freiwilligenheers zur Unterstützung der Koalition. Auch der de facto vom sagradischen König abhängige Fürst [[Maximilian II. von Cuentez]] kämpfte nicht gegen, sondern mit dem ständischen Koalitionsheer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter dem Oberbefehl von [[Alexandro Graf Vierna]] konnte das Koalitionsheer schnelle Erfolge feiern, jedoch keine Entscheidung erzwingen. Während sich der König unnachgiebig zeigte, versuchte sein Bruder Don Pietro Joán mehrmals, mit den Aufständischen zu vermitteln. 1715 erreichte er einen zeitweiligen Waffenstillstand, der jedoch bald gebrochen wurde. Versuche Pietros, neuerliche Verhandlungen zu erreichen, führten dazu, dass er vom König bald nach Frankreich geschickt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Hinrichtung Casterleys im Jahr 1717 und der Übernahme des Oberbefehls der Koalitionstruppen durch [[Filipe de Piacón]] geriet der König immer mehr unter Druck. Die Entscheidung des micolinischen Königs [[Georg II. von Micolinien|Georg II.]], dem sagradischen König offiziell den Krieg zu erklären und mit Truppen in die sagradischen Besitzungen auf der micolinischen Halbinsel vorzudringen, beschleunigte die Willensbildung bei Ständen und König, die Konflikte niederzulegen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Frühjahr 1718 leitete die im Vergleich zum Ständeheer deutlich schwächere Königspartei schließlich Waffenstillstandsverhandlungen ein, die im August zur Einigung führten. Danadier musste einer Wiedereinberufung der Generalständeversammlung zustimmen und sich unter Kontrolle einer Generalabordnung (''Delegación General'') der Stände stellen lassen. Der Bürgerkrieg war damit vorerst jedoch nicht beendet, da es in der Folge wiederholt zu royalistischen Aufständen kam. Dennoch demonstrierten König und Stände in der Folge die Wiederherstellung ihrer concordia und beschworen die gemeinsame Verantwortung vor Gott.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zeit des Ständeregiments (''regimen d'estadœs'') ===&lt;br /&gt;
Im Dezember 1718 kam die neue Ständeversammlung zusammen, in der auch Royalisten vertreten waren und die von Danadier II. umfassende Zugeständnisse verlangte und eine Abordnung bestimmte, die zukünftig als Regierung dienen sollte. König und Stände sollten gemeinsam über die Modalitäten eines neuen Regierungssystems verhandeln, das die ''alten Freiheiten'' der Stände wiederherstellen und den Absolutismus durch ein ''Kondominium'' von König und Ständen ersetzen sollte, wie es die Vorstellung des Adels und der Mehrheit der Stände war. Der König wäre auf diesem Weg zu einer Art konstitutionellen Monarchen geworden, unter strenger Kontrolle der Stände. Die Ständeversammlung einigte sich im Sommer und Herbst 1719 auf insgesamt drei Teile einer neuen Ordnung, die als ''Codices Magna Libertatum'' bezeichnet wurden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der König entließ zunächst parallel zu den Beratungen der Stände eigene Dekrete über das künftige Zusammenwirken von Ständen und König, die jedoch von den Generalständen als unzureichend zurückgewiesen wurden. Im Dezember 1719 musste Danadier schließlich auf weiteren Druck der Stände hin erklären, die Codices Magna von König und Ständen künftig einhalten zu wollen. Dabei behielt er sich zwei einzelne Abweichungen vor, dennoch reagierte die ultraroyalistische Partei empört auf das Entgegenkommen des Königs gegenüber den Ständen. Vor allem Danadiers Bruder Herzog [[Philipp Karl von Viça]] profilierte sich nun als radikaler Gegenpart zum konzessionsbereiten König. Bald wurden Gerüchte gestreut, der König sei aus Krankheitsgründen unzurechnungsfähig und zum willenlosen Werkzeug der gottlosen Adelspartei verkommen. Tatsächlich zeigte Danadier in der Folge zunehmend Anzeichen von Depressionen und schien die Gerüchte damit zu bestätigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Eskalation und Königsabsetzung ===&lt;br /&gt;
Trotz des Waffenstillstands und der Übereinkunft zwischen König und Ständen ging der Krieg mit Micolinien weiter. Nach wechselvollen Kämpfen musste das sagradische Ständeregiment im Herbst 1720 schließlich einen für Sagradien nachteiligen Frieden akzeptieren. Größere Teile [[Südkont]]s mussten an Micolinien abgetreten werden. Der Friedensschluss verstärkte die allgemeine Unzufriedenheit mit dem Ständeregiment, das durch Versorgungsprobleme und Hungersnöte ohnehin an Popularität verloren hatte und vornehmlich als Interessenvertretung des Hochadels wahrgenommen wurde. Damit verbunden waren interne Parteikämpfe innerhalb der Stände und Interessengegensätze vor allem zwischen hochadligen und hochklerikalen Gruppen einerseits und den niederadligen und bürgerlichen Schichten andererseits. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neuerliche royalistische Aufstände führten im Winter 1720/21 zu einer deutlichen Radikalisierung sowohl des Ständeregiments als auch der royalistischen Gegner. Deutliches Zeichen dafür war die Ermordung des jüngsten Königsbruders Prinz Peter von Sagradien. Die anti-ständische Propaganda der Royalisten schadete aber vor allem dem gesundheitlich angeschlagenen König selbst, der unter Konspirationsverdacht und mit seiner gesamten Familie unter Hausarrest gestellt wurde, womit er endgültig die Kontrolle über das Geschehen verlor. Der Versuch der ultra-royalistischen Partei um den Königsbruder [[Philipp Karl von Viça]], das Ständeregiment Ende Januar durch einen Staatsstreich zu überwinden, indem er von seinem Bruder als Nachfolger und Regent eingesetzt werden sollte, schlug fehl. Der König kam weiteren Sanktionen zuvor und floh außer Landes. Von Frankreich aus dekretierte er seine Abdankung und ernannte, wie von diesem verlangt, seinen Bruder zum Nachfolger, der de facto bereits zuvor die dynastische Führung des königlichen Hauses übernommen hatte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Generalstände erkannten dieses Dekret jedoch nicht an, da es den Codices Magna widersprach, und erklärten im [[Generalakt vom 20. Februar 1721]] den König für abgesetzt. Die bereits zerstrittenen Parteien in den Ständen konnten sich jedoch nicht auf eine Nachfolgeregelung einigen. Die Legitimisten hielten trotz des versuchten Putschversuchs und seiner antiständischen Propaganda an einem grundsätzlichen Thronfolgerecht Philipp Karls von Viça fest und setzten sich für Verhandlungen mit diesem ein, womit auch auch die Hoffnung auf eine Mäßigung des zunehmend radikalisierten Ständeregiments durch das königliche Gegengewicht verbunden war. Die Mehrheit der Radikalen votierte dagegen für eine andere Lösung, konnte sich unter den potenziellen Nachfolgekandidaten, dem Herzog von Sesin oder einer der beiden Töchter des Königs, nicht entscheiden. Mit der Ernennung einer neuen Generaldelegation mit voller Exekutivgewalt wurde Sagradien de facto eine Republik, wobei aber nur eine kleine radikale Minderheit in den Ständen diese Staatsform tatsächlich bevorzugte. An der Spitze des Staates stand der [[José de Sesín|Herzog von Sesin]] als Generalvikar der Stände.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die ständische und die radikale Republik ===&lt;br /&gt;
Während ergebnissoffene Verhandlungen mit Prinz Philipp Karl über eine mögliche Regierung aufgenommen wurden, ohne dass dieser bereits als König anerkannt worden wäre, kam es im Land zunehmend zu Widerständen gegen das ständische Regiment unter Führung des Herzogs von Sesin und seines mächtigen Sekretärs Graf [[Luis Ambrôsio de Bonavilla]]. Die Spaltung der Stände in Hochadel und Radikale wurde immer deutlicher, eine Zusammenarbeit kaum noch möglich. Nachdem ein Putschversuch der Radikalen gegen die Regierung Bonavillas gescheitert war, ging die mächtige Adelspartei hart gegen die Verschwörer vor. Als es am Morgen des 23. Mai zur Hinrichtung des populären Semestiner Bürgers [[Luis Otero]] kam, der sich gegen das neue Stände-Regiment ausgesprochen und für eine Fortsetzung des Bürgerkriegs plädiert hatte und dafür des Hochverrats für schuldig befunden worden war, folgte in der Metropole ein blutiger Volksaufstand, der sich nun vor allem gegen den in den Ständen führenden Hochadel richtete. Von den Repressalien, die das Stadtvolk im Krieg erlitten hatte, und von der schlechten wirtschaftlichen und sozialen Lage radikalisiert, bedrohten sie nun die Ständeherrschaft. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der folgenden [[Maiblutnacht]] vom 23. auf den 24. Mai 1721 stürmte ein wütender Mob den Königspalast am [[Plazarenya]], versuchte Bonavillas und des Herzogs von Sesin habhaft zu werden und tötete mehrere Leibwachen des Regenten. Der Herzog konnte entkommen und floh nach [[Noyar]], die Ständeversammlung musste vor der unterschätzten Eskalation ins nahe [[Vierna]] flüchten, wo sie sich aber endgültig zerstritt und spaltete. Die Partei der Radikalen unter der Führung des Kleinadligen [[Simón Bernord]] rief nun offiziell die Republik aus, erklärte die regierende Generaldelegation der Stände für abgesetzt und übernahm mit einem Heer aus freiwilligen Baronen, Bürgern und Bauern die Herrschaft in Semess. Die geschockten Generalstände bzw. das was von ihnen übrig geblieben war, aktivierten das stehende Heer unter [[Carles de Vierna]] gegen die Usurpatoren in der Hauptstadt. Damit war der Bürgerkrieg endgültig von neuem entfacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Semess übernahm ein ''Rat der Sieben'' aus Bürgerlichen und Kleinadligen unter Führung Simón Bernords die Herrschaft. Er erklärte die Monarchie für beendet und das Volk zum Souverän, in dessen Namen der Rat zu handeln glaubte. Die Kammern der Stadt wurden nun mit Anhängern der Sieben besetzt und zu wesentlichen Vollzugsorganen erklärt. In der Folge weitete sich der Volksaufstand von Semess aus auf das gesamte Land aus. Im Mai und Juni bildeten sich auch in anderen Städten und teilweise auch auf dem Land radikale ''Räte'' und ''Abordnungen'', die sich teilweise den Sieben in Semess unterstellten, teilweise aber auch als eigenständiges Vollzugsorgan auftraten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Radikalisierung eines Teils des Volkes gegen den Adel und die Stände erreichte der Bürgerkrieg eine neue Wendung. Die Ermordung des Herzogs von Sesin markierte den Höhepunkt der Gewalt. Royalisten und ehemalige Koalitionäre mussten sich nun gegen die ''Radikalen'' behaupten und verbündeten sich zu diesem Zweck. Mehrere Heere der Royalisten und Koalitionäre gingen in der Folge gegen die Aufständischen vor. Im Herbst kam es zur Belagerung von Semess, das im November 1721 eingenommen werden konnte. Bernord wurde auf der Flucht festgenommen und schließlich als Verräter angeklagt und hingerichtet. Die Aufstände der Radikalen sowie diverse Bauernaufstände zogen sich noch bis Mitte 1722 hin und konnten erst dann weitgehend beendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Philippkarlistenkrieg 1722/23 ===&lt;br /&gt;
Die Stände, die nun die Macht konsolidiert hatten, wählten im Januar 1722 einen ''Staatsrat'', der nun die Regierungsgeschäfte wahrnehmen sollte. Derweil machte sich die im Mai 1722 neu zusammengetretene Ständeversammlung daran, einen neuen König zu finden und Konditionen einer neuen Ordnung auf Grundlage der Codices Magna festzusetzen. Diese wurden im September 1722 in einem neuerlichen Codex Magnum für verbindlich erklärt. Nach der Ermordung des Herzogs von Sesin konzentrierte sich die Suche nach einem Monarchen vornehmlich auf die Töchter Danadiers Isabel und [[Maria I. Luise|María Luísa]], aber auch eine Rückkehr Philipp Karls von Viça aus dem französischen Exil zwecks Thronbesteigung war nach den Ereignissen des Jahres 1721 nicht mehr ausgeschlossen. Unterstützt wurde Philipp Karl, der offenbar auch zu einer neuerlichen kriegerischen Konfrontation bereit war, von seinem Schwiegervater, dem französischen Regenten Philipp von Orléans. Noch ehe es zu militärischen Auseinandersetzungen mit dem Heer gekommen war, versuchten beide Seiten sich gütlich zu einigen. Ein Königtum Philipp Karls in Nachfolge seines Bruders wurde von Seiten der Stände in jedem Fall an eine Zustimmung zu den Codices Magna gebunden. Die Verlobung des Santori-Prinzen [[Johann III. Franz|Johann Franz von Cuentez]] mit der Prinzessin [[Maria I.|Maria Luise]] markierte schließlich das Scheitern der Verhandlungen mit Philipp Karl, der die Verlobung und die damit wahrscheinlich gewordene Thronfolge des Paares nicht anerkannte und mit einem französisch unterstützten Heer in [[Amôria]] einfiel, um zunächst sein Herzogtum und anschließend die Krone zu erobern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die schnellen Erfolge Philipp Karls führten innerhalb der Stände zu Verunsicherung. Die Verhandlungen mit dem Santori-Prinzen Johann Franz und seinem Vater Maximilian II. wurden beschleunigt und schließlich ausgesetzt. Als ''Prinz von Sagradien'' wurde Johann im August 1722 zum Oberbefehlshaber des Ständeheeres ernannt. Nachdem sein Gegner ihm in mehreren Schlachten hatte ausweichen können, stellte das Heer Johanns seinen Gegner Philipp Karl im November 1722 bei [[Canar]] in der Landschaft [[Soler]] und errang einen entscheidenden Sieg. Philipp Karl verlor in der Folge schlagartig seine Stellung im Nordosten und ging schließlich in Frankreich ins Winterquartier. Ein Versuch, schon im Frühjahr 1723 zurückzuschlagen, war nicht von Erfolg gekrönt. Der militärische Widerstand von Seiten Philipp Karls war einstweilen besiegt. Den Sieg hatten die Stände aber nicht alleine erreicht, die Stellung des künftigen Königs Johann Franz von Cuentez war deutlich gestärkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Königtum Marias I. und Johanns III. === &lt;br /&gt;
Nach längeren Verhandlungen mit den Generalständen kam es 1723 zum Staatsvertrag zwischen den sagradischen Generalständen und Fürst [[Maximilian II. von Cuentez]]. Als Grundbedingung musste Johann Franz zusammen mit seiner künftigen Ehefrau die Codices Magna bestätigen und beschwören, konnte in den Detail-Regelungen aber eine deutlich stärkere Stellung des Monarchen(paares) gegenüber den Ständen durchsetzen, als diesen lieb war. Im Juli 1723 kam es in Semess zur Hochzeit, im August schworen [[Maria I.]] und [[Johann III.]] vor der Städteversammlung, die Codices Magna zu beachten und im September wurden beide im traditionellen [[Noyar]] zu König und Königin gekrönt. Damit hatte das Königreich Sagradien nach zweijährigem republikanischem Intermezzo (''Biênio Republicano'') und insgesamt mehr als zehn Jahren Bürgerkrieg wieder ein allseits akzeptiertes Herrscherpaar, das nach allgemeiner Vorstellung künftig gemeinsam mit den Ständen regieren sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Versuche der Philippkarlisten, durch militärische Operationen von Frankreich aus, vor allem aber durch loyalistische Aufstände eine absolutistische Restauration durchzusetzen, scheiterten, zogen sich aber noch bis 1735 hin. Vor allem der Tod Luis Gabriels, des einzigen Sohnes Philipp Karls von Viça, im Jahr 1728 schwächte die Philippkarlisten, denen der dynastische Nachfolger fehlte. Letztmals versuchte Philipp Karls Schwiegersohn [[Heinrich von Vallador]] nach dem Tod [[Maria I.|Marias I.]] 1735 einen groß angelegten Aufstand, der jedoch niedergeschlagen werden konnte. Sein Versuch, Gegner Johanns III. auf seine Seite zu ziehen, scheiterte weitgehend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Folge der Bürgerkriege ===&lt;br /&gt;
Der aus den Bürgerkriegen hervorgegangene Thronkonflikt blieb jedoch bestehen, zumal Philipp Karl kurz vor seinem Tod 1740 seine Herrschaftsansprüche auf den Sohn seiner Schwester, [[Louis-Gabriel de Vienne]] übertrug, der diese schließlich 14 Jahre später nach dem Tod [[David II.|Davids II.]] gegen Johanns und Marias Tochter [[Maria II.]] geltend machte. Der in der Folge ausgetragene [[Sagradischer Erbfolgekrieg|Sagradische Erbfolgekrieg]] kann daher als Folgekonflikt der Bürgerkriege von 1713-1723/35 verstanden werden, in dem erneut auch das Verhältnis der sagradischen Stände zum Königtum zur Diskussion gestellt wurde, letztlich aber in einem wieder erstarkten Königtum unter den Königen der [[Vienne]]-Dynastie resultierte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie: Krieg in Sagradien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>89.15.43.221</name></author>
		
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		<id>http://sagradien.michaelholzhauser.de/mediawiki/index.php?title=Zweite_Sagradische_Republik&amp;diff=16524</id>
		<title>Zweite Sagradische Republik</title>
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		<updated>2013-11-08T14:09:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;89.15.43.221: /* Parteien */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Als '''Zweite Sagradische Republik''' ([[Sagradische Sprache|sagr.]] ''Segona República Sagradêsa'') wird die [[Geschichte Sagradiens|Geschichte]] [[Sagradien]]s zwischen der Abschaffung der Monarchie 1891 und dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet. Diese Zeit umfasst die Ausbildung einer liberalen Demokratie, eines modernen pluralistischen Gemeinwesens und der bereits vor 1891 beginnenden industriellen Modernisierung des Landes. Mit Ausbruch des Weltkriegs wurde Sagradien mit den [[Augustgesetze 1940|Augustgesetzen 1940]] unter [[Manuel Álamo Igualde]] zunehmend autoritär regiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg folgte mit der [[Verfassung von 1946]] die [[Dritte Sagradische Republik]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Politisches System ==&lt;br /&gt;
=== Verfassungsordnung ===&lt;br /&gt;
Als konstitutionelle Grundlagen der Zweiten Republik können das provisorische [[Novemberstatut 1891]], die parlamentarische [[Aprilverfassung 1892]] sowie die konservativ orientierten [[Januarrevisionen 1895]] gelten. Nach der Revision von 1895 war die Verfassung nominell - mit mehreren weniger umfassenden Änderungen - bis 1946 in Kraft, ehe sie von der [[Verfassung von 1946|Verfassung der Dritten Republik]] abgelöst wurde. Mit den [[Augustgesetze]]n 1940 wurde die Verfassung jedoch stark in eine autoritär-konservative Richtung umgestaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Aprilverfassung 1892 ====&lt;br /&gt;
In der [[Januarrevolution 1891]] erklärte die königliche Abgeordnetenkammer die Nobelnkammer für aufgelöst und übertrug die Regierungsmacht bis zur [[Wahl zur Verfassungsgebenden Versammlung 1891|Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung]] im April an eine provisorische Exekutive. Das Einkammerprinzip sollte fortan das monarchische Zweikammerprinzip ablösen. Die neue republikanisch dominierte Nationalversammlung delegierte schließlich die Exekutivbefugnisse auf den [[Volksrat]] unter Führung von Volksratspräsident [[Luis Cavaller]] und Kriegsminister [[Luis María del Castos]], die aber jederzeit von der Versammlung abberufen werden konnten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Novemberstatut 1891]] und schließlich in der darauf basierenden [[Aprilverfassung 1892]] wurden das Einkammerprinzip und die starke Parlamentsstellung bestätigt. Sagradien wurde als &amp;quot;demokratische, soziale und unteilbare Republik&amp;quot; konstituiert. Die Legislative lag fortan bei der für drei Jahre nach allgemeinem Männerwahlrecht gewählten gesetzgebenden [[Nationalversammlung]], die ihrerseits die Exekutive unter Führung des [[Präsident der Republik|Präsidenten der Republik]] wählte. Dessen Regierung, der [[Ministerrat]] war auf die Zustimmung der Nationalversammlung angewiesen und konnte durch diese zum Rücktritt gezwungen werden. Damit erhielt das System starke Züge einer Versammlungsdemokratie, auch wenn eine formale Abwahl des Präsidenten durch das Parlament nicht vorgesehen war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls nicht vorgesehen war das Amt eines Ministerpräsidenten, doch benannte bereits der erste Präsident [[Luis Cavaller]] einen seiner Minister zum ''Präsidenten des Ministerrats'', der faktisch als Regierungschef fungierte, als Mitglied des Ministerrats aber sowohl vom Vertrauen des Präsidenten als auch der Nationalversammlung abhängig war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Januarrevision 1895 ====&lt;br /&gt;
Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen [[Wahl zur sagradischen Nationalversammlung 1892|Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1892]] in die Kritik. Die gestärkten konservativen Kräfte kritisierten vor allem die ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die sie als Ursprung politischer Instabilität ansahen. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894 setzten die liberalkonservativen Kräfte mit Unterstützung des amtierenden Präsidenten [[Luis Cavaller]] schließlich eine umfassende Verfassungsrevision ([[Januarrevisionen 1895]]) durch. Die Verfassung von 1892 wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Neben die alle vier Jahre direkt gewählte [[Nationalversammlung]] als Volkskammer des Parlaments wurde ein nicht direkt gewählter [[Rat der Republik]] gestellt, der von einem eigenen Wahlmännergremium, bestehend aus lokalen Amtsträgern, bestellt wurde und ein konservatives Gegengewicht gegen den ungebändigten Parlamentswillen darstellen sollte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Präsident der Republik sollte fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch die Abgeordneten der Nationalversammlung und des Staatsrats gewählt werden und dadurch Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament gewinnen. Das per Gesetz festgelegte Wahlprozedere sah vor, dass ein Kandidat in gemeinsamer Sitzung der Nationalversammlung und des Rats der Republik durch eine absolute Mehrheit der Delegierten gewählt werden musste. Durch die stets deutlich höhere Zahl an Abgeordneten der Nationalversammlung gegenüber den Räten der Republik kam dem Unterhaus dadurch ein stärkeres Gewicht zu als dem nominellen Oberhaus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stellung des Präsidenten wurde zusätzlich gestärkt, indem ihm das Recht zugestanden wurde, die Nationalversammlung ''im Einvernehmen'' mit dem Rat der Republik und mit den Ministern aufzulösen. Mit den Januarrevisionen ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident zwar vom Parlament gewählt wurde, aber eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Nationalversammlung abhängig und entwickelte in der Verfassungsrealität eine relative Unabhängigkeit vom Präsidenten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Konfliktpotenziale der Verfassung ====&lt;br /&gt;
Ähnlich wie die erste wies auch die zweite republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Zwar sah die Verfassung die Verantwortlichkeit der Minister gegenüber der Nationalversammlung, nicht aber die des Präsidenten vor. Da dieser aber durch die Nationalversammlung und den Rat der Republik gewählt wurde, wurde von Vertretern einer starke Parlamentsherrschaft im Sinn der [[Verfassung von 1892]] argumentiert, dass der Präsident ein Delegierter der Versammlung sei und daher bereits vor Ablauf seiner Amtszeit ersetzt werden könnte. Demgegenüber argumentierten Präsidentialisten im Sinne der [[Januarrevisionen 1895]] zugunsten einer unabhängigen Stellung des Präsidenten vom Parlament, die durch seine Wahl für eine längere Amtszeit und durch die gemeinsame Versammlung von Abgeordneten und Räten der Republik garantiert sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichzeitig blieb im Verhältnis des Präsidenten zur Nationalversammlung unklar, ob der Präsident die Nationalversammlung auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Ministerrats und des Rats der Republik auflösen könne. Im Jahr 1909 kam es erstmals zu einer vorzeitigen Auflösung der Versammlung durch den damaligen Präsidenten [[Joán Cardinal]], der seine Entscheidung vor dem [[Rat der Republik]] begründete und sich von diesem ebenso wie vom Ministerrat in seinem Vorgehen bestätigen ließ. Damit war ein Präzedenzfall geschaffen, der relativ hohe Hürden für eine Auflösung der Versammlung aufstellte, da sich der Ministerrat in der Verfassungswirklichkeit zu einer Vertretung der Parlamentsmehrheit entwickelte, die zudem oftmals von der Mehrheit im Rat der Republik abwich. Im Ergebnis wurde bis 1932 keine Versammlung mehr vorzeitig aufgelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Verfassungskonflikt der Dreißiger Jahre ====&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund der sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre kam es schließlich in einem polarisierten Klima wiederum zu einem Verfassungskampf um die Ausdeutung der Verfassungsbestimmungen. In dieser Auseinandersetzung nahm der Großteil der politischen Rechten die Position ein, die Verfassung sei so zu deuten, dass sie dem Präsidenten im Zweifel die größeren Vollmachten einräume, während die politische Linke für die Prärogative der Parlamentsmehrheit eintrat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Akut wurde die Auseinandersetzung, als die bürgerliche Regierung von [[Daniel Laponte]] 1932 ihre Mehrheit einbüßte und von Präsident [[Domênco Scalfín]] durch ein parteiloses Expertenkabinett unter [[Martín Celano López]] ersetzt wurde. Das neue Kabinett verfügte über keine parlamentarische Mehrheit und blieb daher ein Übergangsphänomen. Der im August ins Amt gelangte Nachfolger Scalfíns [[Gaitán Alemà Sobrantes]] ernannte schließlich eine Regierung seines Vertrauens, die mit ihrem wirtschaftlichen Notprogramm aber in der Nationalversammlung scheiterte. Alemà Sobrantes löste daraufhin nach Monaten der Krise die Nationalversammlung auf und berief sich auf sein Auflösungsrecht. Mit seiner Vorgehensweise gelang es Alemà schließlich, die oppositionellen Sozialisten unter Druck zu setzen und diese schließlich nach der Wahl im Dezember zur Kooperationen mit der Regierung zu bewegen. Faktisch hatte sich das Machtgewicht nun in Zeiten instabiler Mehrheitsverhältnisse zugunsten des Präsidenten und der Exekutive verschoben, die gegenüber dem Parlament das Auflösungsrecht eindeutig politisch gebrauchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verfassungskonflikt schwelte jedoch weiter. Nach weiteren Krisenjahren suchte schließlich auch Präsident Alemà Sobrantes 1934 sein Heil in einer parteilosen Expertenregierung unter [[Sergio Rafael Dini]]. Als die Nationalversammlung aber auch diesem im Sommer 1935 das Vertrauen entzog, löste Gaitán Alemà erneut die Versammlung auf, ohne die Regierung zu entlassen. Zudem vermied er es wie bereits im Jahr 1932, sich seinen Akt vom Rat der Republik ausdrücklich bestätigen zu lassen, sondern ging von einer stillschweigenden Zustimmung des Rates aus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus [[Parlamentswahl 1935|Neuwahlen im September 1935]] ging schließlich die oppositionelle [[Volksfront]] aus [[PS|Sozialisten]], [[PCS|Kommunisten]] und [[PRR|Radikalen]] als deutlicher Sieger hervor, die nun mit ihrer Mehrheit einen Rücktritt des Präsidenten forderte, da dieser sein Auflösungsrecht politisch missbraucht und sich über die Zustimmungspflicht des Rates der Republik hinweggesetzt habe. Der Präsident wiederum berief sich auf die Unabhängigkeit seines Amtes und lehnte einen Rücktritt ab. Außerdem verweigerte er dem parlamentarischen Mehrheitsführer [[Santiago Laval]] die Ernennung zum Ministerpräsidenten und beauftragte stattdessen den [[PRI|unabhängigen Radikalen]] [[José Gael Montira]] mit der Regierungsbildung, womit er letztlich vergeblich hoffte, die [[Partido Radical|Radikale Partei]] aus dem [[Volksfront]]-Bündnis lösen zu können. Da sich sowohl Präsident als auch Regierungsmehrheit auf eine unterschiedliche Auslegung der Verfassung beriefen, entstand eine handfeste Verfassungskrise, in der nur ein Gericht hätte entscheiden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Reaktion auf die Verweigerungshaltung Alemàs verabschiedete die Nationalversammlung mit der Mehrheit der Volksfrontparteien eine ultimative Forderung an den Präsidenten, eine sozialistisch-radikale Regierung zu ernennen oder zurückzutreten, und drohte mit einer formellen, möglicherweise verfassungswidrigen Neuwahl des Präsidenten. Damit war auch klar, dass die Radikale Partei relativ geschlossen im Volksfrontbündnis verbleiben würde. Als der mit der Regierungsbildung beauftragte Montira schließlich sein Scheitern einräumte und auch der noch amtierende Ministerpräsident [[Sergio Rafael Dini]] einen weiteren Verbleib im Amt ablehnte, blieb Präsident Alemà nichts mehr übrig als im Verfassungsstreit nachzugeben und seinen Rücktritt einzureichen. Einen dem Präsidenten von ultrakonservativer Seite nahegelegten Staatsstreich gegen das Parlament und eine unmittelbare Wiederauflösung der unliebsamen Nationalversammlung lehnte er dagegen ab, zumal die Linksparteien bereits Demonstrationen gegen den Präsidenten organisiert hatten. Zum Nachfolger wurde [[Santiago Laval]] selbst gewählt, der seinen Parteifreund [[José António Saviola]] zum Regierungschef ernannte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Augustrevision 1940 ====&lt;br /&gt;
Mit den [[Augustgesetze]]n 1940 wurde die Verfassung schließlich umfassend revidiert. Sie blieb im Kern zwar erhalten, zentrale Bestimmungen wurden aber neu gefasst. Unter anderem wurde der schwelende Verfassungskonflikt zwischen Parlament und Präsident deutlich zugunsten der Exekutive gelöst. Die Regierung erhielt außerordentliche Gesetzgebungsvollmachten und konnte Edikte erlassen, die erst nachträglich durch eine Mehrheit der [[Nationalversammlung]] revidiert werden konnten. Außerdem wurde das Parlamentsauflösungsrecht des Präsidenten gestärkt und seine vorzeitige Abwahl durch die Nationalversammlung an einen schweren Amtsverstoß sowie an die Zustimmung des Staatsrats gebunden. Der Rat der Republik wurde durch einen korporativen Staatsrat (''Cosiliu d'Estado'') ersetzt, dem Vertreter der lokalen Selbstverwaltungseinrichtungen sowie Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens angehören sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Parteien ===&lt;br /&gt;
Die in der Zeit der konstitutionellen Monarchie prägende Spaltung der sagradischen Politik in ein monarchisch-konservatives und konstitutionell-liberales Lager wurde am Übergang zur Republik als primäre Konfliktlinie abgelöst durch die Polarisierung zwischen Anhängern und Gegnern der Republik. Nach den negativen Erfahrungen mit dem autokratischen Verfassungsrevisionismus der Rechten in der Regierungszeit [[Philipp VIII.|Philipps VIII.]] stellten sich in der [[Januarrevolution 1891]] große Teile des liberalen Bürgertums auf die Seite der Republik und bescherten bei den [[Aprilwahlen 1891]] der republikanischen Partei eine deutliche Mehrheit. Der liberal-republikanische Verfassungskonsens von 1891/92 prägte die bürgerlich-liberale Gestalt der Republik, an der auch weitere Verfassungskorrekturen bis 1895 nichts ändern konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den folgenden Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Republik kam es aber bald zu einer Ausdifferenzierung und Spaltung der republikanischen Partei in einen radikalen Flügel ([[Partido Radical|Radicales]]) und eine moderate Strömung ([[Moderatas]]). Während die Moderatas zunächst dominierten und mit Maßnahmen wie der [[Januarrevision 1895]], dem Schutz des Eigentums und des Großgrundbesitzes sowie der katholischen Kirche den Schulterschluss mit konservativen Republikgegnern suchten, drängten die Radicales auf soziale und vor allem laizistische Reformen. Der Kulturkampf um das Verhältnis von Staat und Kirche spaltete die politische Landschaft schließlich in [[Partido Radical|radikale]] und [[Partido Republicano Liberal|liberale]] Laizisten einerseits und konservativ-katholische Republikaner ([[Unionistas]]) und Republikgegner andererseits. Der Regierung der laizistisch-liberalen Linken (&amp;quot;Sinistra laica&amp;quot;) folgte 1903 eine rechte &amp;quot;[[Koalition der Moral]]&amp;quot;, die aber letztlich an innerer Zerstrittenheit daran scheiterte, die Republik in Richtung eines konservativ-korporatistischen Staats umzuwandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit 1910 begann sich das Parteiensystem der Zweiten Republik erneut zu wandeln. Mit dem zunehmenden Erfolg des [[Partido Socialista]] einerseits, der den [[Partido Radical]] als größte Linkspartei ablöste, und der [[Acción Popular]] andererseits, die als neue Kraft das konservativ-katholische Lager band, traten neue Massenparteien auf die Bildfläche, wodurch die bürgerlich-liberalen Honoratiorenparteien wie die [[Aliança Republicana]] und der [[Partido Unionista]] zunehmend an Einfluss verloren. Die 1913 eroberte Stellung des PS als stärkste Kraft auf der Linken wurde durch die Einführung der Verhältniswahl 1917 bestärkt. Aus der AP, seit 1913 größte Partei der Rechten, ging 1924 schließlich die [[Volksunion]] hervor, die bis zum Ende der Republik die politische Rechte dominierte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre standen sich schließlich die linke [[Volksfront]] und die national-konservative Rechte gegenüber, die liberale Mitte wurde gänzlich marginalisiert. Zudem erhielt die Republik mit der [[PCS|Sagradischen Kommunistischen Partei]] und mehreren faschistischen Gruppierungen wie der [[Frente Fraternal]] und der Bewegung der [[Divisionisten]] neue Gegner. Auch innerhalb der konservativ-katholischen Rechten wuchs die Kritik am parlamentarischen System und wurde der Ruf nach einer autoritären Reform der Republik laut, die in einen korporatistischen Staat mit starker Exekutive umgewandelt werden sollte. Die 1935 gewählte Volksfrontregierung unter [[Santiago Laval]] scheiterte letztlich auch an der Uneinigkeit ihrer Unterstützer. Ihr Zerfall führte 1938 zum Wahlsieg der Rechten unter [[Manuel Álamo Igualde]], der als Ministerpräsident im Angesicht der Bedrohung des Zweiten Weltkriegs zu einer autoritären Umgestaltung ansetzte und zur Sammlung der nationalen Kräfte unter dem Banner der [[Comunión Nacional]] ansetzte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte der Zweiten Republik ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
siehe dazu [[Geschichte Sagradiens im 20. Jahrhundert]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>89.15.43.221</name></author>
		
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		<id>http://sagradien.michaelholzhauser.de/mediawiki/index.php?title=Zweite_Sagradische_Republik&amp;diff=16523</id>
		<title>Zweite Sagradische Republik</title>
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		<updated>2013-11-08T14:08:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;89.15.43.221: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Als '''Zweite Sagradische Republik''' ([[Sagradische Sprache|sagr.]] ''Segona República Sagradêsa'') wird die [[Geschichte Sagradiens|Geschichte]] [[Sagradien]]s zwischen der Abschaffung der Monarchie 1891 und dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet. Diese Zeit umfasst die Ausbildung einer liberalen Demokratie, eines modernen pluralistischen Gemeinwesens und der bereits vor 1891 beginnenden industriellen Modernisierung des Landes. Mit Ausbruch des Weltkriegs wurde Sagradien mit den [[Augustgesetze 1940|Augustgesetzen 1940]] unter [[Manuel Álamo Igualde]] zunehmend autoritär regiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg folgte mit der [[Verfassung von 1946]] die [[Dritte Sagradische Republik]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Politisches System ==&lt;br /&gt;
=== Verfassungsordnung ===&lt;br /&gt;
Als konstitutionelle Grundlagen der Zweiten Republik können das provisorische [[Novemberstatut 1891]], die parlamentarische [[Aprilverfassung 1892]] sowie die konservativ orientierten [[Januarrevisionen 1895]] gelten. Nach der Revision von 1895 war die Verfassung nominell - mit mehreren weniger umfassenden Änderungen - bis 1946 in Kraft, ehe sie von der [[Verfassung von 1946|Verfassung der Dritten Republik]] abgelöst wurde. Mit den [[Augustgesetze]]n 1940 wurde die Verfassung jedoch stark in eine autoritär-konservative Richtung umgestaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Aprilverfassung 1892 ====&lt;br /&gt;
In der [[Januarrevolution 1891]] erklärte die königliche Abgeordnetenkammer die Nobelnkammer für aufgelöst und übertrug die Regierungsmacht bis zur [[Wahl zur Verfassungsgebenden Versammlung 1891|Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung]] im April an eine provisorische Exekutive. Das Einkammerprinzip sollte fortan das monarchische Zweikammerprinzip ablösen. Die neue republikanisch dominierte Nationalversammlung delegierte schließlich die Exekutivbefugnisse auf den [[Volksrat]] unter Führung von Volksratspräsident [[Luis Cavaller]] und Kriegsminister [[Luis María del Castos]], die aber jederzeit von der Versammlung abberufen werden konnten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Novemberstatut 1891]] und schließlich in der darauf basierenden [[Aprilverfassung 1892]] wurden das Einkammerprinzip und die starke Parlamentsstellung bestätigt. Sagradien wurde als &amp;quot;demokratische, soziale und unteilbare Republik&amp;quot; konstituiert. Die Legislative lag fortan bei der für drei Jahre nach allgemeinem Männerwahlrecht gewählten gesetzgebenden [[Nationalversammlung]], die ihrerseits die Exekutive unter Führung des [[Präsident der Republik|Präsidenten der Republik]] wählte. Dessen Regierung, der [[Ministerrat]] war auf die Zustimmung der Nationalversammlung angewiesen und konnte durch diese zum Rücktritt gezwungen werden. Damit erhielt das System starke Züge einer Versammlungsdemokratie, auch wenn eine formale Abwahl des Präsidenten durch das Parlament nicht vorgesehen war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls nicht vorgesehen war das Amt eines Ministerpräsidenten, doch benannte bereits der erste Präsident [[Luis Cavaller]] einen seiner Minister zum ''Präsidenten des Ministerrats'', der faktisch als Regierungschef fungierte, als Mitglied des Ministerrats aber sowohl vom Vertrauen des Präsidenten als auch der Nationalversammlung abhängig war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Januarrevision 1895 ====&lt;br /&gt;
Die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Verfassung geriet bereits nach der erstmaligen [[Wahl zur sagradischen Nationalversammlung 1892|Wahl zur gesetzgebenden Nationalversammlung 1892]] in die Kritik. Die gestärkten konservativen Kräfte kritisierten vor allem die ungezügelte Parlamentsherrschaft und die angebliche Abhängigkeit des Präsidenten vom Parlament, die sie als Ursprung politischer Instabilität ansahen. Nach einer politischen Krise im Jahr 1894 setzten die liberalkonservativen Kräfte mit Unterstützung des amtierenden Präsidenten [[Luis Cavaller]] schließlich eine umfassende Verfassungsrevision ([[Januarrevisionen 1895]]) durch. Die Verfassung von 1892 wurde in Richtung einer Zweikammerarchitektur modifiziert. Neben die alle vier Jahre direkt gewählte [[Nationalversammlung]] als Volkskammer des Parlaments wurde ein nicht direkt gewählter [[Rat der Republik]] gestellt, der von einem eigenen Wahlmännergremium, bestehend aus lokalen Amtsträgern, bestellt wurde und ein konservatives Gegengewicht gegen den ungebändigten Parlamentswillen darstellen sollte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Präsident der Republik sollte fortan für eine Amtszeit von sieben Jahren durch die Abgeordneten der Nationalversammlung und des Staatsrats gewählt werden und dadurch Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament gewinnen. Das per Gesetz festgelegte Wahlprozedere sah vor, dass ein Kandidat in gemeinsamer Sitzung der Nationalversammlung und des Rats der Republik durch eine absolute Mehrheit der Delegierten gewählt werden musste. Durch die stets deutlich höhere Zahl an Abgeordneten der Nationalversammlung gegenüber den Räten der Republik kam dem Unterhaus dadurch ein stärkeres Gewicht zu als dem nominellen Oberhaus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stellung des Präsidenten wurde zusätzlich gestärkt, indem ihm das Recht zugestanden wurde, die Nationalversammlung ''im Einvernehmen'' mit dem Rat der Republik und mit den Ministern aufzulösen. Mit den Januarrevisionen ging das parlamentarische in ein gewissermaßen semipräsidentielles Regierungssystem über, in dem der Präsident zwar vom Parlament gewählt wurde, aber eine starke konstitutionelle Stellung einnahm. Die von ihm berufene Regierung (Ministerrat) blieb aber vom Vertrauen der Nationalversammlung abhängig und entwickelte in der Verfassungsrealität eine relative Unabhängigkeit vom Präsidenten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Konfliktpotenziale der Verfassung ====&lt;br /&gt;
Ähnlich wie die erste wies auch die zweite republikanische Verfassung einige Lücken auf, die zu unterschiedlichen Interpretationen einluden. Erstens war nichts darüber gesagt, ob der Präsident vor Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit abgewählt werden konnte. Zwar sah die Verfassung die Verantwortlichkeit der Minister gegenüber der Nationalversammlung, nicht aber die des Präsidenten vor. Da dieser aber durch die Nationalversammlung und den Rat der Republik gewählt wurde, wurde von Vertretern einer starke Parlamentsherrschaft im Sinn der [[Verfassung von 1892]] argumentiert, dass der Präsident ein Delegierter der Versammlung sei und daher bereits vor Ablauf seiner Amtszeit ersetzt werden könnte. Demgegenüber argumentierten Präsidentialisten im Sinne der [[Januarrevisionen 1895]] zugunsten einer unabhängigen Stellung des Präsidenten vom Parlament, die durch seine Wahl für eine längere Amtszeit und durch die gemeinsame Versammlung von Abgeordneten und Räten der Republik garantiert sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichzeitig blieb im Verhältnis des Präsidenten zur Nationalversammlung unklar, ob der Präsident die Nationalversammlung auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Ministerrats und des Rats der Republik auflösen könne. Im Jahr 1909 kam es erstmals zu einer vorzeitigen Auflösung der Versammlung durch den damaligen Präsidenten [[Joán Cardinal]], der seine Entscheidung vor dem [[Rat der Republik]] begründete und sich von diesem ebenso wie vom Ministerrat in seinem Vorgehen bestätigen ließ. Damit war ein Präzedenzfall geschaffen, der relativ hohe Hürden für eine Auflösung der Versammlung aufstellte, da sich der Ministerrat in der Verfassungswirklichkeit zu einer Vertretung der Parlamentsmehrheit entwickelte, die zudem oftmals von der Mehrheit im Rat der Republik abwich. Im Ergebnis wurde bis 1932 keine Versammlung mehr vorzeitig aufgelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Verfassungskonflikt der Dreißiger Jahre ====&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund der sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre kam es schließlich in einem polarisierten Klima wiederum zu einem Verfassungskampf um die Ausdeutung der Verfassungsbestimmungen. In dieser Auseinandersetzung nahm der Großteil der politischen Rechten die Position ein, die Verfassung sei so zu deuten, dass sie dem Präsidenten im Zweifel die größeren Vollmachten einräume, während die politische Linke für die Prärogative der Parlamentsmehrheit eintrat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Akut wurde die Auseinandersetzung, als die bürgerliche Regierung von [[Daniel Laponte]] 1932 ihre Mehrheit einbüßte und von Präsident [[Domênco Scalfín]] durch ein parteiloses Expertenkabinett unter [[Martín Celano López]] ersetzt wurde. Das neue Kabinett verfügte über keine parlamentarische Mehrheit und blieb daher ein Übergangsphänomen. Der im August ins Amt gelangte Nachfolger Scalfíns [[Gaitán Alemà Sobrantes]] ernannte schließlich eine Regierung seines Vertrauens, die mit ihrem wirtschaftlichen Notprogramm aber in der Nationalversammlung scheiterte. Alemà Sobrantes löste daraufhin nach Monaten der Krise die Nationalversammlung auf und berief sich auf sein Auflösungsrecht. Mit seiner Vorgehensweise gelang es Alemà schließlich, die oppositionellen Sozialisten unter Druck zu setzen und diese schließlich nach der Wahl im Dezember zur Kooperationen mit der Regierung zu bewegen. Faktisch hatte sich das Machtgewicht nun in Zeiten instabiler Mehrheitsverhältnisse zugunsten des Präsidenten und der Exekutive verschoben, die gegenüber dem Parlament das Auflösungsrecht eindeutig politisch gebrauchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verfassungskonflikt schwelte jedoch weiter. Nach weiteren Krisenjahren suchte schließlich auch Präsident Alemà Sobrantes 1934 sein Heil in einer parteilosen Expertenregierung unter [[Sergio Rafael Dini]]. Als die Nationalversammlung aber auch diesem im Sommer 1935 das Vertrauen entzog, löste Gaitán Alemà erneut die Versammlung auf, ohne die Regierung zu entlassen. Zudem vermied er es wie bereits im Jahr 1932, sich seinen Akt vom Rat der Republik ausdrücklich bestätigen zu lassen, sondern ging von einer stillschweigenden Zustimmung des Rates aus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus [[Parlamentswahl 1935|Neuwahlen im September 1935]] ging schließlich die oppositionelle [[Volksfront]] aus [[PS|Sozialisten]], [[PCS|Kommunisten]] und [[PRR|Radikalen]] als deutlicher Sieger hervor, die nun mit ihrer Mehrheit einen Rücktritt des Präsidenten forderte, da dieser sein Auflösungsrecht politisch missbraucht und sich über die Zustimmungspflicht des Rates der Republik hinweggesetzt habe. Der Präsident wiederum berief sich auf die Unabhängigkeit seines Amtes und lehnte einen Rücktritt ab. Außerdem verweigerte er dem parlamentarischen Mehrheitsführer [[Santiago Laval]] die Ernennung zum Ministerpräsidenten und beauftragte stattdessen den [[PRI|unabhängigen Radikalen]] [[José Gael Montira]] mit der Regierungsbildung, womit er letztlich vergeblich hoffte, die [[Partido Radical|Radikale Partei]] aus dem [[Volksfront]]-Bündnis lösen zu können. Da sich sowohl Präsident als auch Regierungsmehrheit auf eine unterschiedliche Auslegung der Verfassung beriefen, entstand eine handfeste Verfassungskrise, in der nur ein Gericht hätte entscheiden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Reaktion auf die Verweigerungshaltung Alemàs verabschiedete die Nationalversammlung mit der Mehrheit der Volksfrontparteien eine ultimative Forderung an den Präsidenten, eine sozialistisch-radikale Regierung zu ernennen oder zurückzutreten, und drohte mit einer formellen, möglicherweise verfassungswidrigen Neuwahl des Präsidenten. Damit war auch klar, dass die Radikale Partei relativ geschlossen im Volksfrontbündnis verbleiben würde. Als der mit der Regierungsbildung beauftragte Montira schließlich sein Scheitern einräumte und auch der noch amtierende Ministerpräsident [[Sergio Rafael Dini]] einen weiteren Verbleib im Amt ablehnte, blieb Präsident Alemà nichts mehr übrig als im Verfassungsstreit nachzugeben und seinen Rücktritt einzureichen. Einen dem Präsidenten von ultrakonservativer Seite nahegelegten Staatsstreich gegen das Parlament und eine unmittelbare Wiederauflösung der unliebsamen Nationalversammlung lehnte er dagegen ab, zumal die Linksparteien bereits Demonstrationen gegen den Präsidenten organisiert hatten. Zum Nachfolger wurde [[Santiago Laval]] selbst gewählt, der seinen Parteifreund [[José António Saviola]] zum Regierungschef ernannte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Augustrevision 1940 ====&lt;br /&gt;
Mit den [[Augustgesetze]]n 1940 wurde die Verfassung schließlich umfassend revidiert. Sie blieb im Kern zwar erhalten, zentrale Bestimmungen wurden aber neu gefasst. Unter anderem wurde der schwelende Verfassungskonflikt zwischen Parlament und Präsident deutlich zugunsten der Exekutive gelöst. Die Regierung erhielt außerordentliche Gesetzgebungsvollmachten und konnte Edikte erlassen, die erst nachträglich durch eine Mehrheit der [[Nationalversammlung]] revidiert werden konnten. Außerdem wurde das Parlamentsauflösungsrecht des Präsidenten gestärkt und seine vorzeitige Abwahl durch die Nationalversammlung an einen schweren Amtsverstoß sowie an die Zustimmung des Staatsrats gebunden. Der Rat der Republik wurde durch einen korporativen Staatsrat (''Cosiliu d'Estado'') ersetzt, dem Vertreter der lokalen Selbstverwaltungseinrichtungen sowie Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens angehören sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Parteien ===&lt;br /&gt;
Die in der Zeit der konstitutionellen Monarchie prägende Spaltung der sagradischen Politik in ein monarchisch-konservatives und konstitutionell-liberales Lager wurde am Übergang zur Republik abgelöst durch die Polarisierung zwischen Anhängern und Gegnern der Republik. Nach den negativen Erfahrungen mit dem autokratischen Verfassungsrevisionismus der Rechten in der Regierungszeit [[Philipp VIII.|Philipps VIII.]] stellten sich in der [[Januarrevolution 1891]] große Teile des liberalen Bürgertums auf die Seite der Republik und bescherten bei den [[Aprilwahlen 1891]] der republikanischen Partei eine deutliche Mehrheit. Der liberal-republikanische Verfassungskonsens von 1891/92 prägte die bürgerlich-liberale Gestalt der Republik, an der auch weitere Verfassungskorrekturen bis 1895 nichts ändern konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den folgenden Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Republik kam es aber bald zu einer Ausdifferenzierung und Spaltung der republikanischen Partei in einen radikalen Flügel ([[Partido Radical|Radicales]]) und eine moderate Strömung ([[Moderatas]]). Während die Moderatas zunächst dominierten und mit Maßnahmen wie der [[Januarrevision 1895]], dem Schutz des Eigentums und des Großgrundbesitzes sowie der katholischen Kirche den Schulterschluss mit konservativen Republikgegnern suchten, drängten die Radicales auf soziale und vor allem laizistische Reformen. Der Kulturkampf um das Verhältnis von Staat und Kirche spaltete die politische Landschaft schließlich in [[Partido Radical|radikale]] und [[Partido Republicano Liberal|liberale]] Laizisten einerseits und konservativ-katholische Republikaner ([[Unionistas]]) und Republikgegner andererseits. Der Regierung der laizistisch-liberalen Linken (&amp;quot;Sinistra laica&amp;quot;) folgte 1903 eine rechte &amp;quot;[[Koalition der Moral]]&amp;quot;, die aber letztlich an innerer Zerstrittenheit daran scheiterte, die Republik in Richtung eines konservativ-korporatistischen Staats umzuwandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit 1910 begann sich das Parteiensystem der Zweiten Republik erneut zu wandeln. Mit dem zunehmenden Erfolg des [[Partido Socialista]] einerseits, der den [[Partido Radical]] als größte Linkspartei ablöste, und der [[Acción Popular]] andererseits, die als neue Kraft das konservativ-katholische Lager band, traten neue Massenparteien auf die Bildfläche, wodurch die bürgerlich-liberalen Honoratiorenparteien wie die [[Aliança Republicana]] und der [[Partido Unionista]] zunehmend an Einfluss verloren. Die 1913 eroberte Stellung des PS als stärkste Kraft auf der Linken wurde durch die Einführung der Verhältniswahl 1917 bestärkt. Aus der AP, seit 1913 größte Partei der Rechten, ging 1924 schließlich die [[Volksunion]] hervor, die bis zum Ende der Republik die politische Rechte dominierte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise der 1930er Jahre standen sich schließlich die linke [[Volksfront]] und die national-konservative Rechte gegenüber, die liberale Mitte wurde gänzlich marginalisiert. Zudem erhielt die Republik mit der [[PCS|Sagradischen Kommunistischen Partei]] und mehreren faschistischen Gruppierungen wie der [[Frente Fraternal]] und der Bewegung der [[Divisionisten]] neue Gegner. Auch innerhalb der konservativ-katholischen Rechten wuchs die Kritik am parlamentarischen System und wurde der Ruf nach einer autoritären Reform der Republik laut, die in einen korporatistischen Staat mit starker Exekutive umgewandelt werden sollte. Die 1935 gewählte Volksfrontregierung unter [[Santiago Laval]] scheiterte letztlich auch an der Uneinigkeit ihrer Unterstützer. Ihr Zerfall führte 1938 zum Wahlsieg der Rechten unter [[Manuel Álamo Igualde]], der als Ministerpräsident im Angesicht der Bedrohung des Zweiten Weltkriegs zu einer autoritären Umgestaltung ansetzte und zur Sammlung der nationalen Kräfte unter dem Banner der [[Comunión Nacional]] ansetzte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte der Zweiten Republik ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
siehe dazu [[Geschichte Sagradiens im 20. Jahrhundert]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>89.15.43.221</name></author>
		
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